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Plenarsitzung

Barrierefreiheit

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist der Landtag von Sachsen-Anhalt bestrebt, seine Internetseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Sachsen-Anhalt (BGG LSA) sowie der Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt des Landtags www.landtag.sachsen-anhalt.de

Die Erklärung informiert darüber, wie man Kontakt aufnehmen kann, um Hilfe zu erhalten, sollte es Probleme mit der Barrierefreiheit geben. Sie enthält Informationen über die Barrierefreiheit des Internetauftritts.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 16a Absatz 1 Satz 1 BGG LSA und § 11 Absatz 1 Satz 2 BGGVO LSA, die auf der Grundlage von § 16e BGG LSA erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 20.05.2020 vorgenommenen Bewertung auf Basis der Prüfschritte des WCAG-Testverfahrens sowie auf einer zuletzt von der Landesfachstelle für Barrierefreiheit des Landes Sachsen-Anhalt (Unfallkasse Sachsen-Anhalt) im Prüfungszeitraum 23.01.2025 bis 24.01.2025 durchgeführten vereinfachten Überwachung.

Aufgrund der Überprüfungen sind die Internetseiten mit den zuvor angeforderten Anforderungen weitgehend vereinbar. Die bestehenden Probleme werden noch behoben. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.04.2026 erstellt. 

Nicht barrierefreie Inhalte

Es gibt insbesondere folgende Probleme:

  • Die Dokumente im PDF-, Word- und HTML-Format sind nicht ausreichend barrierefrei. 
  • Die Videos sind teilweise nicht untertitelt oder transkribiert.

Da es sich insgesamt um Tausende Dokumente größtenteils aus der Historie handelt, liegt zum aktuellen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige Belastung vor. Die betroffenen Dokumente können nur schrittweise angepasst werden. Die Behebung des Problems wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir arbeiten an einer kontinuierlichen Behebung noch bestehender Barrieren. 

Kontakt für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit

Wenn Sie uns bestehende Barrieren mitteilen möchten, können Sie für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen das Kontaktformular oder die angegebenen Kontaktdaten nutzen. Für Verbesserungsvorschläge sind wir dankbar, die wir gern hinsichtlich der Umsetzung prüfen werden. Sie erreichen uns unter:

Der Präsident des Landtages von Sachsen-Anhalt

Domplatz 6-9
39104 Magdeburg
Telefon: +49 (0)391 560-0
E-Mail: Landtag@lt.sachsen-anhalt.de

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der über das Kontaktformular eingehenden Mitteilungen ist die Onlineredaktion des Landtags von Sachsen-Anhalt.

Durchsetzungsverfahren

Wenn nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gegeben würde, können Sie sich an die Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt nach § 16d BGG LSA wenden. Die Ombudsstelle erreichen Sie unter den Kontaktmöglichkeiten der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/.