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Plenarsitzung

Biografien

Dieses Bild zeigt Marco  Tullner (CDU)

Marco Tullner (CDU)

Mitglied des Landtags
Historiker, Minister a.D.

Wahlkreisbüro

Ulestraße 8
06114 Halle (Saale)
Telefon: 0345 68675682
Telefax: 0345 3889541

Kurzlebenslauf

Geboren 1968 in Wismar, evangelisch, verheiratet, zwei Kinder. Mitglied des Landtages der 4. bis 6. Wahlperiode (ausgeschieden in der 6. Wahlperiode) und seit der 7. Wahlperiode.

Ausbildung, beruflicher Werdegang

  • 1985
    Polytechnische Oberschule
  • 1987
    Erweiterte Oberschule Otto-von-Guericke Magdeburg, Abitur
  • 1996
    Studium der Geschichte und Politikwissenschaft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Abschluss: Magister
  • 1996 bis 2001
    Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Everhard Holtmann
  • 2001 bis 2002
    Referent beim Landtagspräsidenten a. D. Dr. Klaus Keitel
  • 2011 bis 2016
    Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt

Politische und gesellschaftliche Funktionen

  • 1991
    Eintritt in die CDU
  • 1999 bis 2013
    Stellvertretender Kreisvorsitzender der CDU Halle (Saale)
  • 2002 bis 2011
    Finanz- und Wissenschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion
  • seit 2013
    Kreisvorsitzender der CDU Halle (Saale)
  • 2016 bis 2021
    Minister für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
  • seit 2018
    Stellvertretender Landesvorsitzender der CDU Sachsen-Anhalt

Ehrenamt

  • Vorstandsvorsitzender der "Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V."
  • Mitglied im Stiftungsrat der "Volkssolidarität 1990 e. V. Halle (Saale)"
  • Vorsitzender im "Verein der Förderer und Freunde des halleschen Bergzoo e. V."

Veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln

  • Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

    Mitglied Stiftungsrat, Volkssolidarität Halle

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend.

 

 

 

Nähere Informationen zur Definition der veröffentlichungspflichtigen Angaben enthalten die Ausführungsbestimmungen zu § 46 Abs. 2 Abgeordnetengesetz.