
Eröffnung der 102. Landtagssitzung
Wie in jedem Sitzungsmonat haben die Abgeordneten des Landtags von Sachsen-Anhalt auch im Dezember die Möglichkeit, sich mit ihren Fragen direkt an die Ministerinnen und Minister der Landesregierung zu wenden.
Ergebnis
Die Befragung der Landesregierung wird durchgeführt.
Unter dem Titel „Sachsen-Anhalt in Europa: Unsere Zukunft gemeinsam gestalten“ hat Rainer Robra, Staatsminister und Minister für Kultur, eine Regierungserklärung angekündigt. Im Anschluss kommt es zur Aussprache, in der die Fraktionen die Möglichkeit haben, zum Gesagten Stellung zu beziehen und eigene Aspekte in die Debatte einzubringen.
Ergebnis
Minister Rainer Robra gibt die Regierungserklärung ab. Daran schließt sich eine Aussprache an.
(a) Mit dem von der Landesregierung im November 2025 vorgelegten Gesetz über das Sondervermögen „Infrastruktur“ würden im Land Sachsen-Anhalt die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um die dem Land nach dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz zustehenden Bundesmittel sachgerecht und transparent einzusetzen. Das Sondervermögen des Bundes verfolge das Ziel, Investitionstätigkeiten auf Ebene der Länder und Kommunen gezielt zu stärken. Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt dem Landtag mit 7:1:3 Stimmen, den geänderten Gesetzentwurf anzunehmen.
(b) Auf Antrag der Fraktion Die Linke soll die Landesregierung die für das Haushaltsjahr 2026 (Kapitel 07 30 Titel 883 65) veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen für den Schulbau ab dem Haushaltsjahr 2028 ff. umwidmen und für die Sicherstellung der Finanzierung der Schulsozialarbeit einsetzen. Die Finanzierung des Schulbaus sei mindestens in Höhe von 128 Millionen Euro bis zum Jahr 2042 aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“ sicherzustellen.
Ergebnis
Zu a) Die Änderungsanträge Drs. 8/6368, Drs. 8/6371 und Drs. 8/6375 werden abgelehnt. Der Beschlussempfehlung Drs. 8/6355 einschließlich Wirtschaftsplan 52 wird in unveränderter Fassung mehrheitlich zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Zu b) Der Antrag Drs. 8/6297 wird abgelehnt.
Das pandemische Geschehen sei zwar abgeklungen, das Land habe aber die Folgewirkungen der Corona-Pandemie noch nicht überwunden, stellt die Landesregierung fest. Der durch das Corona-Sondervermögen des Landes festgelegte Maßnahmenkatalog befinde sich weiterhin in der Umsetzung. Für das Jahr 2026 seien Ausgaben in Höhe von bis zu 790 Millionen Euro vorgesehen. Ein Großteil der für 2026 veranschlagten Mittel diene demnach insbesondere dazu, bereits ausgesprochene Bewilligungen auszufinanzieren und Vorhaben fortzusetzen bzw. zum Abschluss zu bringen. Der Landtag soll auf dieser Grundlage auch für das Jahr 2026 eine noch bestehende Notsituation (LHO) aussprechen.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/6313 wird beschlossen.
Die staatliche Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung in Sachsen-Anhalt sei mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert. Immer komplexere Bauprojekte müssten trotz begrenzter Haushaltsmittel wirtschaftlich und termingerecht umgesetzt werden, erklärte die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf vom November 2025. Es sollen daher Landesämter für Bau- und Immobilienmanagement errichtet werden. Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt dem Landtag mit 7:3:3 Stimmen, den geänderten Gesetzentwurf anzunehmen.
