Die Fraktionen CDU, Die Linke, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachten im März 2026 einen gemeinsamen Gesetzentwurf für eine Parlamentsreform ein. Der vorliegende Gesetzentwurf verfolge das Ziel, die Arbeitsfähigkeit der Organe des freiheitlich-demokratischen Verfassungsstaates Sachsen-Anhalt auch unter den Bedingungen einer zunehmenden Fragmentierung und Polarisierung im politischen System des Landes zu gewährleisten. Anpassungen gibt es beispielsweise in der Geschäftsordnung des Landtags und beim Landesverfassungsgericht. Nun kam es zur Dritten Beratung des Gesetzentwurfs und dessen Beschluss nach namentlicher Abstimmung.

Blick auf den B-Flügel des Landtags von Sachsen-Anhalt mit dem Plenarsaal im zweiten Obergeschoss.
„Angst vor dem Wahlergebnis“
Oliver Kirchner (AfD) kritisierte die Änderungen an den Regelungen zur Wahl des Landtagspräsidenten, am Kündigungsrecht von Staatsverträgen und zur Wahl von Richtern am Landesverfassungsgericht, die durch die Parlamentsreform 2026 angestrebt werden. Eine Bestandsgarantie für die Landeszentrale für politische Bildung brauche man so wenig wie Staatsbürgerkunde in der Schule, so Kirchner. Die Parlamentsreform sei ein Ergebnis der „Angst vor dem Wahlergebnis“ im September 2026, aber sie spiele der AfD nur in die Karten, wenn sie eine absolute Mehrheit erreiche. Dann sei Schluss mit der „totalitären Demokratur“ und auch mit der „Trickbetrüger-Parlamentsreform“.
„Schutz unserer Demokratie“
„Heute ist ein guter Tag für Sachsen-Anhalt. Gemeinsam senden wir das Signal, dass wir unsere Demokratie nicht Machtmissbrauch und Willkür überlassen“, erklärte Andreas Schumann (CDU). Die Reform enthalte klare Regelungen für die Stärkung der Institutionen, die das Herzstück unserer Demokratie seien. „Wir entkoppeln Entscheidungen von Einzelpersonen und knüpfen sie an Mehrheitsentscheidungen.“ Die Geschichte in Deutschland ab 1933 zeige, wie schnell Rechtstaatlichkeit beschnitten werden könne ‒ durch politische Radikalisierung und mangelnden Rückhalt in der Bevölkerung, so Schumann. „Gewisse Parallelen lassen sich nicht mehr verleugnen.“ Erreiche die AfD eine Mehrheit, drohe ein tiefgreifender politischer Umbau des Landes Sachsen-Anhalt. Die Parlamentsreform zeige, dass der Schutz unserer Demokratie über parteipolitischen Interessen stehe, so Schumann.
Notwendigkeit der Parlamentsrefrom
Der Redebeitrag von Oliver Kirchner (AfD) habe die Notwendigkeit der Parlamentsreform allen deutlich gemacht, betonte Stefan Gebhardt (Die Linke). „Das Paket ist tatsächlich sehr umfangreich.“ Unter anderem gehe es darum, die Arbeitsfähigkeit des Landesverfassungsgerichts und dessen Unabhängigkeit sicherzustellen und dass die Konstituierung des Landtags „nicht chaotisiert werden kann“. Die Landeszentrale für politische Bildung erhalte erstmals eine gesetzliche Grundlage. „Wir stärken das Parlament, die Herzkammer der Demokratie“, so Gebhardt. Der Beschluss und nun auch die Kündigung von Staatsverträgen werde eine klare Angelegenheit des Parlaments, Vetternwirtschaft werde verhindert, die Mitarbeiterzahl je Abgeordneten auf fünf gedeckelt. Die Erinnerungskultur werde gestärkt, indem der 8. Mai und der 17. Juni zu gesetzlichen Gedenktagen werden. Es sei ein gutes Zeichen, wenn fünf Fraktionen gemeinsam ein so umfangreiches Gesetz auf den Weg bringen und verabschieden.
Interfraktionelle Parlamentsreform
„Die Demokratie ist wie ein schöner Garten, man muss sie hegen und pflegen“, betonte Dr. Falko Grube (SPD). Es sei gut, die Parlamentsreform interfraktionell zu einem Ende zu bringen. „Die Reaktion der AfD zeigt: Wir haben alles richtig gemacht.“ Wer nichts Böses mit dem Land im Schilde führe, der habe von dieser Reform auch nichts zu befürchten, so Grube. Es würden Dinge geregelt, die man regeln zu müssen sich nicht mal hätte vorstellen können. Dies gelte auch für die Kündigung von Staatsverträgen, die nun der Landtag mit Mehrheit beschließen müsse. Die AfD habe in Thüringen versucht, mit Absicht die Arbeit der politischen Institution Landtag zu behindern, dies solle in Sachsen-Anhalt verhindert werden.
„Sicherung vor destruktivem Verhalten“
„Sinn dieser Parlamentsreform ist die Sicherung unserer Abläufe vor destruktivem Verhalten“, das sei eine Lehre aus Thüringen, wo das Landesverfassungsgericht habe eingreifen müssen, erklärte Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Die Regularien des Landtags würden unter anderem für den Fall angepasst, wenn der Vorschlag der stärksten Fraktion für das Amt des Landtagspräsidenten keine Mehrheit erziele. Dann könne auch der Wahlvorschlag einer anderen Fraktion mit Mehrheit angenommen werden. Meister lobte die Regelungen zur Landeszentrale für politische Bildung und zum Landesverfassungsgericht. Dass es nun neue Anti-Korruptionsregeln gebe, „daran sind Sie schuld, diese Überlegungen hat es vorher nicht gegeben“, so Meister in Richtung AfD-Faktion.
„Widersprüchlichkeiten der AfD“
„Die Widersprüchlichkeiten in der Argumentation der AfD treten immer mehr zutage“, sagte Guido Kosmehl (FDP). Man könne doch nicht dagegen sein, dass Staatsverträge nur vom Parlament gekündigt werden dürfen, dabei sei das doch eine Stärkung des Parlaments. Für bestimmte Ämter seien Wahlen vorgesehen, dafür brauche es geeignete, qualifizierte Kandidaten, gebe es diese nicht, müssten andere Kandidaten gesucht werden. Durch die Änderungen beim Landesverfassungsgericht soll dessen Existenz und Arbeitsfähigkeit sichergestellt werden. „Diese Reform ist ausgewogen, stärkt die Demokratie und stärkt auch die Verantwortung jedes einzelnen Abgeordneten dieses Hauses“, sie sorge dafür, dass der Landtag auch in der kommenden Wahlperiode arbeiten könne.
Abstimmung
Im Anschluss an die Debatte wurde der Gesetzentwurf zur Parlamentsreform 2026 mit 72 Stimmen aus den Fraktionen CDU, Die Linke, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie einer fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter stimmten mit 22 Stimmen gegen den Gesetzentwurf. Aufgrund der Änderung der Verfassung wurde eine namentliche Abstimmung durchgeführt, eine (erreichte) Zweidrittelmehrheit war für die Annahme des Gesetzes notwendig.

