In Sachsen-Anhalt (und auch in ganz Deutschland) hat jeder Mensch das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden ‒ einer Petition ‒ an den Landtag zu wenden, entweder in eigener Sache oder auch für andere oder im allgemeinen Interesse. Es handelt sich um Forderungen und Vorschläge für ein Handeln oder Unterlassen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Im Laufe der 8. Wahlperiode (2021–2026) kamen da einige Petitionen zusammen, um die sich der Petitionsausschuss des Landtags kümmern musste – aber schauen Sie selbst!

