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Eröffnung der 95. Landtagssitzung
Wie in jedem Sitzungsmonat haben die Abgeordneten des Landtags von Sachsen-Anhalt auch im September die Möglichkeit, sich mit ihren Fragen direkt an die Ministerinnen und Minister der Landesregierung zu wenden.
Ergebnis
Die Befragung der Landesregierung wird durchgeführt.
Für die Giftschlammgrube Brüchau, jahrzehntelang als Ablageort für hochgiftige Abfälle genutzt, hatte der Landtag im Jahr 2020 einstimmig von einer sogenannten Einkofferung der giftigen Abfälle Abstand genommen. Nun wurde behördenseitig eine Einkapselung zugelassen. In einer Aktuelle Debatte macht dies die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema.
Ergebnis
Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
Die AfD-Fraktion hat eine Aktuelle Debatte mit dem Titel „Zehn Jahre Grenzöffnung ‒ zehn Jahre Kontrollverlust“ beantragt. Hintergrund: Ende August 2015 hätten Tausende Menschen, meist junge Männer aus dem Nahen Osten und Nordafrika, in Ungarn darauf gewartet, in Richtung Norden weiterreisen zu dürfen. In dieser Situation habe die damalige Kanzlerin Angela Merkel die Grenzen nach Deutschland geöffnet – ein Fehler, aus Sicht der AfD-Fraktion.
Ergebnis
Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
Schlussbemerkung der 95. Landtagssitzung
Eröffnung der 96. Landtagssitzung
Bis 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 sinken. Zentraler Baustein zur Erreichung dieser Ziele sei die vollständige Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien. Dafür sei ein erheblicher Ausbau der Wind- und Solarenergie erforderlich. Auf Basis des im April 2024 von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs soll es zur Akzeptanzsteigerung und Beteiligung beim Ausbau der erneuerbaren Energien kommen. Der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt empfiehlt dem Landtag mit 8:3:2 Stimmen, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 8/5907 wird mehrheitlich gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Durch den Gesetzentwurf der Landesregierung soll das Straßengesetz geändert werden, um unter anderem Planungs- und Feststellungsverfahren zu beschleunigen. Enthalten sind Regelungen, die Ersatzneubau-Verfahren für Brücken vereinfachen sollen, ebenso Regelungen zur Digitalisierung verschiedener Verfahren wie Planfeststellung und Plangenehmigung. Diese Regelungen fußen in Änderungen des Bundesfernstraßengesetzes, die nun in Landesrecht umgesetzt werden sollen. Weitere Änderungen betreffen die Ausweitung der Duldungspflicht für den Bau von Windkraft- und Solaranlagen.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 8/ 5888 wird in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales (federführend) sowie in den Ausschuss für Inneres und Sport und in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (mitberatend) überwiesen.
Auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll die Landesregierung in Sachsen-Anhalt einen jährlichen KulturPass in Höhe von 200 Euro für achtzehnjährige Menschen einführen, sofern der Bund einen solchen KulturPass zukünftig nicht mehr finanziere. Dieser KulturPass soll für alle kulturellen Veranstaltungen und in allen Kultureinrichtungen in Sachsen-Anhalt einlösbar sein. Die Landesregierung soll sich dafür auf Bundesebene und in der Kulturministerkonferenz abstimmen, wie die bestehende KulturPass-App weiterhin nutzbar bleibe, auch wenn die Länder eigene KulturPässe einführten.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/5863 wird abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 8/5942 beschlossen.
Die neuen Regelungen der von der Landesregierung angestrebten Gesetzänderung dienten der Optimierung und Weiterentwicklung des Landesgesetzes zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Die festgelegten Ziele von Transparenz, Fairness und sozialer Verantwortung im Vergabeverfahren sollen weiterhin effektiv verfolgt werden. Der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt dem Landtag mit 7:3:3 Stimmen, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen.
