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Plenarsitzung

Biografien

Dieses Bild zeigt Christian  Mertens (AfD)

Christian Mertens (AfD)

Mitglied des Landtags
Politikwissenschaftler

Die im Kurzlebenslauf angegebenen biographischen Daten beruhen ausschließlich auf Selbstauskünften der Abgeordneten.

Kurzlebenslauf

Geboren 1991 in Magdeburg, verheiratet, zwei Kinder. Mitglied des Landtages seit der 8. Wahlperiode, Schriftführer.

Ausbildung, beruflicher Werdegang

  • 2009
    Abitur
  • 2015
    Bachelor of Arts, Politikwissenschaft
  • 2017
    Master of Arts, Friedens- und Konfliktforschung
  • 2017 bis 2020
    Wahlkreismitarbeiter MdB des Landes Sachsen-Anhalt
  • 2020 bis 2023
    Wahlkreismitarbeiter MdL des Landes Sachsen-Anhalt

Politische und gesellschaftliche Funktionen

  • 2015
    Eintritt in die AfD und Junge Alternative
  • seit 2016
    Vorstandmitglied Junge Alternative Sachsen-Anhalt
  • seit 2017
    Vorstandsmitglied im AfD Kreisverband Magdeburg
  • 2018
    Mitglied im Bundesvorstand der Jungen Alternative Deutschland
  • seit 2019
    Mitglied im Stadtrat der AfD-Fraktion der Landeshauptstadt Magdeburg
  • seit 2020
    Schatzmeister im AfD-Kreisverband Magdeburg
  • seit 2021
    Vorsitzender der Junge Alternative Sachsen-Anhalt
  • seit 2023
    Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion der Landeshauptstadt Magdeburg

Veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln

  • Tätigkeiten vor Übernahme des Mandats

    Wahlkreismitarbeiter, MdL Hagen Kohl
    Mitglied Aufsichtsrat, MVB
    Mitglied Beirat, Jobcenter MD
  • Funktionen in Unternehmen

    Mitglied Aufsichtsrat, MVB
  • Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

    Mitglied Beirat, Jobcenter MD
  • Mandate in Gebietskörperschaften

    Mitglied, Stadtrat Magdeburg, Ehrenamt

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend.

 

 

 

Nähere Informationen zur Definition der veröffentlichungspflichtigen Angaben enthalten die Ausführungsbestimmungen zu § 46 Abs. 2 Abgeordnetengesetz.