Ergebnis
Dem Änderungsantrag Drs. 8/6356 wird mehrheitlich gefolgt und der Beschlussempfehlung 8/6316 in der so geänderten Fassung zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen
Durch die Erweiterung der Prüfrechte des Landesrechnungshofs soll diesem ein eigenständiges Prüfungsrecht für die überörtliche Prüfung der kreisangehörigen Gemeinden und Verbandsgemeinden obliegen. So sieht es ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, der im September-2025-Plenum des Landtags beraten wurde. Nun empfiehlt der Ausschuss für Finanzen mit 10:1:1 Stimmen, den geänderten Gesetzentwurf anzunehmen.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 8/6353 wird mehrheitlich gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Durch den von der Landesregierung im Oktober 2025 vorgelegten Gesetzentwurf sollen im Landesbeamtengesetz, im Landesbesoldungsgesetz und im Landesbeamtenversorgungsgesetz bestehende Unklarheiten ausgeräumt werden. Zudem soll im Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz ein Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger eingeführt werden. Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt dem Landtag mit 10:0:3 Stimmen, den geänderten Gesetzentwurf anzunehmen.
Ergebnis
Der Änderungsantrag Drs. 8/6373 wird abgelehnt. Der Beschlussempfehlung Drs. 8/6354 wird in unveränderter Fassung zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Zukünftig sollen ausreisepflichtige Personen, für die Abschiebungshaft angeordnet wurde, in einer landeseigenen Anstalt untergebracht werden. Eine entsprechende Abschiebungssicherungseinrichtung lässt das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz derzeit im Eisleber Ortsteil Volkstedt bauen. Damit diese wie geplant im Frühjahr 2027 in Betrieb gehen könne, bedürfe es neuer rechtlicher Rahmenbedingungen, so die Landesregierung. Deren Gesetzentwurf vom September 2025 soll die nötige Rechtsgrundlage schaffen. Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Landtag mit 7:2:3 Stimmen, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 8/6315 wird mehrheitlich gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Das Raumordnungsrecht auf Landesebene soll erneuert werden. Dafür brachte die Landesregierung im August 2025 einen Gesetzentwurf ins Plenum ein. Als Gründe für die Novellierung nannte die Landesregierung unter anderem die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans, gesetzliche Änderungen auf Bundesebene und das Ziel der Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung. Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales empfiehlt dem Landtag mit 7:0:6 Stimmen, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 8/6257 wird mehrheitlich gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
(a) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachte im November 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung des Landes ein. Verschiedene Aspekte sollten weiterentwickelt werden, denn im „Gebäudesektor werden Fakten geschaffen, die viele Jahre lang Auswirkungen auf zentrale politische und gesellschaftliche Herausforderungen haben“. Entsprechend seien baurechtliche Weichen zu stellen in Richtung eines nachhaltigen und ressourcenschonenden Bauens, das letztlich auch der Energieautonomie diene und der Stärkung der Mobilität aller. Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales empfiehlt dem Landtag mit 8:1:1 Stimmen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
(b) Das Bauordnungsrecht des Landes Sachsen‐Anhalt soll weiter vereinfacht, vereinheitlicht und dereguliert werden, so die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf vom Juni 2025. Stets solle dabei auch eine Orientierung an der von der Bauministerkonferenz beschlossenen Musterbauordnung erfolgen. Das Gesetz beinhaltet u. a. eine Experimentierklausel zu Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderungen an bestehenden Gebäuden sowie vereinfachte Genehmigungsverfahren. Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales empfiehlt dem Landtag mit 6:0:4 Stimmen, den geänderten Gesetzentwurf anzunehmen
Ergebnis
Zu a) Der Beschlussempfehlung Drs. 8/6366 wird mehrheitlich gefolgt. Der Gesetzentwurf ist damit abgelehnt.
Zu b) Der Beschlussempfehlung Drs. 8/6367 wird mehrheitlich gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Der fortschreitende Klimawandel führe zu erheblichen negativen Auswirkungen auf Mensch und Natur, konstatiert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen würden zwar zu einem großen Teil in europäischen und bundesrechtlichen Vorschriften geregelt, jedoch verfüge auch das Land Sachsen-Anhalt über verschiedene Kompetenzen und Möglichkeiten, die hier ausgestoßenen Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Aus diesem Grund brachte die Fraktion im November 2025 ihren Entwurf eines Klimaschutzgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt ein. In die Ausschüsse wurde der Gesetzentwurf nicht überwiesen, es kommt nun zur Zweiten Beratung.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 8/6150 wird abgelehnt.
