Im Juni 2025 hat sich der Landtag von Sachsen-Anhalt mit einer Reihe von Beschlussempfehlungen aus den Ausschüssen zu Anträgen und Gesetzentwürfen beschäftigt. Diesen wurde, der Tagesordnung folgend, vom Plenum auch nachgekommen.
Kommunalverfassungsgesetz
Der Gesetzentwurf von CDU, SPD und FDP aus dem März 2025 verfolgt unter anderem das Ziel, den rechtlichen Rahmen für die Festsetzung der Kreis‐ und Verbandsgemeindeumlage entsprechend den sich wandelnden Anforderungen aus der kommunalen Praxis fortzuentwickeln und eine rechtssichere Festsetzung der Kreis‐ und Verbandsgemeindeumlage sicherzustellen. Der Ausschuss für Inneres und Sport hatte dem Landtag mit 7:0:6 Stimmen empfohlen, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Dem ist das Parlament auch nachgekommen. Ein von der Fraktion Die Linke eingebrachter Änderungsantrag war zuvor abgelehnt worden.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Die EU legt in Bezug auf bestimmte Produkte und Dienstleistungen Anforderungen an ihre Barrierefreiheit fest. Die Umsetzung dieser rechtlichen Regelungen erfolgt in Deutschland u. a. über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das BFSG verpflichtet in seinem Anwendungsbereich bestimmte private Wirtschaftsakteure, die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen zu gewährleisten. Für den Vollzug des BFSG sind die Länder im Zuge der Marktüberwachung per Staatsvertrag zuständig. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung empfahl dem Landtag mit 11:0:0 Stimmen, den Gesetzentwurf anzunehmen. Dem ist das Plenum gefolgt.
Podologieausbildung
Im Mai 2025 diskutierte der Landtag über einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Förderung der Ausbildung in der Podologie (Podologieausbildungsförderungsgesetz). Für staatlich anerkannte Podologieschulen sieht dieser eine Erstattung von entgangenem Schulgeld vor, wenn sie auf die Erhebung von selbigem verzichteten. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung empfahl dem Landtag mit 11:0:0 Stimmen, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Der Beschlussempfehlung wurde mehrheitlich gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen. Dem Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP wurde mit einer mündlichen Ergänzung ebenfalls mehrheitlich zugestimmt.
Zahnärztliche Versorgung
Die Fraktionen von CDU, SPD und FDP brachten im Mai 2025 einen Gesetzentwurf ein, durch den die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung in Sachsen-Anhalt verbessert werden soll. Dafür soll das Land Stipendien für entsprechende Studienplätze im europäischen Ausland vergeben. Außerdem ist eine Quotenregelung für einen Teil der Studierenden vorgesehen, die nach erfolgreichem Studienabschluss mindestens zehn Jahre lang im Land zahnärztlich tätig sein werden. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung empfahl dem Landtag mit 8:0:3 Stimmen, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. So ist es auch gekommen.