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Eröffnung der 88. Landtagssitzung
Wie in jedem Sitzungsmonat haben die Abgeordneten des Landtags von Sachsen-Anhalt auch im Mai die Möglichkeit, sich mit ihren Fragen direkt an die Ministerinnen und Minister der Landesregierung zu wenden.
Ergebnis
Die Befragung der Landesregierung wird durchgeführt.
Der Landtagspräsident unterbreitet einen Vorschlag zu Wahltag und Wahlzeit für die Wahl zum Landtag der neunten Wahlperiode. Im Benehmen mit dem Ältestenrat soll die Wahl am 6. September 2026 stattfinden.
Ergebnis
Der Vorschlag Drs. 8/5500 wurde angenommen.
a) Der Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten beabsichtigt eine Regierungserklärung mit dem Titel „Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt – Chancen für Sachsen-Anhalt durch bundespolitischen Kurswechsel“.
b) In Verbindung mit der Regierungserklärung folgt eine Aktuelle Debatte auf Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Erfolge in Gefahr - Feuer im Maschinenraum: Jetzt die Zukunft der Unternehmen in Sachsen-Anhalt sichern“. Die Fraktion kritisiert, dass regionale Unternehmen unter anderem durch politische Rahmenbedingungen vor Herausforderungen gestellt würden.
Ergebnis
zu a) Der Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten, Sven Schulze, gibt die Regierungserklärung ab.
zu b) Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
Die Fraktion Die Linke kritisiert den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung. Es fehlten entscheidende Maßnahmen im Bereich der finanziellen Entlastungen, so die Fraktion. In einer Aktuellen Debatte möchte sie sich dem Thema nähern.
Ergebnis
Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
Die SPD-Fraktion kritisiert, dass möglicherweise inkrafttretende Zölle der Vereinigten Staaten auf EU-Waren große Umsatzverluste auch für Unternehmen aus Sachsen-Anhalt bedeuten könnten und thematisiert dies in einer Aktuellen Debatte.
Ergebnis
Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
Die Fraktion Die Linke hatte eine Große Anfrage an die Landesregierung gestellt, die sich mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land seit 2009 beschäftigt. Die Anfrage enthält unter anderem Fragen zu den Themen Bildung, Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe durch Barrierefreiheit, Teilhabe durch selbstbestimmte und unabhängige Lebensführung, Gesundheitsversorgung sowie Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben. Zur Anfrage und zur Antwort der Landesregierung erfolgt eine Aussprache.
Ergebnis
Die Aussprache zur Großen Anfrage wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 43 (6) GO.LT nicht gefasst.
Der Entschließungsantrag - Drs. 8/551 wird in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Somit sind die Große Anfrage und die Antwort darauf automatisch mitüberwiesen.
Sachsen-Anhalts Beitritt zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf soll durch Beschluss des Landtags mit einem Gesetz ratifiziert werden. Der Gesetzentwurf wird zum zweiten Mal beraten. Bei Zustimmung wäre Sachsen-Anhalt das 14. beteiligte Bundesland. Aufgabe der Akademie ist die Aus- und Fortbildung für Berufe im Öffentlichen Gesundheitswesen. Dazu gehören unter anderem Fachärzte und –Apotheker, aber auch Mitarbeitende in der Lebensmittelkontrolle oder der sozialmedizinischen Assistenz.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 8/5399 wird einstimmig gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Die Landesregierung möchte mit einem Gesetzesentwurf das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ändern. Der Gesetzesentwurf wird zum zweiten Mal beraten. Der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus sprach sich mit 9:0:3 Stimmen für eine Beschlussempfehlung aus.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 8/5451 wird mehrheitlich zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Sollen rückständige Rundfunkbeiträge vollstreckt werden, geschieht dies bisher mittels Festsetzungsbescheid durch die Kommunen. Die Vollstreckung, so erklärt die Landesregierung, stellt für manche Kommunen zunehmend eine personelle und finanzielle Belastung dar. Als Lösungsansatz soll deshalb der MDR künftig zum Kreis der Behörden gehören, die zur Vollstreckung berechtigt sind. Gleichzeitig sollen die Kommunen aus der Pflicht genommen werden. Hierfür steht ein Gesetzesentwurf zur Abstimmung. Dieser soll das Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ändern. Der zuständige Ausschuss für Inneres und Sport sprach sich mit 9:0:2 Stimmen dafür aus.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 8/5456 wird einstimmig gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz hat die Aufgabe der Erhaltung, Pflege, Wiederherstellung und Entwicklung der denkmalgeschützten historischen Kulturlandschaft Gartenreich Dessau-Wörlitz mit UNESCO-Welterbestatus. Die Rechtsgrundlage für die Stiftung soll künftig ein Gesetz bilden, dessen Entwurf erstmalig beraten wird.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 8/5377 wird in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur überwiesen.
