Seit Jahren klagen die Kommunen über zu wenig Geld. Einige wussten sich im letzten Jahr nicht mehr anders zu helfen, als vor Gericht zu klagen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg vom Dezember 2023 hat nun weitreichende Folgen.
15,2 Milliarden Euro – auf diese Größe sind Einnahmen- und Ausgabenseite des Haushalts für das Jahr 2024 angewachsen. Das Haushaltsgesetz wurde in der Dezember-Sitzungsperiode beschlossen, ebenso eine außergewöhnliche Notsituation.
Das Haushaltsgesetz 2023 des Landes muss geändert werden. Die Landesrergierung hat daher einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Außerdem wurde eine Notsituation nach § 18 Abs. 5 Landeshaushaltsordnung festgestellt.
Auf Basis einer von der AfD-Fraktion beantragten Aktuellen Debatte diskutierte der Landtag von Sachsen-Anhalt über das Thema Inflation und wie sie bekämpft werden kann. Die Meinungen gingen dabei teils deutlich auseinander.
Die Landesregierung legte am Beginn der September-Sitzungsperiode des Landtags den Entwurf eines Haushaltsgesetzes für das Jahr 2024 vor. Darin sind Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 14 269 658 400 Euro aufgeführt.
Der Finanzausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt ist bis 22. Juni 2023 zu Gesprächen in Helsinki (Finnland). Die Ausschussmitglieder erhoffen sich Anregungen, die bei der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes hierzulande einfließen können.
Die Abgeordneten des Landtags haben von ihrem Budgetrecht Gebrauch gemacht und den Haushalt des Landes Sachsen-Anhalt für 2023 beschlossen. Der Landeshaushalt umfasst ein Gesamtvolumen von 13,8 Milliarden Euro.
Die Landesregierung hat einen Finanzplan für den Landeshaushalt 2023 aufgestellt und diesen nun im Novemberplenum vorgestellt. Der Entwurf sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von rund 13,5 Milliarden Euro vor.
Im Juni 2022 brachten die Fraktion DIE LINKE und die Landesregierung jeweils einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, der das Landesbesoldungsgesetz in den Fokus rückt. Dazu fand nun eine Anhörung im Finanzausschuss statt.