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Plenarsitzung

Parlamentsreform soll die Demokratie stärken

Die Fraktionen CDU, Die Linke, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachten in der März-2026-Sitzungsperiode einen gemeinsamen Gesetzentwurf für eine Parlamentsreform ein. Der vorliegende Gesetzentwurf verfolge das Ziel, die Arbeitsfähigkeit der Organe des freiheitlich-demokratischen Verfassungsstaats Sachsen-Anhalt auch unter den Bedingungen einer zunehmenden Fragmentierung und Polarisierung im politischen System des Landes zu gewährleisten. Anpassungen sind beispielsweise in der Geschäftsordnung des Landtags und beim Landesverfassungsgericht vorgesehen.

Blick in den Innenhof des Landtags von Sachsen-Anhalt mit dem verglasten Plenarsaal im zweiten Obergeschoss.

Blick in den Innenhof des Landtags von Sachsen-Anhalt mit dem verglasten Plenarsaal im zweiten Obergeschoss.

Viele Änderungen auf dem Plan

„Immer wieder müssen wir darüber nachdenken, Regelungen, die uns selbst betreffen, aber auch in der Geschäftsordnung des Landtags zu hinterfragen, anzupassen oder zu erneuern“, erklärte Guido Kosmehl (FDP) bei der Einbringung des Gesetzentwurfs. Es bedürfe einer breiten Mehrheit, Änderungen in der Verfassung umzusetzen. Dies werde mit dem Gesetz zur Parlamentsreform 2026 angestrebt.

Grundpfeiler der Demokratie sei die Gewaltenteilung. Das Landesverfassungsgericht wache über die Einhaltung der Verfassung bei der Arbeit von Legislative (Landtag) und Exekutive (Landesregierung), deswegen müsse sichergestellt sein, dass dieses Gericht seiner Aufgabe auch nachkommen könne, so Kosmehl, „wir brauchen diese unabhängige Instanz“.

Der Landtag soll zur alten Immunitätsregelung zurückkehren. Das bedeute nicht, dass niemand mehr strafrechtlich verfolgt werden könne, sondern es würden nur die Abläufe geregelt, wie mit dem Verfassungsorgan Landtag in Immunitätsfragen umgegangen werden dürfe. Zudem soll es eine Regelung geben, durch die Überkreuzbeschäftigungen von Familienangehörigen durch Abgeordnete zukünftig ausgeschlossen werden sollen. Änderungen sind auch im Sonn- und Feiertagsgesetz vorgesehen. So sollen der 8. Mai (Ende des Zweiten Weltkriegs 1945) und der 17. Juni (Volksaufstand 1953) offizielle Gedenktage werden.

Die in der Geschäftsordnung des Landtags geplanten Änderungen sollen sicherstellen, „dass eine Konstituierung des Landtags funktioniert und erfolgreich abgeschlossen werden kann“, erklärte Kosmehl. So soll es möglich sein, das Vorschlagsrecht für das Amt des Landtagspräsidenten nicht allein auf die stärkste Fraktion zu beschränken. In den letzten Monaten sei nicht ein einziger Vorschlag von der AfD gekommen, was am Parlamentsbetrieb geändert werden könne, konstatierte Guido Kosmehl und ergänzte in deren Richtung: „Sie beteiligen sich nur im Landtag, wenn das bezahlt wird.“

Schutzfunktion der Macht

Statt einer Reform zum Schutz der Demokratie komme die Parlamentsreform eher einer Verhöhnung des Bürgerwillens gleich, meinte Tobias Rausch (AfD). Sie sei eine Schutzfunktion für die Macht und Posten der Altparteien. Das zeige sich unter anderem daran, dass man das Vorschlagsrecht für die Wahl des Landtagspräsidenten ausweite, um eine mögliche Besetzung durch die AfD zu verhindern.

Die Kündigung von Staatsverträgen soll unter Parlamentsvorbehalt gestellt werden, bisher habe der Ministerpräsident dieses Recht gehabt; dies solle auch in Hinblick auf die Wahl im September geändert werden. Die Existenz der Landeszentrale für politische Bildung solle durch die Parlamentsreform sichergestellt werden, weil die AfD angekündigt habe, sie abschaffen zu wollen. Statt bessere Politik zu machen, werde an Verwaltungstricks gearbeitet, so Rausch. „Die AfD lehnt die Initiativen ab und findet sie sehr befremdlich.“

Demokratie resilienter machen

„Die Demokratie ist eine fragile Staatsform“, sagte Dr. Falko Grube (SPD), deren Bestandteile müssten gut austariert sein. Grundrechte sicherten den Schutz durch die Verfassung und beschränkten staatliche Eingriffe. Sie fuße auf dem Mehrheitsprinzip. Die politischen Auseinandersetzungen der letzten Jahrzehnte in Sachsen-Anhalt seien stets „harsch bis haarig“ gewesen, sagte Grube, der Rahmen sei allerdings nie infrage gestellt worden. Mit der Reform solle dieser Rahmen, dieser Grundkonsens gestärkt werden. 

Nach der Reform würden Staatsverträge nur so aufgekündigt werden, wie sie zustande gekommen waren – durch Beschluss des Parlaments. Überkreuzbeschäftigungen würden untersagt. Zudem gebe es Regelungen für den Termin einer Landtagswahl, auch wenn ihn der Landtag ‒ wie bisher ‒ nicht auf Vorschlag des Landtagspräsidenten beschließen würde. Das demokratische Miteinander werde so resilienter gegen Missbrauch, Zerstörung und Verächtlichmachung gemacht, betonte Grube.

