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Plenarsitzung

Biografien

Dieses Bild zeigt René  Barthel (CDU)

René Barthel (CDU)

Mitglied des Landtags
Bankkaufmann

Wahlkreisbüro

Andreaskirchplatz 5
06295 Lutherstadt Eisleben
Telefon: 03475 7118425
Telefax: 03475 7118426

Kurzlebenslauf

Geboren 1982 in Eisleben, ledig. Mitglied des Landtages seit der 8. Wahlperiode.

Ausbildung, beruflicher Werdegang

  • 2002
    Abitur
  • 2003 bis 2006
    Ausbildung zum Bankkaufmann
  • 2006 bis 2008
    Angestellter Volks- und Raiffeisenbank Eisleben eG
  • 2009 bis 2013
    Angestellter Mineralölhandel
  • 2013 bis 2021
    Angestellter Wohnungsunternehmen

Politische und gesellschaftliche Funktionen

  • 2009 bis 2014
    Mitglied im Stadtrat Lutherstadt Eisleben
  • 2015
    Eintritt in die CDU
  • seit 2017
    Mitglied im Stadtrat Lutherstadt Eisleben
  • seit 2021
    Mitglied im Ortschaftsrat Helfta

Ehrenamt

  • seit 1991
    Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Helfta
  • seit 2008
    Vorsitzender "Verein zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Helfta e. V."
  • 2013 bis 2020
    Aufsichtsratsmitglied "Bahnhof Lutherstadt Eisleben eG"
  • seit 2020
    Vorstandsmitglied "Bahnhof Lutherstadt Eisleben eG"
  • seit 2020
    Vorsitzender "Mittelstands- und Wirtschaftsunion" Kreisverband Mansfeld-Südharz

Veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln

  • Tätigkeiten vor Übernahme des Mandats

    Sachbearbeiter Wohnungswirtschaft, Wohnungsbaugesellschaft Lutherstadt Eisleben
    Mitglied Vorstand, Bahnhof Lutherstadt Eisleben eG
  • Funktionen in Unternehmen

    Mitglied Vorstand, Bahnhof Lutherstadt Eisleben eG
    Mitglied Beirat, Volksbank Halle eG
  • Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

    Vorsitzender, Verein zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Helfta e.V.
    Vorsitzender, Mittelstands‐ und Wirtschaftsunion Mansfeld‐Südharz, Eisleben
  • Mandate in Gebietskörperschaften

    Mitglied, Stadtrat Lutherstadt Eisleben
    Mitglied, Ortschaftsrat Helfta

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend.

 

 

 

Nähere Informationen zur Definition der veröffentlichungspflichtigen Angaben enthalten die Ausführungsbestimmungen zu § 46 Abs. 2 Abgeordnetengesetz.