Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung führte am Freitag, 22. März 2019, eine öffentliche Anhörung zur von den Linken angestrebten Streichung des § 219a StGB (Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche) durch.
Auf Basis eines Antrags der AfD-Fraktion und eines Selbstbefassungsantrags der Fraktion DIE LINKE hat der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung eine öffentliche Anhörung zur Situation der Gerichtsvollzieher durchgeführt.
Die Fraktion DIE LINKE legte den Entwurf eines Parité-Gesetzes vor. Es soll zur gleichen Besetzung mit Frauen und Männern in den Verfassungsorganen des Landes Sachsen-Anhalt führen. Der Gesetzentwurf wurde in die Ausschüsse überwiesen.
Mit einer Regierungserklärung wandte sich Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) an Parlament und Öffentlichkeit. Sie sprach zum Thema „Herausforderungen für die Justiz in Sachsen-Anhalt – Zuverlässig, zeitgemäß, zugewandt“.
Im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung soll es demnächst eine Anhörung zur möglichen Streichung des § 219a StGB geben. Dieser stellt die darin kaum definierte „Werbung für Schwangerschaftsabbrüche“ unter Strafe.
Die Mehrheit der Abgeordneten ist einem Alternativantrag der Koalition gefolgt, durch den sich der Landtag gegen Extremismus, Gewalt, Rassismus und Antisemitismus ausspricht. Dem vorangegangen war ein Antrag der AfD.
Überbelegte Wohnungen, überall Müll, kaputte Fenster. In manchen Wohngebieten in Magdeburg und Halle durchaus Realität. Ein Gesetz soll helfen, diese Missstände abzustellen. Im zuständigen Ausschuss berieten Experten und Abgeordnete über Details.