Der Landesrechnungshof habe in seinem Kommunalbericht 2023 festgestellt, dass zahlreiche Zweckverbände Gebührenausgleichsrückstellungen über Jahre angesammelt und nicht an die Gebührenzahler zurückgeführt hätten, stellte die AfD-Fraktion fest. Dies verstoße gegen das Kostendeckungsprinzip und führe zu einer unzulässigen Mehrbelastung. Mit dem von der AfD im November 2025 eingebrachten Gesetzentwurf sollte Rechtssicherheit geschaffen werden. Einer Ausschussüberweisung war nicht zugestimmt worden, nun kommt es zur Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 8/6161 wird abgelehnt.
Im Jahr 2024 sind zahlreiche bundesrechtliche Vorschriften zur elektronischen Verwaltung geändert worden. Aufgrund dieser Änderungen muss das Landesrecht entsprechend angepasst werden. Das Onlinezugangs-Änderungsgesetz hat unter anderem im Onlinezugangsgesetz (OZG), im E-Government-Gesetz (EGovG) und in der Zivilprozessordnung zu rechtlichen Änderungen geführt. Der landesrechtliche Anpassungsbedarf erstreckt sich auf das E-Government-Gesetz und das Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt. Die Landesregierung bringt einen entsprechenden Gesetzentwurf ein.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 8/6295 wird in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) sowie in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales (mitberatend) überwiesen.
In zahlreichen sachsen-anhaltischen Kommunen werde aktuell die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer diskutiert, konstatiert die AfD-Fraktion. Ziel der Verpackungssteuer sei es, den Verpackungsmüll in Innenstädten zu reduzieren und die Nutzung von Mehrwegverpackungen zu fördern. Die AfD lehnt dies ab. Deren Gesetzentwurf strebe die dauerhafte Verhinderung kommunaler Verpackungssteuern in Sachsen-Anhalt an, um die Wirtschaft vor zusätzlichen bürokratischen sowie finanziellen Belastungen zu schützen.
Ergebnis
Eine Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfes Drs. 8/6333 wird abgelehnt.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes Sachsen-Anhalt verfolgt die Landesregierung das Ziel, die derzeitig verbindliche und für die Eigentümer kostenpflichtige Gebäudevermessungspflicht aufzuheben und die grundsätzliche Erfassung der Gebäudeveränderungen für das Liegenschaftskataster durch ein modernes effizientes Auswertungsverfahren unter Verwendung hochaufgelöster Luftbilder als Gebäudevermessung von Amts wegen einzuführen.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 8/6338 wird in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales (federführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen und in den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus (mitberatend) überwiesen.
Durch die Novellierung des Fischereigesetzes soll die bisher nötige erneute Friedfischfischerprüfung nach Vollendung des 18. Lebensjahrs entfallen, da es aus fachlicher Sicht keine Begründung für eine erneute Prüfung in einem Bereich gebe, dessen Fachwissen man bereits erfolgreich als Kind/Jugendlicher nachgewiesen habe. Stattdessen soll der dem Jugendfischereischein fachlich gleichwertige Friedfischfischereischein bereits mit Vollendung des achten Lebensjahrs erworben werden können. Dieser soll dauerhaft gültig sein.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 8/6357 wird in den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten überwiesen.
Impfungen zählten zu den effektivsten Maßnahmen des Gesundheitsschutzes. Sie trügen maßgeblich zur Eindämmung gefährlicher Infektionskrankheiten bei, betont die Fraktion Die Linke. Durch den Antrag der Linken soll die Landesregierung u. a. aktiv zur Förderung der Impfakzeptanz beitragen, um eine hohe Quote der Grundimmunisierung zu schaffen und dem Rückgang entgegenzuwirken. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung empfiehlt dem Landtag mit 7:0:6 Stimmen, den geänderten Antrag unter dem neuen Titel „Impfstatus kennen und Impfungen nachholen oder auffrischen“ anzunehmen.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 8/6276 wird mehrheitlich gefolgt.