„Gesetz ist ein Demokratieschutzgesetz“

„Mit diesem Gesetzentwurf machen wir genau das: Wir schützen demokratische Institutionen vor den Eingriffen von Antidemokraten“, betonte Stefan Gebhardt (Die Linke). Man werde mit demokratischen Mitteln die unabhängige Justiz vor Antidemokraten und die Grund- und Freiheitsrechte schützen. Eine unabhängige Justiz sei essenziell, deswegen sollen entsprechende Regelungen in der Landesverfassung verankert werden.

Auch die „Herzkammer der parlamentarischen Demokratie“, das Parlament, solle gestärkt werden. Staatsverträge sollen weiterhin vom Landtag beschlossen, fortan aber nur durch ihn auch wieder aufgelöst werden können. Für den dauerhaften Erhalt der Landeszentrale für politische Bildung soll eine Bestandsgarantie Eingang im Erwachsenenbildungsgesetz des Landes finden. Mit Anpassungen im Abgeordnetengesetz, Fraktionsgesetz und in der Geschäftsordnung des Landtags soll verhindert werden, dass die Demokratie lächerlich gemacht wird, so Gebhardt: „Dieses Gesetz zur Parlamentsreform ist ein Demokratieschutzgesetz.“

„Wahl bietet den besten Schutz“

„Die AfD versteht das Gesetz als Abwehrmaßnahme gegen sich, das sagt mehr über die AfD aus als über die Gesetzeseinbringer“, sagte Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Die Reform werde vor allem unter dem Eindruck der chaotischen letzten Konstituierung des thüringischen Landtags vorgenommen. Es gelte, die demokratischen Institutionen gegen destruktive Abgeordnete zu schützen. Bisher funktioniere vieles aufgrund der Einhaltung der parlamentarischen Regeln. Beispielsweise setze der Landtagspräsident den Wahltermin fest – was aber, wenn er sich weigere, dies zu tun, fragte Meister. Nun soll es eine Absicherung durch einen errechneten Wahltermin geben.

Durch die Reform soll zudem die Arbeitsfähigkeit des Landesverfassungsgerichts gesichert werden, auch wenn der Landtag aus welchen Gründen auch immer blockiert sei. Dass die stärkste Fraktion den ersten Kandidaten für das Amt des Landtagspräsidenten stellt, „daran wollen wir gern festhalten“, so Meister. Wenn sich aber keine Mehrheit finde, brauche es eine entsprechende Regelung, wie fortzufahren sei. Entschieden werden müsse aber durch den Landtag mit einer Mehrheit. Meister begrüßte ebenso die gesetzliche Bestandsgrundlage für die Landeszentrale für politische Bildung und das Verbot von Überkreuzbeschäftigung von Familienangehörigen im Landtag. „Den besten Schutz unseres Rechtsstaats haben die Menschen in der Hand, nämlich durch ihre Wahl.“

Verbindlichkeit und Haltung

„Den Beleg dafür, dass die Demokratie durch den Missbrauch demokratischer Instrumente aus sich selbst heraus abgeschafft werden kann, den sollten die Deutschen nicht zweimal Mal erbringen können“, erklärte Henriette Quade (fraktionslos). Mit der Parlamentsreform sollen gezielt vulnerable Punkte der Staatsorganisation gestärkt und die Demokratie resilienter werden.

Man müsse dabei aber auch über inhaltliche Resilienz reden, so Quade. Es habe in der Vergangenheit Vorgänge gegeben, die die Demokratie geschwächt hätten. Die Reform helfe wenig, wenn die CDU nach der Wahl Mehrheiten mit der AfD suche, die diese Reform erst nötig gemacht habe. „Mehrheiten dürfen nicht mit der extremen Rechten gesucht werden, nicht hier im Landtag, nicht im Ortschaftsrat.“ Rechte Gewalt müsse bundesweit geächtet werden. Quade prangerte zudem Hass und Häme gegen Linke und Grüne an. Die Parlamentsreform sei notwendig, aber für die Resilienz der Demokratie brauche es auch Verbindlichkeit und Haltung.

Rechtsstaat und Vertrauen

Die Verfassung sei kein Symboltext, sondern ein Arbeitsauftrag, sagte Andreas Schumann (CDU). Die durch die Parlamentsreform angestoßenen Veränderungen lieferten konkrete Antworten auf Erfahrungen zu Machtmissbrauch und fehlendem Unrechtsbewusstsein. Demokratie dürfe nicht an Verwaltungsabläufen scheitern. Ein Parlament müsse sich selbst arbeitsfähig machen können, ohne Parlament gebe es auch keine handlungsfähige Landesregierung. Mit der Reform würden Lücken geschlossen, wo Blockaden möglich seien. „Am Ende geht es um einen funktionierenden Rechtsstaat und Vertrauen.“

Die Reform stärke den Landtag als Gesetzgeber und die Unabhängigkeit des Landesverfassungsgerichts, sagte Schumann. Er begrüßte den dauerhaften Erhalt der Landeszentrale für politische Bildung, diese sei „unverzichtbar, liefert Fakten, statt Meinungsmache, sie bekämpft frühzeitig Extremismus und verteidigt unsere demokratischen Werte“.

So wurde abgestimmt

Am Ende der Debatte wurde der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, Die Linke, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Ältestenrat überwiesen. Die AfD-Fraktion lehnte die Ausschussüberweisung ab.