Kurzlebenslauf Angaben nach den Verhaltensregeln
Kurzlebenslauf Geboren 1966 in Magdeburg, verwitwet, ein Kind. Mitglied des Landtages seit der 7. Wahlperiode .
Ausbildung, beruflicher Werdegang bis 1983
Polytechnische Oberschule
1985
Abitur
1990 bis 1993
Conpack GmbH & Co. KG in Bremen
1992 bis 1993
Conpack GmbH & Co. KG in Changchun/China für die Audi AG
1994 bis 2007
Vertiebsaußendienst Fliesen-Zentrum Deutschland GmbH in der Niederlassung Magdeburg
1998
Abschluss als Diplom-Betriebswirt (FH)
2007 bis 2014
Geschäftsleiter in der Niederlassung Magdeburg der Fliesen-Zentrum Deutschland GmbH
2014 bis 2016
Geschäftsleiter der Niederlassung Magdeburg von Keramundo/Saint-Gobain
Politische und gesellschaftliche Funktionen 2009
Eintritt in die CDU und Wahl in den Ortschaftsrat Osterweddingen
2014 bis 2019
Mitglied im Gemeinderat der Gemeinde Sülzetal
2014 bis 2015
Finanzausschussvorsitzender der Gemeinde Sülzetal
2015 bis 2019
Vorsitzender des Gemeinderates Sülzetal
2015 bis 2019
Vorsitzender der CDU-Ortsgruppe Sülzetal
seit 2019
Mitglied des Kreistages des Landkreises Börde, Fraktionsvorsitzender der CDU-
Fraktion "Krankenhausversorgung" und Arbeitskreis "Verwaltungsstandorte"
Veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln
Tätigkeiten vor Übernahme des Mandats Niederlassungsleiter, KERAMUNDO/Saint-Gobain, Magdeburg
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat Vertriebsmitarbeiter im Außendienst (bis 31.12.2016), KERAMUNDO/Saint-Gobain, Magdeburg, regelmäßige Einkünfte (Stufe 2)
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen Vorsitzender, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
Mitglied, Vorstand Europäische St.-Norbert-Stiftung
Mandate in Gebietskörperschaften Mitglied, Gemeinderat Einheitsgemeinde Sülzetal
Mitglied , Kreistag Landkreis Börde
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend.
Nähere Informationen zur Definition der veröffentlichungspflichtigen Angaben enthalten die Ausführungsbestimmungen zu § 46 Abs. 2 Abgeordnetengesetz .