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Plenarsitzung

Biografien

Dieses Bild zeigt Jörg  Bernstein (FDP)

Jörg Bernstein (FDP)

Mitglied des Landtags
Berufsschullehrer

Wahlkreisbüro

Ferdinand-von-Schill-Straße 6
06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0162 8676690

Kurzlebenslauf

Geboren 1966, verheiratet, zwei Kinder. Mitglied des Landtages seit der 8. Wahlperiode.

Ausbildung, beruflicher Werdegang

  • 1982
    Polytechnische Oberschule
  • 1985
    Berufsausbildung Maschinen- und Anlagenmonteur, Abitur
  • 1992
    Diplom-Gewerbelehrer, 1. Staatsexamen
  • 1994
    2. Staatsexamen
  • 1994 bis 2003
    Tätigkeit als Berufsschullehrer als Angestellter
  • seit 2003
    Tätigkeit als Berufsschullehrer im Beamtenverhältnis (Studienrat)

Politische und gesellschaftliche Funktionen

  • 2017
    Eintritt in die FDP
  • seit 2019
    Vorsitzender des Kreisverbands Dessau-Roßlau
  • 2019 bis 2023
    Beisitzer im Landesvorstand der FDP Sachsen-Anhalt
  • 2019 bis 2024
    Mitglied im Ortschaftsrat Kochstedt
  • seit 2020
    Mitglied des Stadtrates Dessau-Roßlau

Ehrenamt

  • Vorstandsmitglied im "Kochverein Anhalt-Dessau e. V."
  • Mitglied im Industrie- und Handelskammer-Prüfungsausschuss "Kaufleute für Büromanagement"

Veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln

  • Tätigkeiten vor Übernahme des Mandats

    Berufsschullehrer, Anhaltisches Berufsschulzentrum Dessau‐Roßlau
    Mitglied Aufsichtsrat, MVZ SKD gGmbH Dessau‐Roßlau
  • Funktionen in Unternehmen

    Mitglied Aufsichtsrat, MVZ SKD gGmbH Dessau‐Roßlau
  • Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

    Mitglied Vorstand, Kochverein Anhalt‐Dessau e. V.
  • Mandate in Gebietskörperschaften

    Mitglied, Ortschaftsrat Kochstedt
    Mitglied, Stadtrat Dessau‐Roßlau

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend.

 

 

 

Nähere Informationen zur Definition der veröffentlichungspflichtigen Angaben enthalten die Ausführungsbestimmungen zu § 46 Abs. 2 Abgeordnetengesetz.