Die Geschehnisse rund um die Corona-Pandemie müssten kritisch reflektiert werden. Der Bericht der Regierungskommission „Pandemievorsorge“ sei ein erster, sehr willkommener Beginn, so die Fraktion Die Linke im Juni 2025. Allerdings seien aus deren Sicht nun auch die Ausschüsse in die Aufarbeitung einzubeziehen und die Fachexpertinnen und ‐experten anzuhören. Diesem Zweck war der Antrag der Linken gewidmet. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung empfiehlt dem Landtag mit 7:0:6 Stimmen, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 8/6277 wird zugestimmt.
Aufgrund der Veränderung der Mitgliederzahl der Fraktion Die Linke ändert sich auch die Besetzung des 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Eva von Angern soll demnach weiterhin ordentliches Mitglied des Ausschusses bleiben, ihr Fraktionskollege Andreas Henke soll stellvertretendes Mitglied werden. Die bisherigen stellvertretenden Mitglieder werden abberufen.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/6343 wird beschlossen.
Aufgrund der Änderung der Anzahl der Ausschussmitglieder von 5 auf 6 Mitglieder pro Ausschuss soll auf Vorschlag der CDU-Fraktion die Abgeordnete Eva Feußner zusätzliches ordentliches Mitglied des 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses werden (zuvor stellvertretendes Mitglied). Stellvertretende Mitglieder im selben Ausschuss sollen nun noch deren Fraktionskollege Guido Heuer und René Barthel werden.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/6376 wird beschlossen.
Auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll die Landesregierung eine Ansiedlungsstrategie „Nachhaltige Rechenzentren Sachsen-Anhalt“ vorlegen, die unter anderem die folgenden Punkte umfasst: strukturierte Steuerung von Standortanfragen, Nutzung vorhandener Raumpotenziale und Konzentration auf bestmöglich geeignete Standorte, gezielte Anbindung der Standorte an Verfügbarkeit erneuerbarer Energieanlagen, Speichertechnologien und Netzinfrastruktur sowie Anreizmechanismen zur frühzeitigen Erfüllung und Übererfüllung der Maßgaben des Energieeffizienzgesetzes. Die Koalition bringt zu dem einen Alternativantrag ein.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/6149 wird abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 8/6217 beschlossen.
Schlussbemerkungen am Ende der 102. Landtagssitzung
Eröffnung der 103. Landtagssitzung
Mit der dritten Änderung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt soll dessen Leistungsfähigkeit gestärkt und insbesondere im ländlichen Raum zukunftsfest gemacht werden. Dies erfolgt unter anderem mit der gesetzlichen Verankerung des Telenotarztes, des Gemeindenotfallsanitäters und des smartphonebasiert alarmierten Ersthelfers. Um die Qualität des Rettungsdienstes weiterhin zu sichern und auszubauen, soll auch eine Fortbildungspflicht für das nicht-ärztliche Personal des Rettungsdienstes und der Mitarbeiter der Rettungsdienstleitstellen im von der Landesregierung vorgelegten Gesetz verankert werden.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 8/6339 wird in den Ausschuss für Finanzen (federführend) sowie in die Ausschüsse für Finanzen und für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (mitberatend) überwiesen.
Die AfD-Fraktion strebt eine Neustrukturierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an. Hierfür sollen zunächst zum 31. Dezember 2025 die Rundfunkstaatsverträge gekündigt werden. Dann sollen mit den Regierungen der anderen Länder Verhandlungen aufgenommen werden, um eine grundlegende Neugestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzuleiten und diese zügig abzuschließen. Die AfD plädiert für eine erhebliche Reduzierung des Angebots, zudem müsse gewährleistet sein, dass das Angebot strikt politisch ausgewogen gestaltet und die politische Meinungsvielfalt in der Gesellschaft widergespiegelt werde.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/6332 wird abgelehnt.