Die Europäische Kommission hat im Ergebnis eines eingeleiteten Prüfverfahrens gegen Deutschland mit Beschluss vom 20. Juni 2024 festgestellt, dass das Besteuerungssystem der Spielbanken in Deutschland eine rechtswidrige und mit dem Binnenmarkt nicht zu vereinbarende Beihilfe darstellt. In der Folge muss Deutschland diese Beihilfen von den Empfängern zurückfordern, die besondere Steuerregeln abschaffen bzw. anpassen. Auch Sachsen-Anhalt muss die mit dem Binnenmarkt unvereinbaren Beihilferegelungen aufheben. Die geänderten Beihilferegelungen müssen spätestens ab dem Steuerjahr, das auf die Bekanntgabe des Beschlusses folgt, gelten. Mit einem Gesetzentwurf will die Landesregierung durch Einführung einer Ausgleichsabgabe sicherstellen, dass das Spielbankunternehmen als Steuerpflichtiger durch das bestehende Besteuerungssystem steuerlich nicht bessergestellt wird als Unternehmen, die der Normalbesteuerung unterliegen.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 8/5431 wird in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lässt erstmalig über einen Gesetzentwurf beraten, der das Kinderförderungsgesetz ändern soll. Das Gesetz soll dahingehend geändert werden, dass für die Berechnung der Landeszuweisung für die Jahre 2026 und 2027 die Kinderzahlen mit Stand März 2024 herangezogen werden. Dies soll Kommunen die Möglichkeit eröffnen, ihren derzeitigen Personalbestand in diesem Bereich ohne finanzielle Mehrbelastungen zu halten.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 8/5460 sowie der Änderungsantrag Drs. 8/5516 werden in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (federführend) sowie in den Ausschuss für Inneres und Sport und für Finanzen (mitberatend) überwiesen.
Die Landesregierung legt ein Artikelgesetz vor, das eine Erhöhung der monetären und eine erweiterte Wiedereinführung der nichtmonetären Vergütung der Beschäftigung im Rahmen einer gesetzlichen Konkretisierung des Resozialisierungskonzepts nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vorsieht. Mit Urteil vom 20. Juni 2023 sind die gesetzlichen Regelungen zur Vergütung von Gefangenenarbeit in Bayern und Nordrhein-Westfalen für unvereinbar mit dem Resozialisierungsgebot aus Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes erklärt worden. Auch wenn sich Sachsen-Anhalt nach Worten der Landesregierung mit seinem Resozialisierungskonzept deutlich von Bayern und Nordrhein-Westfalen unterscheidet, etwa durch die Möglichkeit von Behandlungsmaßnahmen in Form des Arbeitstrainings, führen die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen an ein schlüssiges und widerspruchsfreies Resozialisierungskonzept dazu, auch das Justizvollzugsrecht in Sachsen-Anhalt zu überprüfen und nachzuschärfen.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 8/5477 wird in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz (federführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.
