Der Landtag verabschiedete während der dreitägigen Dezember-Sitzungsperiode eine Reihe von Gesetzentwürfen nach deren Zweiter beziehungsweise Dritter Beratung. Die befürworteten Gesetze können fristgemäß in Kraft treten.
Im November 2015 brachte die Landesregierung einen Gesetzentwurf ein, durch den im Ausland erworbene Qualifikationen besser anerkannt werden sollen. Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft führte dazu eine Anhörung durch.
Durch die Aufhebung der „Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit in Asylverfahren“ wird die Alleinverantwortung des Verwaltungsgerichts Magdeburg behoben und das Verwaltungsgericht Halle in die Verfahren eingebunden.
„Opfer schützen – Sachsen-Anhalt geht mit gutem Beispiel voran“ – so lautete der Titel der Regierungserklärung von Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb. Hintergrund ist der 300 Seiten starke Opferschutzbericht der Landesregierung.