Ein Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen soll die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung in Sachsen-Anhalt verbessern. Der Entwurf wurde am Mittwoch, 14. Mai 2025, erstmalig im Plenum beraten. Im Entwurf sind zwei konkrete Maßnahmen vorgesehen. Zum einen soll ein bestimmter Prozentsatz an entsprechenden Studienplätzen im Land an Bewerber vergeben werden, die sich nach Studienabschluss dazu verpflichten, zehn Jahre lang an Orten im Land tätig zu sein, die zahnärztlichen Versorgungsbedarf besitzen. Aktuell entspricht dieser Prozentsatz drei Studienplätzen.
Über Stipendien für Studienplätze im europäischen Ausland erhalten zehn weitere Personen die Möglichkeit, Zahmedizin zu studieren. Auch hier ist die Bedingung, sich im Anschluss zehn Jahre zur Tätigkeit an Orten im Land zu verpflichten, die entsprechenden Bedarf haben. Die Studierenden sollen ihre Ausbildung im ungarischen Pécs absolvieren.
Der Gesetzenwurf von CDU, SPD und FDP erhielt breite Zustimmung von allen Fraktionen. AfD- und Linksfraktion kritisierten jedoch, dass sie den Themenkomplex bereits in der Vergangenheit in den Landtag eingebracht hatten. SPD, Grüne und Linke merkten außerdem an, dass es weitere Faktoren und Stellschrauben gebe, etwa die mögliche Schaffung kommunaler Versorgungszentren sowie Standortfaktoren im Land.
Am Ende der Debatte stimmten die Fraktionen einstimmig dafür, den Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zu übergeben.
Der Gesetzentwurf kann hier eingesehen werden.