Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Biografien

Dieses Bild zeigt Monika  Hohmann (Die Linke)

Monika Hohmann (Die Linke)

Mitglied des Landtags
Lehrerin

Wahlkreisbüro

Lange Gasse 3
06484 Quedlinburg
Telefon: 03946 8191267
Telefax: 03946 8191268

Karlstraße 4
06844 Dessau-Roßlau

Ilsenburger Straße 40
38855 Wernigerode

Kurzlebenslauf

Geboren 1959 in Gatersleben, verheiratet, drei Kinder. Mitglied des Landtages seit der 6. Wahlperiode.

Ausbildung, beruflicher Werdegang

  • 1976
    Polytechnische Oberschule Erich Weinert in Gatersleben
  • 1980
    Institut für Lehrerbildung Quedlinburg, Lehrerin für die unteren Klassen in Deutsch, Mathematik und Sport
  • 1980 bis 1982
    Grundschullehrerin in Lutherstadt Wittenberg
  • 1982 bis 2002
    Lehrerin in der Förderschule für Lernbehinderte in Wedderstedt
  • 2003 bis 2011
    Lehrerin in der Förderschule für Lernbehinderte in Wienrode (Tätigkeit ruht)
  • 2009
    Lehramt an Förderschulen "Verhaltensgestörtenpädagogik"

Politische und gesellschaftliche Funktionen

  • 2003
    Eintritt in die PDS/DIE LINKE
  • seit 2004
    Gemeinderätin in Hedersleben
  • seit 2007
    Mitglied im Kreisvorstand DIE LINKE Harz
  • 2007 bis 2014
    Mitglied im Kreistag Landkreis Harz
  • seit 2009
    Mitglied im Landesvorstand DIE LINKE

Veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln

  • Tätigkeiten vor Übernahme des Mandats

    Lehrerin, Land Sachsen-Anhalt
  • Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

    Mitglied Aufsichtsrat, Harzklinikum Quedlinburg
  • Mandate in Gebietskörperschaften

    Mitglied im Gemeinderat Hedersleben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend.

 

 

 

Nähere Informationen zur Definition der veröffentlichungspflichtigen Angaben enthalten die Ausführungsbestimmungen zu § 46 Abs. 2 Abgeordnetengesetz.