Durch einen Gesetzentwurf will die AfD-Fraktion eine Änderung des Aufnahmegesetzes erreichen. So sollen die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt in die Lage versetzt werden, durch demokratische Entscheidungen in ihrer Vertretung über die Aufnahme von Asylbewerbern und anderen Personen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz Nr. 2 bis 8 Aufnahmegesetz zu bestimmen. Dies soll gewährleisten, dass die Belastbarkeit insbesondere des Haushalts, der öffentlichen Infrastruktur und sozialen Dienste nicht überstrapaziert werde. Die Senkung der Anzahl von Asylbewerbern und anderer Personen sorge nach Ansicht der AfD-Fraktion für weniger Kosten in den Landkreisen und kreisfreien Städten und in ganz Sachsen-Anhalt. Durch die Gesetzesänderung soll den Landkreisen und kreisfreien Städten ein Widerspruchsrecht eingeräumt werden.
Ergebnis
Einer Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs Drs. 8/5479 wird nicht zugestimmt.
Nach der Finanzgerichtsordnung obliegt es dem Landtag oder einem durch ihn bestimmten Ausschuss, die Vertrauensleute und deren Stellvertreter für den bei dem Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt eingerichteten Ausschuss zu wählen. Die Regierungsfraktionen streben mit ihrem Antrag an, mit dieser Aufgabe den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zu beauftragen und die Wahl durchzuführen. Mit diesem Vorschlag wollen CDU, SPD und FDP nicht nur den bereits praktizierten Verfahren folgen, sondern auch demjenigen, das bereits bei der Wahl der Vertrauensleute für den beim Oberverwaltungsgericht zu bestellenden Wahlausschuss Anwendung findet.
Ergebnis
Dem Antrag Drs. 8/5486 wird zugestimmt.
Mit ihrem Antrag fordert die Fraktion der AfD den Landtag zur Feststellung auf, dass die nach ihrer Ansicht auf klimaideologischen und planwirtschaftlichen Grundsätzen basierende Strategie der Landesregierung zur Produktion von und zur Versorgung mit grünem Wasserstoff gescheitert sei. Daraus ergebe sich die Aufforderung an die Landesregierung, die Umsetzung der Wasserstoffstrategie umgehend zu beenden, die Mitwirkung an der Initiative für Wasserstoff in Ostdeutschland zu stoppen und die damit verbundene jährliche Zahlung des Mitgliedsbeitrags einzustellen, weiter jegliche steuergeldfinanzierte Förderung von grünem Wasserstoff einzustellen sowie die für den Auf- und Ausbau eines Wasserstoffkernnetzes eingeplanten Mittel einzusparen und anderweitig zu verwenden. Dazu führt die AfD-Fraktion u.a. an, dass es in den vergangenen Jahren nicht gelungen sei, die Produktionskosten von grünem Wasserstoff auf ein konkurrenzfähiges Niveau zu senken und bezieht sich zudem auf Fragen von Sicherheit bei Produktion und Transport sowie Versorgungsproblemen.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/5482 wird abgelehnt.
Auf Antrag der Regierungsfraktionen befasst sich der Landtag mit dem Verfahren der Prüfung und Erteilung der Entlastung der vom Präsidenten des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt vorgelegten Rechnung. Dabei geht es CDU, SPD und FDP darum zu beschließen, dass die Rechnung des Landesrechnungshofes durch das Ministerium der Finanzen mit der Haushaltsrechnung vorzulegen ist, der Landtag auf Vorschlag des Präsidenten des Landesrechnungshofes zwei Mitarbeitende aus dem Prüfungsdienst benennt, die die Jahresrechnungen 2022 und 2023 vorbereitend prüfen sowie das Ergebnis der vorbereitenden Prüfung dem Finanzausschuss mitzuteilen ist. Zugleich soll der Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen, der Vorsitzenden des Unterausschusses Rechnungsprüfung sowie ein weiterer Vertreter der durch die beiden Vorsitzenden nicht vertretenen Fraktionen beauftragt werden, die Jahresrechnungen auf der Grundlage der vorbereitenden Prüfung bei uneingeschränktem Recht auf Einsicht in die Rechnungen zu prüfen und den Beschluss zur Entlastung nach § 101 Landeshaushaltsordnung vorzubereiten.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/5488 wird beschlossen.
