Landtagspräsident Dr. Gunnar Schellenberger weilte am Samstag, 11. September 2021, auf der Delegiertenversammlung des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt e.V. Die Veranstaltung fand diesmal im Herzen von Magdeburg statt.
In einer öffentlichen Anhörung, im November 2018, hat sich der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit dem aktuellen Zustand des Waldes nach den Extremwtterlagen beschäftigt. Fazit der eingeladenen Experten: Die Lage ist ernst.
Mit einem im Oktober dieses Jahres vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung soll das Landeswaldgesetz von 1994 grundlegend überarbeitet werden. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hielt dazu eine öffentliche Anhörung ab.
Für eine nachhaltige Forstwirtschaft haben sich alle Fraktionen in der Juni-Landtagssitzung ausgesprochen. Im Zuge der Novellierung des Landeswaldgesetzes soll nun die Landesregierung einen Sachstandsbericht abgeben.
Die Waldgesetze von Bund und Land regeln die Waldbewirtschaftung. So sind alle Waldbesitzer verpflichtet, ihren Wald nach forstlichen Grundsätzen ordnungsgemäß und dabei nachhaltig, pfleglich und sachkundig zu bewirtschaften.
Der Landesforstbetrieb bewirtschaftet derzeit circa 128000 Hektar Fläche und circa 10000 Hektar Nichtholzböden beziehungsweise sonstige Flächen, die sich im Eigentum des Landes befinden und über das gesamte Land Sachsen-Anhalt verteilt sind.