
Blick auf den B-Flügel des Landtags von Sachsen-Anhalt mit dem Plenarsaal im zweiten Obergeschoss.
Landtagspräsident Dr. Gunnar Schellenberger hat nach Art. 45 Abs. 1 Satz 2 Landesverfassung die Aufgabe, den neugewählten Landtag von Sachsen-Anhalt der 9. Wahlperiode zu seiner Konstituierung einzuberufen. In gemeinsamer Beratung am 16. September 2026 haben sich die Vertreter der sechs Fraktionen des künftigen Landtags auf den 6. Oktober 2026, 11 Uhr, als Tag der Konstituierung verständigt. Die offizielle Einladung zur konstituierenden Sitzung wird nach der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses durch den Landeswahlausschuss den Abgeordneten zugehen.
Hinweis für Pressevertreter
Für die Konstituierung des Landtags von Sachsen-Anhalt der 9. Wahlperiode wird es ein gesondertes Akkreditierungsverfahren geben. Der Landtag wird dieses auf seinen Webseiten zu gegebener Zeit bekanntgeben und über die entsprechenden Modalitäten informieren.
Vormerkungen oder vorzeitige Akkreditierungszusagen vor Eröffnung des Akkreditierungsverfahrens sind nicht möglich.
Aufgrund räumlicher, organisatorischer und sicherheitsrelevanter Rahmenbedingungen steht ein begrenztes Platzangebot zur Verfügung.