Ergebnis
Der Änderungsantrag Drs. 8/5932 wird abgelehnt. Der Beschlussempfehlung Drs. 8/5918 wird mehrheitlich zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Auf Antrag der AfD-Fraktion soll sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzen, dass der Ausschreibungs- und Baustopp für die A 14 und A 143 in Sachsen-Anhalt unverzüglich aufgehoben bzw. zukünftig grundsätzlich abgewendet werde. Dafür sollen die Milliarden-Hilfen für die Ukraine und die „weltweite, ideologiegetriebene Entwicklungshilfe“ gestrichen und vollständig in die unverzügliche und planmäßige Fertigstellung aller genehmigten Bundesfernstraßenbauprojekte investiert werden.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/5902 wird abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 8/5943 beschlossen.
Derzeit würden Tötungen von Frauen meist unter den bestehenden Tatbeständen Mord oder Totschlag subsumiert, erklärt die Fraktion Die Linke. Mit ihrem Antrag möchte die Fraktion eine Bundesratsinitiative zur Einführung von Femiziden als neues Mordmerkmal im § 211 StGB initiiert wissen. Zudem sollen Fortbildungen zu diesem Gewaltphänomen für Beamtinnen und Beamte von Polizei und Justiz angeboten werden. Durch mehr Aufklärung der Bevölkerung über Femizide, Warnsignale und Hilfsangebote soll zum verbesserten Schutz von Frauen beigetragen werden.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/5901 wird in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz (federführend) sowie in die Ausschüsse für Inneres und Sport und für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (mitberatend) überwiesen.
(a) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollte im Januar 2022 das Gesetz über das
Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt ändern. Kernpunkte ihres Gesetzentwurfs sind eine Lockerung des Friedhofszwangs, eine interkulturelle Öffnung der Bestattungsformen und Maßnahmen zur Verhinderung ausbeuterischer Kinderarbeit. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung empfiehlt dem Landtag mit 10:1:2 Stimmen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
(b) Mit ihrem im April 2023 eingebrachten Gesetzentwurf wollte die Landesregierung das Bestattungsgesetz des Landes ändern. Kernpunkte sind eine interkulturelle Öffnung des Bestattungsgesetzes (kein Sargzwang), Maßnahmen zur Verhinderung ausbeuterischer Kinderarbeit und eine Klarstellung des Verfahrens zum Umgang mit „Sternenkindern“. Ebenfalls berücksichtigt werden sollte die Verbesserung der Qualität der Leichenschau. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung empfiehlt dem Landtag mit 7:3:3 Stimmen, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen.
Ergebnis
Zu a) Der Beschlussempfehlung Drs. 8/5897 wird zugestimmt; der Gesetzentwurf Drs. 8/553 ist somit abgelehnt.
Zu b) Der Beschlussempfehlung Drs. 8/5899 wird mehrheitlich gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Die Landesregierung brachte im Dezember 2024 einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Wassermanagements im Land Sachsen-Anhalt ein. Durch den Gesetzentwurf sollen unter anderem das Wassergesetz, das Naturschutzgesetz und das Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Abwasserabgabengesetz geändert werden. Im Detail geht es unter anderem um die Neuausrichtung des Wasserrückhalts in der Fläche und die zügige Reaktionsfähigkeit im Falle wieder eintretender Vernässungen. Der Umweltausschuss empfiehlt dem Landtag mit 7:3:3 Stimmen, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Zudem soll das zuständige Ministerium ein differenziertes Beitragsbemessungssystem bis zum 30. Juni 2028 vorlegen.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 8/5908 wird zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Der Entschließung gemäß Ziffer II der Beschlussempfehlung wird ebenfalls zugestimmt.
Durch die Erweiterung der Prüfrechte des Landesrechnungshofs soll diesem ein eigenständiges Prüfungsrecht für die überörtliche Prüfung der kreisangehörigen Gemeinden und Verbandsgemeinden obliegen. So sieht es ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, der im September-2025-Plenum des Landtags beraten werden soll.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 8/5919 wird in den Ausschuss für Finanzen (federführend) sowie in die Ausschüsse für Inneres und Sport und für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (mitberatend) überwiesen.
