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Plenarsitzung

Biografien

Dieses Bild zeigt Sandra  Hietel-Heuer (CDU)

Sandra Hietel-Heuer (CDU)

Mitglied des Landtags
Diplom-Betriebswirtin (FH) / Master of Arts (M.A.)

Wahlkreisbüro

Rathausplatz 11-13
39638 Hansestadt Gardelegen
Telefon: 03907 6509944
Telefax: 03907 6509946

Kurzlebenslauf

Geboren 1981 in Gardelegen, verheiratet, ein Kind. Mitglied des Landtages seit der 8. Wahlperiode.

Ausbildung, beruflicher Werdegang

  • 2000
    Abitur
  • 2004
    Diplom-Betriebswirtin (FH)
  • 2004 bis 2009
    Geschäftsstellenleiterin "Tourismusverband Colbitz-Letzlinger Heide e. V."
  • 2009 bis 2011
    Persönliche Referentin
  • 2011 bis 2021
    Pressesprecherin der CDU-Landtagsfraktion
  • 2013
    Innovatives Management (Master of Arts)

Politische und gesellschaftliche Funktionen

  • 2007
    Eintritt in die CDU
  • 2009 bis 2011
    Stadträtin der Hansestadt Gardelegen
  • 2009 bis 2011
    Persönliche Referentin des Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
  • 2011 bis 2014
    Sachkundige Einwohnerin der Hansestadt Gardelegen
  • seit 2012
    Beisitzerin im Vorstand des CDU-Landesverbandes
  • seit 2012
    Stellvertretende Vorsitzende des CDU-Kreisverbandes des Altmarkkreises Salzwedel
  • seit 2014
    Stadträtin der Hansestadt Gardelegen
  • seit 2014
    Vorsitzende des Sozial-, Jugend-, Schul-, Kultur- und Sportausschusses der Hansestadt Gardelegen
  • seit 2017
    Vorsitzende des CDU-Stadtverbandes Gardelegen

Ehrenamt

  • seit 2012
    Vorstandsmitglied im Förderverein "Kindertraum e. V." der Kinderklinik Gardelegen
  • Mitglied im "Reit- und Fahrverein Gardelegen e. V."

Veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln

  • Tätigkeiten vor Übernahme des Mandats

    Pressesprecherin, CDU‐Fraktion im Landtag von Sachsen‐Anhalt
  • Mandate in Gebietskörperschaften

    Mitglied, Stadtrat Gardelegen

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend.

 

 

 

Nähere Informationen zur Definition der veröffentlichungspflichtigen Angaben enthalten die Ausführungsbestimmungen zu § 46 Abs. 2 Abgeordnetengesetz.