Die Wehrpflicht beruhe auf staatlichem Zwang, greife tief in die Lebensplanung junger Menschen ein und könne letztlich nur durch Androhung oder Umsetzung von Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden, moniert die Fraktion Die Linke. Auf deren Antrag hin soll die Landesregierung Schülerinnen und Schülern eine sanktionsfreie Teilnahme an Schülerstreiks gegen die Wehrpflicht ermöglichen, Friedensinitiativen sollen die Möglichkeit erhalten, im Schulunterricht über die Möglichkeit der Wehrdienstverweigerung zu informieren. Zudem soll die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung und dem Bundesrat eine Initiative zur Stärkung und Aufwertung der sozialen, kulturellen und ökologischen Freiwilligendienste ergreifen.
Ergebnis
Eine Ausschussüberweisung des Antrages und der Antrag Drs. 8/6342 werden abgelehnt.
Der Landtag setzte sich mit der Verabschiedung eines Entschließungsantrags (Drucksache 8/4932) das Ziel, die pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen durch kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zu entlasten. So soll auch in Zukunft die Qualität in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung sichergestellt und die Arbeitsbedingungen der pädagogischen Fachkräfte verbessert werden. Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD und FDP enthält eine neue Zuweisungsregelung, die die besonderen Belastungen aufgrund der derzeitigen demographischen Entwicklungen sowohl in personeller als auch in struktureller Hinsicht mildert.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 8/ 6352 wird in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (federführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.
Wildtieren in Not zu helfen, sei unsere Verpflichtung und Verantwortung, betont die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das lasse sich auch aus der Staatszielbestimmung nach Art. 20a GG und dem Tierschutzgesetz ableiten. In ihrem Antrag sprechen sich die Grünen dafür aus, bestehende Wildtierauffangstationen zu fördern sowie ein flächendeckendes Netz an Betreuungsstationen für verletzte und kranke Tiere sicherzustellen. Die Landesregierung soll einen Leitfaden erstellen, um die Kommunen und Landkreise bei der wildtierfreundlichen Bau- und Stadtplanung sowie beim Grünflächenmanagement zu unterstützen.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/6344 wird abgelehnt.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang soll erlaubt werden, als Aufsichtsratsmitglied der DB InfraGO AG zu agieren. Bei der vorgenannten Tätigkeit handelt es sich um die Wahrnehmung von Interessen des Bundes und der Länder in einem Unternehmen, an dem die öffentliche Hand zu hundert Prozent beteiligt ist. Hierfür muss der Landtag eine Ausnahmeregelung beschließen.
Ergebnis
Dem Antrag Drs. 8/6314 wird zugestimmt.
Im November 2024 hatte sich die CDU-Fraktion mit der großen Anfrage „Gescheiterte grüne Energiewende oder Chance für wettbewerbsfähige Energiepreise?“ an die Landesregierung gewandt. Nun liegt deren Antwort vor und soll im Plenum besprochen werden. Angesichts der ökonomischen Probleme Deutschlands stelle sich die Frage nach einer grundlegenden Korrektur der Energiewende, befand die CDU-Fraktion in ihrer Fragestellung. Dafür sei zunächst eine Bestandsaufnahme nötig.
Ergebnis
Die Aussprache zur Großen Anfrage wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 43 (6) GO.LT nicht gefasst.
Im Ausschuss für Bildung sei über notwendige und erfolgversprechende Reformen der Lehrkräftebildung an der Martin‐Luther‐Universität Halle‐Wittenberg diskutiert worden. Ziel des von der Fraktion Die Linke vorgelegten Antrags ist es, das erforderliche politische Signal zu setzen, damit die vereinbarten neuen Modellstudiengänge auch tatsächlich eingerichtet werden können. Konkret geht es um die Einrichtung eines Studienangebots für eine generalisierte Studieneingangsphase für das Lehramt für Sekundarschule und Gymnasium und die Einrichtung eines Modellstudiengangs Lehramt Grundschule mit Förderschwerpunkt.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/6140 wird in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (federführend) sowie in den Ausschuss für Bildung (mitberatend) überwiesen.