Mit dem Nationalen Once-Only-Technical-System (NOOTS) sollen Verwaltungsangelegenheiten in Bund, Ländern und Kommunen bürokratieärmer gestaltet werden, indem verschiedene Stelle besser miteinander kommunizieren können. Zur Schaffung des Systems unterzeichneten der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt und andere Regierungschefs einen entsprechenden Staatsvertrag. Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung vom Mai 2025 soll der Staatsvertrag auf Landesebene ratifiziert werden. Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales empfiehlt dem Landtag mit 13:0:0 Stimmen, den Gesetzentwurf in leicht veränderter Fassung anzunehmen.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 8/5872 wird zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Das bestehende Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Sachsen-Anhalt vom Mai 1992 habe sich grundlegend bewährt, müsse nunmehr jedoch in Teilen an die aktuelle Situation angepasst werden, um weiterhin die bestmögliche Versorgung mit amtlichen Vermessungsleistungen zu gewährleisten, konstatierte die Landesregierung im Juni 2025. Dies soll durch die Erleichterung und Flexibilisierung der Qualifikationsanforderungen und besserer Ressourcennutzung des Fachpersonals erreicht werden. Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales empfiehlt dem Landtag mit 11:0:2 Stimmen, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 8/5873 wird gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Die mittlerweile gehäuften Berichte über den Verlust von Dienstwaffen oder dazugehöriger Munition bei der Polizei seien besorgniserregend, befindet die Fraktion Die Linke. Angesichts der Sensibilität und Gefährlichkeit dieser Führungs- und Einsatzmittel bestehe dringender Handlungsbedarf. Im Antrag werden eine vollständige und umfassende Revision des Waffen- und Munitionsbestands bei allen Polizeibehörden des Landes gefordert. Die Dienstvorschriften zum Umgang mit Waffen und Munition sollen dahingehend überprüft werden, ob diese im Einzelnen in der Praxis sinnvoll anwendbar seien, und gegebenenfalls angepasst werden.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/5900 wird abgelehnt.
Die CDU-Fraktion bringt einen Antrag ein, durch den die Änderung der Besetzung des 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses erwirkt werden soll. Für den Abgeordneten Andreas Schumann soll die Abgeordnete Eva Feußner als stellvertretendes Mitglied des 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses tätig werden.
Ergebnis
Dem Antrag Drs. 8/5903 wird zugestimmt.
Bezüglich Nummer 2 des Beschlusses in der Drucksache 8/5519 zum Verfahren der Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt nach § 101 Landeshaushaltsordnung (LHO) beantragen die Fraktionen von CDU, SPD und FDP, dass mit der vorbereitenden Prüfung der Jahresrechnungen 2022 und 2023 des Landesrechnungshofes die Mitarbeitende des Prüfungsdienstes Thomas Reißmann (Referatsleiter Bereich Arbeit, Soziales und Integration, Justiz) und Dirk Priezel (Prüfer im Bereich der Epl. 14 und 20) beauftragt werden sollen.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/5915 wird beschlossen.
Die Radsportlegende Gustav Adolf „Täve“ Schur erhält am 17. September 2025 aus den Händen von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff den Verdienstorden des Landes Sachsen-Anhalt. Auf Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP soll sich der Landtag von Sachsen-Anhalt darum bemühen, dass Schur in die Hall of Fame des deutschen Sports aufgenommen werde.
Ergebnis
Dem Antrag Drs. 8/5920 wird zugestimmt.
Schlussbemerkung der 96. Landtagssitzung
Eröffnung der 97. Landtagssitzung
(a) Die umfangreiche SGB-VIII-Reform aufgrund des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes vom 10. Juni 2021 mache auf Landesebene eine Anpassung verschiedener gesetzlicher Vorschriften erforderlich, hieß es im Januar 2025 im Gesetzentwurf der Landesregierung. Im Wesentlichen verfolge der Bundesgesetzgeber diese Ziele: Besserer Kinder- und Jugendschutz, Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen, mehr Prävention vor Ort. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung empfiehlt dem Landtag mit 7:2:4 Stimmen, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen.
