Für eine nachhaltige Forstwirtschaft haben sich alle Fraktionen in der Juni-Landtagssitzung ausgesprochen. Im Zuge der Novellierung des Landeswaldgesetzes soll nun die Landesregierung einen Sachstandsbericht abgeben.
Die Waldgesetze von Bund und Land regeln die Waldbewirtschaftung. So sind alle Waldbesitzer verpflichtet, ihren Wald nach forstlichen Grundsätzen ordnungsgemäß und dabei nachhaltig, pfleglich und sachkundig zu bewirtschaften.
Der Landesforstbetrieb bewirtschaftet derzeit circa 128000 Hektar Fläche und circa 10000 Hektar Nichtholzböden beziehungsweise sonstige Flächen, die sich im Eigentum des Landes befinden und über das gesamte Land Sachsen-Anhalt verteilt sind.