Auf Antrag der AfD-Fraktion soll die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vorlegen, der zum Ziel hat, im Zusammenhang mit der Planung und Errichtung von kommerziellen Wind- und Solarenergieanlagen Bürgerbegehren im Rahmen der Bauleitplanung für zulässig zu erklären.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/6174 wird abgelehnt.
Die Profession Pflege sei für die verlässliche und nachhaltige Gesundheitsförderung und gesundheitliche Versorgung unerlässlich, stellt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fest. Daher soll die Landesregierung via Antrag einen Gesetzesentwurf erarbeiten, durch den eine Körperschaft des öffentlichen Rechts als Selbstverwaltungsorgan der Pflege errichtet werden könne. Dieses soll mit einer freiwilligen Mitgliedschaft verbunden sein. Als zentrale Aufgaben seien unter anderem die Erstellung und Überwachung einer Berufsordnung sowie die Errichtung und Verwaltung eines Registers der Pflegekräfte in Sachsen-Anhalt festzuschreiben. Die Registrierung soll für Berufsangehörige verpflichtend sein.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/6258 wird in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (federführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.
Die Pflegeausbildung in Sachsen-Anhalt soll auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN durch verschiedene Maßnahmen der Landesregierung attraktiver und qualitativer gestaltet werden. So geht es zum Beispiel um die Flexibilisierung des Ausbildungsbeginns (Ausbildungsstart in der Pflege künftig zu jedem Monatsanfang) und um die Ermöglichung vielfältiger Praxislernorte (darunter auch Rehabilitationskliniken und Hospize), um die Einsatzplanung für die Pflichteinsätze zu erleichtern und ein breiteres pflegerisches Spektrum in der Ausbildung abzubilden.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/6259 wird abgelehnt.
Schlussbemerkungen am Ende der 103. Landtagssitzung
Eröffnung der 104. Landtagssitzung
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stehe vor immer weiter wachsenden strukturellen Herausforderungen, betont die FDP-Fraktion. Das ursprüngliche Solidarprinzip der GKV funktioniere in einer Gesellschaft mit breiter, junger Erwerbsbasis und vergleichsweise geringem Pflege- und Behandlungsbedarf. Unter den heutigen Bedingungen greife dieses Modell jedoch immer weniger. Dies will die Fraktion in Rahmen der Aktuelle Debatte „GKV verklagt die Bundesregierung – Reformstau endlich beenden!“ diskutieren.
Ergebnis
Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
(a) Unter dem Titel „Chemieindustrie in Sachsen-Anhalt sichern“ hat die Fraktion Die Linke eine Aktuelle Debatte beantragt. Hintergrund ist der Nord-Ostdeutsche Chemie-Gipfel am 15. Dezember 2025 in Böhlen. Dort beraten Gewerkschaftsvertretende, Unternehmen und Vertretende von Bundes- und Landespolitik die Perspektiven des durch den DOW-Chemical-Rückzug unmittelbar gefährdeten mitteldeutschen Chemie-Clusters.
(b) Die chemische Industrie sei mit rund 13 000 Beschäftigten in Sachsen-Anhalt ein Kernpfeiler des verarbeitenden Gewerbes des Landes, stellt die Fraktion Die Linke fest. Im mitteldeutschen Chemiestandortverbund CeChemNet sicherten fast 600 Betriebe in den Chemieparks insgesamt etwa 30 000 Arbeitsplätze. Die Landesregierung soll per Antrag aufgefordert werden, gemeinsam mit dem Bund das Unternehmen DOW zur Freigabe der Anlagen in Böhlen und Schkopau für Nachfolgeinvestoren zu verpflichten, um Arbeitsplätze und Wertschöpfungsketten zu sichern.
Ergebnis
Zu a) Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
Zu b) Der Antrag Drs. 8/6294 wird abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 8/6382 beschlossen.
