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Plenarsitzung

Pflichtpraktika sollen besser bezahlt werden

Mit der finanziellen Situation von Studierenden befasste sich ein Antrag der Fraktion Die Linke, der am Mittwoch, 14. Mai 2025, im Plenum diskutiert wurde. Konkret ging es dabei um die Vergütung von Pflichtpraktika.

Eine faire Vergütung sei erforderlich, um Studierenden eine hochwertige Ausbildung zu ermöglichen, die Qualität der praktischen Ausbildung zu sichern und gleichzeitig die Fachkräftebasis in sozialen Berufen nachhaltig zu stärken, so der Antrag. Er sah verschiedene Punkte vor, unter anderem die Schaffung eines Runden Tisches als Beratungsformat und die Einbringung einer entsprechenden Bundesratsinitiative. Die Initiative sollte das Ziel haben, soziale Träger finanziell so auszustatten, dass sie Pflichtpraktika tarifgerecht bezahlen können. Weiterer Bestandteil des Antrags war die Schaffung einer Übergangslösung für Sachsen-Anhalt, bis eine bundesweite Regelung existiert.

Ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ergänzte den Antrag der Fraktion Die Linke um die Einbringung einer Bundesratsinitiative, das BAföG zu einem elternunabhängigen BAföG weiterzuentwickeln. Geändert werden sollte die geforderte Übergangslösung dahingehend, dass nur Praktika in der Landesverwaltung und kommunalen Behörden betroffen sind.

Alternativantrag der Koalition

Einen Alternativantrag brachten die Fraktionen CDU, SPD und FDP ein. Auch dieser Antrag erkennt die Problemlage an, sieht jedoch von einer Lösung aus Landesmitteln ab. Stattdessen sieht der Antrag einen Appell an die Bundesregierung vor. Diese solle Möglichkeiten einer rechtlichen Besserstellung von Studierenden prüfen. Dazu heißt es im Alternativantrag: „In Betracht kommen sowohl die gesetzliche Regelung der Vergütung von studentischen Pflichtpraktika analog zu anderen Praktika als auch die Einführung von kurzzeitigen, elternunabhängigen Überbrückungszahlungen im BAföG.“

Eine Begründung für den Alternativantrag lieferte unter anderem Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Sie sprach stellvertretend für Wissenschaftsminister Armin Willingmann (SPD). Die Frage einer entsprechenden Vergütung sei nicht im Hochschulrecht zu regeln, erklärte sie. Das Wissenschaftsressort sei somit der falsche Akteur, um eine tragfähige Lösung herbeizuführen.

Es gehe bei einer Lösung fast ausschließlich um sozial- und arbeitsrechtliche Regelungen und Strukturen. Deshalb sollten an einem möglichen Runden Tisch entsprechende Akteure Platz finden. Der Antrag der Fraktion Die Linke sprach an dieser Stelle davon, freie Träger, die Kommunen, die Praxisämter der Hochschulen sowie den Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) einzubeziehen. Gleichwohl erklärte Grimm-Benne als Sozialministerin, sie wolle Möglichkeiten prüfen, inwieweit die Finanzierung von Praktiukumsphasen über sozialrechtliche Landesvorschriften geregelt werden könne.

Einbringer zeigen sich zufrieden, Alternativantrag wurde beschlossen

Mit der Debatte und den Lösungsansätzen der Koalition zeigte sich Hendrik Lange (Die Linke) zufrieden. Er hielt den Redebeitrag zur Einbringung und sprach ein weiteres Mal vor der Abstimmung. Am Ende des Tagesordnungspunktes wurden der Antrag der Fraktion Die Linke und der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Der Alternativantrag der Regierungsfraktionen wurde angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen sowie drei Abgeordnete der AfD-Fraktion. Enthaltungen gab es von den Fraktionen Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Teilen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen gab es nicht.

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