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Plenarsitzung

Rekorde, Rekorde: Landeshaushalt 2024

Die Landesregierung legte im September 2023 den Entwurf eines Haushaltsgesetzes für das Jahr 2024 vor. Darin waren Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 14 269 658 400 Euro aufgeführt. Das Haushaltsgesetz 2024 basiert laut Landesregierung in seinen wesentlichen Teilen auf dem Haushaltsgesetz 2023. Entbehrliche Regelungen wurden gestrichen. Nach den Haushaltsberatungen in den Ausschüssen des Landtags wies der Haushaltsentwurf ein Volumen von 15,2 Milliarden Euro auf. Dieser wurde im Dezember-Plenum abschließend behandelt.

Darüber hinaus stand ‒ wie für die Jahre 2020 bis 2022 ‒ die Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf der Agenda. Das Land habe die Folgewirkungen der Corona-Pandemie wirtschaftlich noch nicht überwunden, so die Landesregierung als Erklärung. Vor diesem Hintergrund sei es erforderlich, die haushalterischen Voraussetzungen für die Ausfinanzierung des mit dem Cor-SVG verabschiedeten Maßnahmenkatalogs zunächst für die Jahre 2023 und 2024 zu schaffen und die Krisenbewältigung weiter konsequent umzusetzen.

Symbolbild Haushalt: Geld, Taschenrechner, Ordner.

Der Haushalt des Landes Sachsen-Anhalt für das Jahr 2024 beträgt rund 15,2 Milliarden Euro.

Keine neuen Kreditspielräume

Die abschließende Beratung des Haushalts zeige noch einmal die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, durch das letzte Änderungen am Haushaltsentwurf nötig geworden seien, sagte Finanzminister Michael Richter (CDU). Er stellte klar, dass die Corona-Pandemie zwar überstanden, die wirtschaftliche Situation im Land jedoch noch nicht geheilt sei. Die festzustellende „außergewöhnliche Notsituation“ schaffe also keineswegs neue Kreditspielräume für den Haushalt, sondern ermögliche die Umsetzung bereits angeschobener Projekte. Die Finanzierung des Sondervermögens werde verfassungskonform ausgestaltet. Der Finanzminister warf zudem bereits einen Blick auf den Doppelhaushalt 2025/2026 ‒ dieser werde eine große Herausforderung werden, da das Land absehbar höhere Ausgaben gegenfinanzieren werden müsse. „Aber wir werden das gemeinsam hinbekommen.“

„Migrationspolitik um 180 Grad wenden“

„Werden im Hohen Haus noch die Interessen des Volkes vertreten?“, fragte Dr. Jan Moldenhauer (AfD), er meinte: nein. Die Landesregierung sei nicht leistungsfähig, sondern höchstens noch leistungsbemüht. Die Schuldenbremse soll wiederholt umgangen werden, monierte Moldenhauer, beispielsweise durch eine laut Landesrechnungshof verfassungswidrig hohe globale Minderausgabe und durch die erneute Ausrufung einer Corona-Notsituation. Die Finanzierungslücke in Milliardenhöhe sei nichts anderes als eine finanzpolitische Bankrotterklärung der Landesregierung.

Die AfD-Fraktion plädiere für eine Änderung der Migrationspolitik um 180 Grad. Sachsen-Anhalt werde „mit kulturfremden jungen Männern geflutet“, deren rechtswidrige Aufnahme müsse umgehend gestoppt werden. Die Folgekosten in sämtlichen Bereichen seien unverantwortlich hoch. „Sachsen-Anhalt braucht keine Integrationslotsen, sondern Abschiebelotsen“, so Moldenhauer. Der „alternative Haushaltsentwurf“ der AfD-Fraktion beinhaltet 212 Änderungen zum Entwurf der Landesregierung ‒ hauptsächlich Streichungen in den Bereichen Klimaschutz, Migration und Gender-Mainstreaming. Dies solle „dem Wohl der einheimischen Bevölkerung dienen“.

„Dem Land wird es besser gehen“

„Die Koalition hält Kurs und Wort“, betonte Dr. Andreas Schmidt (SPD) hinsichtlich der Haushaltsberatungen. Sachsen-Anhalt stehe vor einer wirtschaftlichen Neugründung, die Menschen hätten in den 1990er Jahren dringend nach Arbeit gesucht, jetzt suche das Land nach engagierten neuen Arbeitskräften – „Sachsen-Anhalt braucht Zuzug, wir brauchen Köpfe und Hände“. Schmidt zeigte sich überzeugt, dass die Intel-Ansiedlung auch trotz Schwierigkeiten umgesetzt werde und nachhaltige wirtschaftliche Impulse setzen werde.

