Der 19. Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt setzt sich mit dem Terrorgeschehen in Halle (Saale) im Oktober 2019 auseinander. Der Ausschuss hat sich am 2. Dezember 2019 konstituiert.
Die AfD-Fraktion sieht die Meinungsfreiheit in Sachsen-Anhalt und Deutschland gefährdet und fordert, dem entschlossen entgegenzutreten. Der Konsens im Plenum sieht allerdings anders aus: Jede/r genieße die Freiheit, seine Meinung zu äußern.
Im von den Koalitionsfraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegten Gesetzentwurf geht es unter anderem um die Neueinteilung der Wahlkreise und um die Aufhebung des Wahlrechtsausschlusses von Menschen mit Behinderung.
Der Landtag hat im Rahmen einer Aktuellen Debatte über die Stärkung von Demokratie und Rechtsstaat diskutiert. Parallel dazu wurden zwei Anträge beraten. Anlass war der gewaltsame Tod des Regierungspräsidenten von Kassel Dr. Walter Lübcke.
Die AfD-Fraktion beantragte erneut gemäß Artikel 54 Abs. 1 der Landesverfassung die Einsetzung eines 18. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Thema „Linksextremismus“. Die anderen Fraktionen meldeten Bedenken an.
Die Fraktion DIE LINKE beantragte die Einführung eines Schwimmbadfonds für wohnortnahe Schwimmbäder. Damit solle Schwimmunterricht für alle Kinder gewährleistet werden. Die Koalition brachte einen Alternativantrag ein.
Die von der AfD angestrebte Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema „Linksextremismus“ wird zunächst aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken seitens Koalition und Linke im Rechtsausschuss beraten.
Der Wahlausschluss von „für in allen ihren Angelegenheiten betreute“ Menschen wurde als verfassungswidrig eingestuft. Vor der Kommunalwahl soll dieser Minuspunkt im Wahlrecht durch einen Gesetzentwurf der Koalition ausgeräumt werden.