Weniger als ein Jahr vor der Landtagswahl sei mit dem Sachsen‐Anhalt‐Monitor 2025 eine Bestandsaufnahme über die Sicht der Menschen in Sachsen‐Anhalt auf die Landespolitik erschienen, erklärt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Landespolitik sei gut beraten, den Ergebnissen Aufmerksamkeit zu schenken, Lehren zu ziehen und zu handeln. Die Grünen möchten im Rahmen der Aktuellen Debatte „Sachsen-Anhalt-Monitor 2025: Zuhören und Sorgen ernst nehmen, Herausforderungen anpacken“ darüber beraten.
Ergebnis
Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
Mit ihrer Klassenkampfrhetorik spreche sich Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas offen für die Zerstörung des wirtschaftlichen Fundaments im Land aus, moniert die AfD-Fraktion. Wer Arbeitgeber bekämpfen wolle, kämpfe gegen Wohlstand, Beschäftigung und soziale Sicherheit. Dieses Spannungsfeld will die AfD im Rahmen ihrer Aktuellen Debatte „Der Kampf der SPD gegen die Arbeitgeber ‒ ein Kampf gegen die eigene Wirtschaft!“ bearbeiten.
Ergebnis
Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
Rechtsextremismus stelle eine wachsende Gefahr für die demokratische Gesellschaft dar und finde auch in Schulen statt, konstatiert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Antisemitische Parolen, rechtsextreme Symbole im digitalen Raum oder auf dem Schulhof und andere Formen der Verfassungsfeindlichkeit seien längst keine Einzelfälle mehr. Daher sollen Schulleitungen und Lehrkräfte ermutigt werden, sich aktiv an den Schulen gegen Verfassungsfeindlichkeit, Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit zu positionieren. Eine gesonderte Handreichung zum Umgang mit Verfassungsfeindlichkeit, insbesondere Rechtsextremismus, könne hier hilfreich sein, so der Antrag.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/6267 wird abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 8/6383 beschlossen.
Die AfD-Fraktion spricht sich in einem Antrag dafür aus, dass die Landesregierung die laufende Landeszuwendung an die Evangelische Akademie Sachsen-Anhalt e. V. in Höhe von jährlich 70 000 Euro einstellen soll. In der derzeitig angespannten Haushaltslage müsse jede Subvention gemäß § 7 LHO auf Notwendigkeit, Wirksamkeit und Priorität geprüft werden, dem halte diese Subvention nicht stand. Überdies sei die Bildungsarbeit der Akademie „zunehmend durch eine einseitige politische Ausrichtung überlagert“. Diese richte sich laut AfD erkennbar „gegen die politische Opposition und führt zur Verwässerung traditioneller christlicher Werte“.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/6334 wird abgelehnt.
Die Landesregierung soll auf Antrag der Fraktion Die Linke die Richtlinie „Junges Wohnen“ in Sachsen-Anhalt so überarbeiten, dass die Fördermittel ab dem Jahr 2026 ausschließlich für Wohnheimplätze von Studentenwerken und Azubi-Wohnheimen genutzt werden können. Die Landesregierung soll sicherstellen, dass die vorhandenen Bundesmittel für „Junges Wohnen“ vollständig abgerufen und zweckgebunden für die Schaffung und Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende eingesetzt werden.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/6335 wird in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales (federführend) sowie in die Ausschüsse für Bildung und für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (mitberatend) überwiesen.
Auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll ein Modellprojekt nach dem Vorbild des hessischen Pilotprojekts „Die Steuererklärung macht das Amt“ umgesetzt werden, bei dem Steuerpflichtige, die ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bzw. Renteneinkünfte beziehen, von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreit werden und stattdessen automatisch einen Steuerfestsetzungsentwurf erhalten. Dieses Pilotprojekt soll in einem Finanzamtsbereich der 14 sachsen-anhaltischen Finanzämter auf den Weg gebracht werden, das eine repräsentative Zahl Steuerpflichtiger hat, die ausschließlich solche Einkünfte beziehen.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/6345 wird abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 8/6384 beschlossen.
Schlussbemerkungen am Ende der 104. Landtagssitzung