Schmidt lobte, dass die Koalition für die sozialen Fachschulberufe das Schulgeld abgeschafft habe, ab dem kommenden Jahr sollen die Hochschulen zudem eine höhere Grundfinanzierung erhalten. 90 Millionen Euro würden in den Hochwasserschutz investiert. „Wir haben einen ausgeglichenen Haushalt vorgelegt“, der zwar eine „happige globale Minderausgabe“ beinhalte, aber auch ein verfassungssicheres Sondervermögen. „Das Land macht den großen Schritt nach vorn, auf den wir viele Jahre hingearbeitet haben“, so Schmidt. Dadurch werde es dem Land Sachsen-Anhalt besser gehen.

Globale Minderausgabe = Haushaltsloch

Bei der globalen Minderausgabe handle es sich eigentlich um ein Haushaltsloch, das im laufenden Jahr eingespart werden müsse – 436 Millionen Euro. Davon könnte man 515 Feuerwehrautos kaufen oder 6 000 Lehrer für ein ganzes Jahr bezahlen, kritisierte Kristin Heiß (DIE LINKE). Genau dieser riesige Betrag solle nun aber eingespart werden. Bei der Frage, wo genau gespart werden solle, werde der Landtag als Haushaltgesetzgeber aber im Dunkel gelassen, monierte die Linken-Abgeordnete.

Zudem greife die Landesregierung kräftig in die Rücklagen und schaffe sich durch diverse „Nebenhaushalte“ mehr Aktionsspielraum. Es gebe diverse Kreditaufnahmen, die sich nur schwer kontrollieren ließen. Auf Nachfrage gebe das Finanzministerium nur sehr spärlich Auskunft. Wie solle sie auf Bürgeranfragen antworten, wenn sie als Abgeordnete selbst nur aus der Presse informiert werde. Jedes Jahr werde der Haushalt undurchsichtiger.

Schuldenbremse steht

Jörg Bernstein (FDP) sagte, der vorliegende Haushaltsentwurf beweise, dass die Koalition trotz schwieriger Rahmenbedingungen handlungsfähig sei. Besonders problematisch sei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gewesen. Der FDP-Abgeordnete sagte weiter: „Die Schuldenbremse steht, da die geplanten Kreditaufnahmen im Einklang mit der Landesverfassung erfolgen.“

Fest stehe jedoch auch, dass ab 2025 keine weitere Notlage ausgerufen werden könne. Er lobte Maßnahmen im Bildungsbereich, Investitionen in Frauenhäuser, Gelder für Projekte in der Regionalentwicklung im ländlichen Raum sowie Investitionen in Straßen und Radwege.

Landtag gibt Kontrolle über 436 Millionen ab

Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erklärte: „Wir sind nicht so vermessen zu behaupten, einen alternativen Haushalt aufzustellen.“ Dies sei aufgrund der fehlenden Informationen für eine Oppositionspartei nicht möglich, so Lüddemann. Ihre Fraktion könne immer nur einzelne Akzente setzen. Die Summe der globalen Minderausgabe sei einfach viel zu hoch.

Früher habe der Landtag die Schwerpunkte gesetzt und der Landesregierung Grenzen aufgezeigt. Sie frage sich, warum die Kollegen der regierungstragenden Koalitionen (CDU, SPD und FDP) dies so einfach mitmachten. Eine Anfrage beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags zum Thema sei bis heute unbeantwortet geblieben. Bei wichtigen Themen wie dem Klimaschutz verlasse sich die Landesregierung einzig auf Berlin.

Zukünftig Minderausgabe auf ein Prozent begrenzen

Stefan Ruland (CDU) bat darum, dass der Landtag auch für das Haushaltsjahr 2024 eine außerordentliche Notsituation beschließen soll. Außerdem warb er dafür, dem Änderungsantrag zum Corona-Sondervermögen zuzustimmen. Das Bundesverfassungsgericht habe deutlich gemacht, dass in jedem Jahr, in dem Gelder aus einem Sondervermögen genutzt werden, auch eine entsprechende Notlage bestehen müsse.

Grundsätzlich trage der vorliegende Haushalt an vielen Stellen die klare Handschrift der CDU-Fraktion, so der CDU-Abgeordnete. Der Haushalt sei abermals ein Rekordhaushalt. Mit dem heutigen Beschluss werde der Haushalt pünktlich in Kraft treten können. Damit hätte der Landtag pünktlich abgeliefert, so Ruland. In Zukunft wolle seine Fraktion sich dafür einsetzen, die globale Minderausgabe auf maximal ein Prozent des gesamten Haushalts zu begrenzen.

Ergebnisse und Dokumente

Nach Abschluss der Debatte hat die Mehrheit des Landtags dem Gesetzentwurf zum Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 zugstimmt. Außerdem wurde der Nachtragshaushalt für 2023 beschlossen sowie eine außerordentliche Notsituation auch für das Jahr 2024. Der Änderungsantrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde abgelehnt, ebenso der Änderungsantrag der AfD-Fraktion und der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Dagegen wurde der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen angenommen, Gleiches gilt für den Entschließungsantrag von CDU, SPD und FDP.

Bereits am Vormittag hatte der Landtag den Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 beschlossen. Die Debatte dazu finden Sie im Video-Archiv.