Wenn es nach der AfD-Fraktion ginge, sollten staatliche Fördergelder zukünftig nur noch an Kultureinrichtungen gehen, die zuvor ein „Bekenntnis zu Staat, Demokratie und deutscher Kultur abgeben“. Das fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag. Es sei legitim und geboten, dass Empfänger staatlicher Fördermittel ein Mindestmaß an Loyalität gegenüber dem demokratischen Gemeinwesen, dem Land Sachsen-Anhalt und der deutschen Kulturnation erkennen ließen, so die Begründung der Antragstellerin.

In einem Antrag fordert die AfD-Fraktion, die staatliche Förderung von Kunst und Kultur an ein „Bekenntnis zu Staat, Demokratie und deutscher Kultur“ zu knüpfen.
Gegen „antideutsches Theater“
Die Kunst habe im Einklang mit der Nationalkultur zu stehen, forderte Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD). Dabei gehe es nicht um „glühende Bekenntnisse zum Vaterland“ und dass ständig mit Deutschlandfahnen gewedelt werden müsse. Denn Kunst, die auf Deutsch und auf deutschem Boden entstehe, sei selbstverständlich deutsch. Deutsche Kunst berge eine deutsche Wahrheit, so Tillschneider. Deutschland soll nicht Thema der Kunst sein, denn „Politik verdirbt die Kunst, zieht sie zum Propagandavehikel herab“.
Er wehre sich allerdings gegen „antideutsche Kunst“. Der Deutsche sei immer böse, das werde im allgemeinen Theaterbetrieb gern gesehen. „Eine solche Einstellung werden wir nicht mehr fördern, diese muss auch nicht von der Politik unterstützt werden.“ In der deutschen Kunst werde erfahrbar, was es bedeute, deutsch zu sein. „Wenn es keine deutsche Kunst mehr gibt, gibt es auch kein Deutschland mehr“, zog Tillschneider einen Zusammenhang zwischen Kunst und Nation. Und ohne die Nation wäre auch das Inter-Nationale nichts mehr.
Antrage wäre „das Ende unserer freien Kulturnation“
„Der Antrag offenbart glasklar die Ziele und Mittel der AfD für deren Kulturpolitik in Sachsen-Anhalt“, erklärte Bildungsminister Jan Riedel (CDU) in Vertretung von Kultusminister Rainer Robra. Mögliche Empfänger von Kulturförderung müssten demnach zunächst ein Bekenntnis zur „Nationalkultur und deutschen Kulturtradition“ ablegen. Daraus ergebe sich der Ausschluss von Kunstschaffenden, die kein Bekenntnis zu einer wie auch immer gearteten Nationalkultur abgeben wollten. Kunst werde dadurch politische Werbung und Propaganda, den Charakter von Kunst hätte sie dann längst verloren. Dies sei das Gegenteil von Kunstfreiheit „und damit ist der Antrag eklatant verfassungswidrig“.
Es dürfe keine staatliche Einflussnahme auf die Entstehung und Verbreitung von Kunst geben. Das Kulturfördergesetz regele klar, dass Kulturschaffende bei der inhaltlichen Programmgestaltung frei seien, es gehe um die Stärkung der kulturellen Vielfalt und der Teilhabe aller. „Kunst braucht Unabhängigkeit oder sie ist keine Kunst“, sie dürfe nicht zu einem Gesinnungswerkzeug gemacht werden, wie es der AfD vorschwebe, sonst wäre das „das Ende unserer freien Kulturnation“.
