Es ist selten, aber es kommt doch manchmal vor, dass ein Monat gleich zwei Sitzungsperioden des Landtags beinhaltet. Im April 2026 ist es so weit: Die Abgeordneten kommen nach einem Tag Debattenpause zur April-II-Sitzungsperiode zusammen.
Die Abgeordneten des Landtags von Sachsen-Anhalt kommen am Montag, 20. April 2026, zur ersten Sitzungsperiode dieses Monats zusammen. Schwerpunkt wird die Zweite Beratung der von der Mehrheit des Plenums angestrebte Parlamentsreform 2026 sein.
Mit 38 TOPs auf der Tagesordnung haben sich die Abgeordneten und die Landesregierung wieder einiges an Debatten und Entscheidungen vorgenommen. Der neue Ministerpräsident Sven Schulze gibt diesmal eine Regierungserklärung ab.
Mit annähernd vierzig TOPs wollen es die Abgeordneten des Landtags von Sachsen-Anhalt gleich am Jahresbeginn wissen! Einer der wichtigsten wird wohl die Wahl des neuen Ministerpräsidenten sein, die für den 28. Januar 2026 vorgesehen ist.
Mit annähernd vierzig TOPs wollen es die Abgeordneten des Landtags von Sachsen-Anhalt kurz vor Jahresende noch einmal richtig wissen! Debattiert und entschieden wird aufgrund des großen Themenaufkommens von Dienstag bis Donnerstag.
Es wird wieder diskutiert und überwiesen und entschieden: Die Abgeordneten und die Landesregierung werden sich in der aktuellen Sitzungsperiode des Landtags am 13. und 14. November 2025 wieder mit rund 30 TOPs beschäftigen.
Mit nicht weniger als vier Aktuellen Debatten beschäftigen sich die Abgeordneten und die Landesregierung in der Oktober-Sitzungsperiode des Landtags. Am 9. und 10. Oktober 2025 stehen wieder über zwanzig Stunden Debatten auf der Agenda.
Es gibt gehörig Redebedarf im Landtag von Sachsen-Anhalt, und so ist es nicht verwunderlich, dass im September aus den üblichen zwei Sitzungstagen des Parlaments drei werden. Rund dreißig Tagesordnungspunkte stehen auf der Agenda.
Vor der parlamentarischen Sitzungspause kamen die Abgeordneten des Landtags von Sachsen-Anhalt zu einer dreitägigen Sitzungsperiode in Magdeburg zusammen. Auf der Agenda standen nicht weniger als dreißig Tagesordnungspunkte.