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Plenarsitzung

Zusätzliche Sitzung im März einberufen

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 15. Februar 2022 beschlossen, gemäß der Landesverfassung und der Geschäftsordnung des Landtags von Sachsen-Anhalt die Einberufung des Landtags für Montag, 7. März 2022, zu verlangen.

Beratungsgegenstand wird die Einbringung des Entwurfs des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) sowie des Entwurfs des Haushaltsbegleitgesetzes 2022 sein.

„Ich berufe hiermit den Landtag zu seiner 15. Sitzung am Montag, dem 7. März 2022 ein, um genannten Gegenstand in Erster Beratung zu behandeln“, erklärte Landtagspräsident Dr. Gunnar Schellenberger. Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 17. Februar 2022 dann auch die Tagesordnung für die 8. Sitzungsperiode des Landtags beschlossen.