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Plenarsitzung

Biografien

Dieses Bild zeigt Tim  Teßmann (CDU)

Tim Teßmann (CDU)

Mitglied des Landtags
Sozialpädagoge

Wahlkreisbüro

Bülstringer Straße 40
39340 Haldensleben
Telefon: 03904 7250020
Telefax: 30904 7250021

Kurzlebenslauf

Geboren 1989 in Haldensleben, ledig, ein Kind. Mitglied des Landtages seit der 8. Wahlperiode, Schriftführer.

Ausbildung, beruflicher Werdegang

  • 2008
    Abitur
  • 2009 bis 2012
    Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten im Landkreis Börde
  • 2012
    Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten abgeschlossen
  • 2012 bis 2021
    Angestellter im öffentlichen Dienst im Landkreis Börde (seit 2021 ruhend)
  • 2019
    Bachelor Soziale Arbeit

Politische und gesellschaftliche Funktionen

  • seit 2016
    Mitglied der CDU und der Jungen Union
  • seit 2016
    Beisitzer Junge Union Börde
  • seit 2018
    Beisitzer CDU Stadtverband Haldensleben
  • 2019 bis 2021
    Stadtrat Haldensleben

Ehrenamt

  • 2008 bis 2014
    Übungsleiter beim "HSV Haldensleben e. V."
  • seit 2016
    Stellvertretender Vereinsvorsitzender im "HSV Haldensleben e. V."

Veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln

  • Tätigkeiten vor Übernahme des Mandats

    Sozialarbeiter, Landkreis Börde, Haldensleben
    Mitglied Gesellschafterversammlung, Stadtwerke Haldensleben (bis 01.07.2021)
  • Funktionen in Unternehmen

    Mitglied Gesellschafterversammlung, Stadtwerke Haldensleben (bis 01.07.2021)
  • Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

    Mitglied Vorstand, HSV Haldensleben
    Vereinsvorsitzender, Kinder- und Jugend VG Flechtingen e. V. (seit 01/2023)
    Vereinsvorsitzender, Sportjugend Börde KSB e. V. (seit 11/2023)
    Vorsitzender, CDU Kreisverband Börde (seit 10/2023)
  • Mandate in Gebietskörperschaften

    Mitglied, Stadtrat Haldensleben (bis 01.07.2021)
    Vorsitzender u. Mitglied Gemeinderat, CDU-Fraktion im Rat und dortiger Sozialausschuss (seit 7/2024)

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend.

 

 

 

Nähere Informationen zur Definition der veröffentlichungspflichtigen Angaben enthalten die Ausführungsbestimmungen zu § 46 Abs. 2 Abgeordnetengesetz.