„Was für eine Anmaßung!“
Der Antrag offenbare den „engen, kleingeistigen Kulturbegriff der AfD“ und sollte allen Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen eine Warnung sein: die Freiheit von Kunst und Kultur sei so bedroht wie lange nicht, erklärte Holger Hövelmann (SPD). Sei ein Bekenntnis zum Staat die Grundlage von Kulturförderung, wären alle ohne Bekenntnis nicht mehr förderwürdig – „das wäre das Ende der freien Kultur, wie wir sie kennen“. Die AfD wolle festlegen, was künstlerisch geeignet sei und was nicht – „was für eine Anmaßung!“, so der SPD-Politiker. Keine unserer Einrichtungen kämen ohne öffentliche Mittel aus, sie seien freier Raum für Positionierung und Auseinandersetzung. „Kunst ist mehrdeutig, überschreitet Grenzen, ist widerspenstig“, eine „Staatskunst“ werde es hier nicht geben, betonte Hövelmann: „Wir lehnen Ihren Antrag aus tiefer Überzeugung ab.“
„Landet man auf einer roten Liste?“
Freiheit der Kunst sei das genaue Gegenteil vom Antrag der AfD-Fraktion, betonte Stefan Gebhardt (Die Linke). Ein homogenes Volk, das sich nach AfD-Manier selbst feiere ‒ „das ist nicht Kunst, sondern Propaganda“. Die Förderung von Kunst hänge gerade eben an der Kunst- und Meinungsfreiheit, an den Werten einer demokratischen und vielfältigen Gesellschaft. „Kunst gefällt nicht einfach nur, sie stört, sie weckt auf, genau diese Kunst will die AfD nicht.“ Gerade im kürzlich beschlossenen Kulturfördergesetz des Landes heiße es: „Der Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, der Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems […] im Rahmen der Kulturförderung kein Raum gegeben“, erinnerte Gebhardt. Seien Erinnerungskultur und kritische Auseinandersetzung mit der deutschen Geschichte noch möglich? Lande man womöglich auf einer roten Liste? Der Antrag widerspreche der Landesverfassung und dem Grundgesetz, so Gebhardt: „Wir lehnen diesen Antrag selbstverständlich ab.“
„Zensur ist abzulehnen“
Die Kunst- und Kulturfreiheit stehe im Grundgesetz, sie sei nicht durch einen Antrag wie dem der AfD zu torpedieren, „das ist mit uns nicht zu machen“, erklärte Andreas Silbersack (FDP). Der AfD gehe es doch nur mittelbar um Kunst und Kultur, sie stelle doch die Frage nach der Nation, Kunst- und Kultur dienten hier nur als „trojanisches Pferd“. „Aber unser Grundgesetz steht fest wie eine Wand, und das werden Sie auch nicht einreißen können!“ Deutschland verstehe sich als wesentlicher Bestandteil Europas, das ist Deutschlands einzige Zukunft, so Silbersack. Was die AfD wolle, sei Zensur durch staatliche Kontrolle, „und Zensur ist abzulehnen“.
„Antrag ablehnen, AfD verbieten“
Der AfD-Abgeordnete Tillschneider habe sich bei seinen Ausführungen geriert wie „Rumpelstilzchen auf Speed“, und die Mehrheit der eigenen Fraktion habe gar nicht verstanden, was der Einpeitscher erzählt habe, resümierte Wolfgang Aldag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Der AfD-Antrag sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Er stehe für Gesinnungskontrolle und politische Einförmigkeit. Die Kunstfreiheit genieße einen besonderen Schutz, das Grundgesetz schütze auch kritische Kunst, so Aldag. In der EU sei es Usus, dass Bürgerinnen und Bürger nicht auf eine bestimmte politische oder kulturelle Haltung verpflichtet werden dürften. „Im Sinne der Freiheit von Kunst und Kultur, ist es Pflicht, diesen Antrag abzulehnen und die AfD zu verbieten.“
Verrat an der Revolution von 1989
„Das kann keiner in diesem Jahr geschrieben haben“, das sei sein erster Gedanke nach dem dritten Lesen des Antrags der AfD gewesen, sagte Andreas Schumann (CDU). Es sei nicht nachvollziehbar, nach den Gesinnungszwängen zu DDR-Zeiten solch einen Antrag einzubringen. „Wer diesen Antrag unterstützt, verrät die Revolution von 1989“, erklärte Schumann. „Dieser Antrag ist grundgesetzwidrig.“ Es müsse Kunstschaffenden möglich sein, Ungerechtigkeiten, Korruption und anderes aufzuzeigen. „Man kann diesen Antrag nur ablehnen.“
Im Anschluss an die Debatte wurde der Antrag der AfD gegen ihre eigenen Stimmen mit der großen Mehrheit des Parlaments abgelehnt.

