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Plenarsitzung

Wie geht es weiter mit den Fähren?

Die landesbedeutsamen Fähren müssen finanziell ausreichend vom Land Sachsen-Anhalt unterstützt werden. So einfach könnte das Ergebnis der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zusammengefasst werden. Experten und Betroffene aus ganz Sachsen-Anhalt waren in den Landtag nach Magdeburg gekommen, um ihre Meinung zu einem Gesetzentwurf und einem Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Änderung des Straßengesetzes mitzuteilen. In der Anhörung ging es zudem um einen Antrag der AfD-Fraktion zum selben Thema.

Für die Hansestadt Werben hat die Fähre über die Elbe nach Havelberg eine hohe Bedeutung. Foto: www.arneburg-goldbeck.de

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

Im Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE heißt es, die historisch gewachsene unterschiedliche Zugehörigkeit von Fähren und anschließenden Straßen habe in den letzten Jahren zu Interessenskonflikten zwischen den Beteiligten der öffentlichen Körperschaften geführt. Denn die Gemeinden sind oftmals Träger von Fähren, die Kreis- oder Landesstraßen miteinander verbinden. Die Betreiberkosten würden hauptsächlich bei den Gemeinden anfallen, obwohl sie eigentlich eine überregionale Aufgabe erfüllten, die dem Land oder Kreis angerechnet werden müssten.

Um dieses Problem zu beheben, schlägt die Fraktion DIE LINKE vor, das Straßengesetz für Sachsen-Anhalt in § 2 Absatz 4 wie folgt zu ändern: „Fähren gehören zur Straße. Wenn Fähren Straßen unterschiedlicher Baulastträger verbinden, ist zwischen denen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zugehörigkeit abzuschließen.“

Antrag der AfD-Fraktion

Der Antrag der AfD-Fraktion geht in die gleiche Richtung. Demnach soll die Landesregierung aufgefordert werden, die rechtlichen Bedingungen zu schaffen, um die Unterhaltung von Fähren den Baulastträgern der Straßen zuzuordnen und den Aufgabenträgern des ÖPNV, den Landkreisen und kreisfreien Städten, die nötigen finanziellen Mittel bereitzustellen. Außerdem seien Maßnahmen zu ergreifen, um alle aktuellen Fährverbindungen zu erhalten, sofern die Einstellung einer Verbindung nicht durch den Bau einer Brücke kompensiert werden könne. Sowohl der Antrag als auch der Gesetzentwurf wurden erstmals im Juni-Plenum behandelt.

In Sachsen-Anhalt verkehren derzeit zwölf landesbedeutsame Fähren, zehn setzen auf der Elbe und zwei auf der Saale über. Grafik: www.mlv.sachsen-anhalt.de

  • Was ist eine landesbedeutsame Fähre?

    Die Landesregierung unterscheidet verschiedene Typen von Fähren und deren Bedeutung: Landesbedeutsame, regionale und lokale. Eine Fähre gehört zu den landesbedeutsamen Fähren, wenn die Straßenverbindung, die durch den Fährbetrieb gewährleistet wird, von überregionaler Bedeutung ist. Das gilt immer dann, wenn eine Landes-​ mit einer Bundesstraße verbunden wird. Die nächste Brücke muss weit entfernt sein und für die Verkehrsteilnehmer schwer zu erreichen. Zudem müssen die Fähren einen Beitrag zum flächendeckenden Verkehrsnetz leisten oder kommunale Straßen mit dem überregionalen Straßennetz verbinden. Derzeit gibt es in Sachsen-Anhalt zwölf landesbedeutsame Fähren, nur sie werden finanziell vom Land gefördert. Sachsen-Anhalt beteiligt sich zurzeit mit bis zu 90 Prozent an den zuwendungsfähigen Kosten von Landrevisionen – einem TÜV für die Fähren.

    Quelle: mlv.sachsen-anhalt.de

Die Ergebnisse in Kürze:

Alle Anzuhörenden betonten, welche hohe Bedeutung der Fährverkehr für die ländlichen Regionen in Sachsen-Anhalt hat (Pendler, Touristen, Wirtschaft, Tradition). Keine Gemeinde will daher auf die Fähren verzichten, allerdings fehlt es bei fast allen an der finanziellen Ausstattung die Fähren wirtschaftlich zu betreiben. Die Kosten seien einfach zu hoch, insbesondere wenn die Fähren wegen Niedrigwasser lange Zeit still stünden.

Aus Sicht der Städte, Gemeinden und Landkreise sei es nicht unbedingt nötig, dass Straßengesetz des Landes zu ändern. Viel wichtiger ist es, festzuschreiben, dass es vom Land ausreichend finanzielle Unterstützung gibt. Die meisten Anzuhörenden wünschte sich, dass zukünftig 100 Prozent der Revisionskosten vom Land übernommen werden und nicht nur 90 Prozent wie derzeit. Außerdem fürchteten viele Städte und Gemeinden, dass sie den Einfluss auf die Fähren verlören, wenn die Trägerschaft wechseln würde und die Landkreise sie dann aus Geldmangel einstellen würden. Denn das Betreiben einer Fähre ist noch immer eine freiwillige Aufgabe der Kommunen.

Die Meinung der Anzuhörenden im Einzelnen


Im Anschluss an die öffentliche Anhörung haben die Abgeordneten noch keine Beschlüsse gefasst. Die Meinungen und Anregungen der Gäste werden zunächst ausgewertet. Danach wird sich der Ausschuss erneut mit dem Thema beschäftigen. Ziel ist es eine Beschlussempfehlung für den Landtag vorzubereiten.