Mit dem Nationalen Once-Only-Technical-System (NOOTS) sollen Verwaltungsangelegenheiten in Bund, Ländern und Kommunen bürokratieärmer gestaltet werden, indem verschiedene Stelle besser miteinander kommunizieren können. Zur Schaffung des Systems unterzeichneten der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt und andere Regierungschefs einen entsprechenden Staatsvertrag. Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung, der erstmalig beraten wird, soll der Staatsvertrag auf Landesebene ratifiziert werden.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 8/5475 wird in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales überwiesen.
d5475lge.pdf (PDF, 147 KByte)
Angesichts einer restriktiven Wissenschaftspolitik und Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit sieht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Forschende an vielen Orten der Welt unter Druck gesetzt – gegenwärtig auch in den USA, wo der amtierende Präsident jüngst ankündigt habe, amerikanische Universitäten künftig mit deutlich weniger staatlichen Zuschüssen ausstatten zu wollen und verweist in ihrem Antrag auf die verheerenden Folgen z.B. für die Forschungen zu KrebsErkrankungen, Alzheimer und Parkinson. Mit ihrem Antrag fordert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Landesregierung auf, ein Sonderprogramm für Forschende aufzulegen, die im Ausland in ihrer Arbeit durch Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit behindert werden und nach Deutschland kommen wollen. Zugleich soll mit den Hochschulen ein Maßnahmenplan entwickelt werden, wie betroffene Forschende weltweit gezielt für Sachsen-Anhalt angesprochen und angeworben werden können.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/5388 wird in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt überwiesen.
Schlussbemerkungen am Ende der 88. Sitzungsperiode
Eröffnung der 89. Landtagssitzung
Die Regierungsfraktionen CDU, SPD und FDP bringen einen Gesetzesentwurf ein, der erstmalig beraten wird. Er soll die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung in Sachsen-Anhalt verbessern. Dafür soll das Land Stipendien für entsprechende Studienplätze im europäischen Ausland vergeben. Außerdem soll es eine Quotenregelung geben, die einen Teil der entsprechenden Studienplätze in Sachsen-Anhalt an Personen vergibt, die sich dazu verpflichten, nach erfolgreichem Studienabschluss mindestens zehn Jahre lang im Land zahnärztlich tätig zu sein. Einsatzorte sollen diejenigen Gebiete mit besonderem öffentlichen Bedarf sein.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 8/5494 wird in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.
Auf Antrag der AfD-Fraktion soll die Landesregierung eine Kampagne mit dem Titel „#deutschdenken“ als Ersatz für die Landeskampagne „#moderndenken“ einführen. Die Fraktion spricht von einer „Identitäts- und kulturpolitischen Akzentsetzung“. Diese bezieht sich auf sieben verschiedene Themenkomplexe wie etwa Martin Luther oder die Weimarer Klassik in Sachsen-Anhalt. Verschiedene Maßnahmen sollen im Zuge der Kampagne erfolgen. Dazu gehört unter anderem eine Änderung der Lehrpläne und die Anweisung, dass Schul-Exkursionen in Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung zu Gedenkstätten eingestellt und ersetzt werden durch Fahrten zu historischen Stätten mit Kampagnenbezug. Weitere Maßnahmen sollen unter anderem in der Konzeption von passenden Veranstaltungen durch die Landesregierung bestehen. Insgesamt enthält der Antrag neun Maßnahmen.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/5478 wird abgelehnt.