(b) Durch die umfangreiche Novellierung des SGB VIII im Zuge des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen vom Juni 2021 hatten sich nach Ansicht der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zahlreiche rechtliche wie fachliche Änderungsbedarfe für das Kinder- und Jugendhilfegesetz Sachsen-Anhalt (KJHG LSA) ergeben. Per Antrag sollte die Landesregierung im April 2022 aufgefordert werden, den angestoßenen Reformprozess auch mithilfe gesetzlicher Regelungen voranzubringen. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung empfiehlt dem Landtag nun mit 10:3:0 Stimmen, den Antrag abzulehnen.
Ergebnis
Zu a) Der Beschlussempfehlung Drs. 8/5898 wird mehrheitlich gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Zu b) Der Beschlussempfehlung Drs. 8/5904 wird zugestimmt. Der Antrag Drs. 8/1027 ist damit abgelehnt.
Das von der Landesregierung vorgelegte Bildungszeitgesetz soll das Bildungsfreistellungsgesetz von 1998 ersetzen und modernisiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die berufliche und politische Weiterbildung sowie die Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten in Sachsen-Anhalt. Es reagiere auf die veränderten Anforderungen in der heutigen Wissens- und Informationsgesellschaft, so die Landesregierung. Das Bildungszeitgesetz soll die Beschäftigten in Sachsen-Anhalt dabei unterstützen, diesen Entwicklungen zu begegnen und ihre beruflichen sowie persönlichen Kompetenzen zu erweitern.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 8/5798 wird in den Ausschuss für Bildung (federführend) sowie in die Ausschüsse für Wirtschaft und Tourismus, für Inneres und Sport, für Finanzen und für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (mitberatend) überwiesen.
Jurastudium und Rechtsreferendariat im Land sollen attraktiver werden. Dieses Ziel verfolgt die Landesregierung mit einem Gesetzentwurf und greift damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag auf. Eine der Maßnahmen bezieht sich auf die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat). Geplant ist hier ein Wahlrecht zwischen Beamtenverhältnis auf Widerruf und öffentlich-rechtlichem Ausbildungsverhältnis. Geschaffen werden sollen die Option eines Teilzeitreferendariats und die Möglichkeit, im bestehenden Jurastudium einen Bachelorabschluss zu erwerben, auch wenn das erste Staatsexamen nicht bestanden wurde.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 8/5889 wird in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz (federführend) sowie in die Ausschüsse für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt und für Finanzen (mitberatend) überwiesen.
Zukünftig sollen ausreisepflichtige Personen, für die Abschiebungshaft angeordnet wurde, in einer landeseigenen Anstalt untergebracht werden. Eine entsprechende Abschiebungssicherungseinrichtung (ASE) lässt das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz derzeit im Eisleber Ortsteil Volkstedt bauen. Damit diese wie geplant im Frühjahr 2027 in Betrieb gehen könne, bedürfe es neuer rechtlicher Rahmenbedingungen, so die Landesregierung. Deren Gesetzentwurf soll die nötige Rechtsgrundlage schaffen. Aktuell werde Abschiebungshaft mittels Amtshilfe in anderen Bundesländern realisiert.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 8/5890 wird in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Auf Basis eines Antrags der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollte die Landesregierung im Januar 2023 unverzüglich einen Alleenfonds für Sachsen-Anhalt erarbeiten und umsetzen. Er sollte ausschließlich zur Bepflanzung von Verlusten an bestehenden Alleen oder Baumreihen sowie zu deren Neuanlage genutzt werden. Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales legt nun mit 10:0:3 Stimmen eine Beschlussempfehlung vor, der er auf den Alleenerlass des Landes vom Juni 2025 hinweist. Die haushälterischen Grundlagen für die Implementierung eines Alleenfonds für Sachsen‐Anhalt seien mit dem Doppelhaushalt 2025/2026 gelegt worden.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 8/5871 wird mehrheitlich gefolgt.