a) Die Fraktion Die Linke stellt einen Antrag, mit dem das 2019 verabschiedete Vorhaben der Schulgeldfreiheit für Gesundheitsberufe weiterverfolgt werden soll. Zum einen soll die Landesregierung eine gesetzliche Grundlage dafür schaffen, eingestellte Mittel zur Abschaffung der Schulgeldfreiheit im Bereich Podologie ausgeben zu können. Dies soll bis zum Ende des II. Quartals 2025 geschehen. Zum anderen enthält der Antrag die Aufforderung, einen bestehenden Prüfauftrag im Bereich der Ausbildungsfinanzierung für therapeutische Gesundheitsberufe abzuschließen. Dabei geht es auch darum, Rahmenbedingungen für eine Ausbildungsvergütung zu prüfen.
b) In Verbindung damit steht ein Gesetzentwurf der Landesregierung. Für staatlich anerkannte Podologieschulen sieht dieser eine Erstattung von entgangenem Schulgeld vor, wenn sie auf die Erhebung von Selbigem verzichten.
Ergebnis
Zu a) Der Antrag Drs. 8/5485 wird in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen
Zu b) Der Gesetzentwurf Drs. 8/5493 wird in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.
Der Landtag stimmt auf Antrag der Landesregierung separat darüber ab, ob dem sechsten Medienänderungsstaatsvertrag sowie dem Reformstaatsvertrag zugestimmt und der jeweilige Vertrag in Landesrecht überführt wird. Beide wurden im März 2025 von den Regierungschefs der Länder unterzeichnet.
a) Der siebte Medienänderungsstaatsvertrag enthält insbesondere Regelungen zum Jugendmedienschutz. So werden Regelungen zur Stärkung des technischen Jugendmedienschutzes vorgenommen und die Möglichkeiten der Landesmedienanstalten bei der Durchsetzung von Maßnahmen erweitert.
b) Der Reformstaatsvertrag sieht tiefgreifende Maßnahmen für eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor. So sind Veränderungen des Auftrages und bei den konkret beauftragten Angeboten, Maßgaben für eine verstärkte Zusammenarbeit von ARD, ZDF und Deutschlandradio, Maßstäbe für Haushaltsführung, Kostensteuerung und Compliance sowie weitere organisatorische Rahmenbedingungen vorgesehen. Durch die Neuregelungen werden für die ARD erstmals umfassende staatsvertraglich geregelte Organisationsstrukturen und prinzipien eingeführt.
Ergebnis
zu a) Der Gesetzentwurf Drs. 8/5473 wird in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur überwiesen.
zu b) Der Gesetzentwurf Drs. 8/5474 wird in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur überwiesen.
Die Novelle der Straßenverkehrsordnung stellt Kommunen vor Herausforderungen, so die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. In einem Antrag fordert sie die Landesregierung deshalb zu verschiedenen Maßnahmen auf. Dazu gehören unter anderem kostenfreie Schulungen und die Aufforderung an das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, Rechtssicherheit für Verkehrsbehörden zu schaffen.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/5487 wird abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 8/5515 beschlossen.
In ihrem Antrag auf Einführung eines verbindlichen Einladungs- und Meldewesens zur Steigerung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder nimmt die AfD-Fraktion Bezug darauf, dass trotz ihrer Bedeutung nicht alle Eltern regelmäßig an den Untersuchungen U1 bis U9 teilnähmen, was insbesondere für gefährdete Kinder problematisch sei. Unter Hinweis auf ein in Niedersachsen 2009 gesetzlich eingeführtes und seit 2010 in Umsetzung befindliches verbindliches Einladungs- und Meldewesen für die Früherkennungsuntersuchungen U5 bis U8 wird die Einführung eines analogen Modells in Sachsen-Anhalt gefordert. Neben der Beauftragung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mit der Durchführung und Organisation des Einladungs- und Meldewesens ist eine regelmäßige Evaluation der Teilnahmequoten vorgesehen sowie eine jährliche Berichterstattung an den zuständigen Landtagsausschuss.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/5315 wird in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.
Mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Studierende während der Pflichtpraktika befasst sich ein Antrag der Fraktion Die Linke. Danach sei eine faire Vergütung erforderlich, um Studierenden eine hochwertige Ausbildung zu ermöglichen, die Qualität der praktischen Ausbildung zu sichern und gleichzeitig die Fachkräftebasis in sozialen Berufen nachhaltig zu stärken. Zudem fehle es an einem arbeitsrechtlichen Schutz, da in vielen Fällen keine klaren Regelungen zu Urlaubsansprüchen, Krankheitstagen oder Arbeitszeiten bestünden. Neben der Forderung an die Landesregierung zur Einbringung einer Bundesratsinitiative zur finanziellen Ausstattung der Leistungsträger nach dem Sozialgesetzbuch zur Tarifgerechten Entlohnung von Pflichtpraktika in Vollzeit soll zudem auf Landesebene etwa ein Runder Tisch für eine angemessene Vergütung und gute Rahmenbedingungen nach den Anerkennungsgesetzen des Landes initiiert werden. Zum Antrag der Fraktion Die Linke liegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bzw. CDU-Fraktion ein Änderungs- bzw. Alternativantrag vor.
Ergebnis
Der Änderungsantrag Drs. 8/5351 und der Antrag Drs. 8/5321 werden abgelehnt. Der Alternativantrag Drs. 8/5353 wird beschlossen.
Trotz tierschutzrechtlicher Kontrollen seien nach Ansicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diese oftmals nicht ausreichend, um den Tierschutz effektiv durchzusetzen, vor allem wenn es darum gehe, Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Nutztieren zu vermeiden, z.B. Laufunfähigkeit bei Masthühnern, Hautverletzungen bei Mastschweinen, Entzündungen am Gesäuge von Sauen oder Tierschutzskandale, wie zuletzt im Fall von hunderten verendeten Schafen in Magdeburg. Um tierschutzrechtliche Verstöße rechtssicher und schnell zu erkennen und ihre Ursachen zu beseitigen, soll die Landesregierung aufgefordert werden sich u.a. dafür einzusetzen, die Standards für die Veterinärbehörden zu den tierschutzrechtlichen Kontrollen um eine Prüfroutine zu ergänzen, tierschutzrechtliche Verstöße anhand des Schmerzkriteriums zu erfassen sowie eine neue Prüfroutine in einer Veterinärbehörde eines Landkreises zu testen und ihre Praxistauglichkeit zu optimieren.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/5387 wird abgelehnt.
§ 188 Strafgesetzbuch regelt die Beleidung, üble Nachrede und Verleumdung von Personen des politischen Lebens und besagt damit, dass eine öffentliche Beleidigung oder Verleumdung von Politikern strafbar sei und mit Freiheitsstrafen geahndet werden könne. Mit ihrem Antrag beabsichtigt die AfD-Fraktion die Landesregierung aufzufordern, sich gegenüber den Gesetzgebungsorganen der Bundesrepublik Deutschland für eine ersatzlose Streichung der Privilegierung des § 188 Strafgesetzbuch einzusetzen. Begründet wird der Antrag damit, dass § 188 StGB ausschließlich Personen privilegiere, die sich im politischen Leben engagieren und keine sonstigen Personen des öffentlichen Lebens. Sie privilegiere damit eine Personengruppe, die im Zentrum der öffentlichen politischen Auseinandersetzung und des Meinungskampfes stehe. Ein Verzicht auf § 188 StGB wäre daher ein rechtpolitisches Zeichen, die Meinungsfreiheit aufzuwerten, statt mit unbestimmten Rechtsbegriffen und Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften einen Sonderweg bei der Einschränkung der Meinungsfreiheit zu beschreiten.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/ 5481 wird in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz überwiesen.
Schlussbemerkungen am Ende der 89. Landtagssitung