Die Fraktion Die Linke hatte eine Große Anfrage an die Landesregierung gestellt, die sich mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land seit 2009 beschäftigt. Die Anfrage enthält unter anderem Fragen zu den Themen Bildung, Teilhabe am Arbeitsleben, Barrierefreiheit, selbstbestimmte und unabhängige Lebensführung, Gesundheitsversorgung sowie Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben. Zur Anfrage und zur Antwort der Landesregierung erfolgte im Mai 2025 eine Aussprache und die Einbringung eines Entschließungsantrags. Zu diesem liegt nun eine Beschlussempfehlung vor.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 8/5905 wird zugestimmt.
Die sogenannte Vorgriffstunde habe sich als ein untaugliches Element zur Verbesserung des Unterrichtsangebots erwiesen, befindet die Fraktion Die Linke. Daher soll die Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen dahingehend geändert werden, dass die „Zusätzliche wöchentliche Pflichtstunde“ zum 31. Juli 2026 aufgehoben wird. Die bis dahin zu leistenden Pflichtstunden (Vorgriffstunden) sollen den monatlichen Vergütungszahlungen entsprechend pauschal vergütet werden.
An den Hochschulen und Universitäten in Sachsen-Anhalt werde seit Jahren eine Gleichstellungspolitik betrieben, die den Grundsatz der Qualifikation zugunsten politisch motivierter Quoten und Fördermaßnahmen unterlaufe, meint die AfD-Fraktion. Deswegen soll die Landesregierung per Antrag all diese Gleichstellungsprogramme beenden, insbesondere Frauenförderprogramme. Das „Ziel der Gleichstellung“ im Hochschulgesetz Sachsen-Anhalts soll gestrichen und durch den Grundsatz der Gleichberechtigung ersetzt werden. Zudem sollen die Gleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen abgeschafft werden.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/5885 wird abgelehnt.
Gemäß § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgabe eines Berichts über den Stand der Beratungen zum Antrag „Zukunft des Deutschlandtickets sichern: Sozial gerecht, nachhaltig finanziert und effizient vernetzt“ (Drucksache 8/5110) durch den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales. Der Antrag war im Februar 2025 in den Ausschuss überwiesen, dort bisher aber nicht auf die Tagesordnung gesetzt worden.
Ergebnis
Dem Berichterstattungsverlangen gemäß § 14 Abs. 2 GO.LT wird entsprochen. Beschlüsse werden hierzu nicht gefasst.
Mit der Experimentierklausel habe das Land einen wichtigen Schritt unternommen, innovative Ideen und passgenaue Lösungen mit den Akteuren im Rettungsdienstwesen zusammen erproben zu können, meinte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie schlägt in ihrem Antrag vor, dass die Landesregierung eine Novelle des Rettungsdienstgesetzes in den Landtag einbringen soll, die unter anderem den Telenotarztdienst und den Gemeindenotfallsanitäter als dauerhafte Bestandteile im Gesetz verankert. Zudem soll eine verpflichtende Alarmierung von freiwilligen Ersthelfern durch die Rettungsleitstellen bei allen Reanimationen über eine Ersthelfer-App vorgesehen werden.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/5892 wird in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Die derzeit geltenden Verfahrensgrundsätze des Ausschusses für Petitionen des Landtags waren im Rahmen der letzten Parlamentsreform angepasst worden. Die Praxis habe jedoch gezeigt, dass diese Anpassungen zum Teil nicht der zeitgerechten Erledigung der Petitionsverfahren dienlich seien, so die Fraktionen von CDU, SPD und FDP sowie eine Abgeordnete in der Begründung zu ihrem Antrag. Mit dem nun vorgelegten Antrag soll eine Beschleunigung der Petitionsverfahren erreicht werden.
Ergebnis
Dem Antrag Drs. 8/5917 wird zugestimmt.
Schlussbemerkung der 97. Landtagssitzung