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Plenarsitzung

Neues Gesetz für unsere Hochschulen

Nach langen Diskussionen hat der Landtag ein neues Hochschul-Gesetz für Sachsen-Anhalt beschlossen. Damit können sich Universitäten stärker für wirtschaftliche Projekte öffnen. Es wird beispielsweise leichter, sich an Start-Ups (Gründungen von Firmen) zu beteiligen. Ziel ist es: Wissenschaft und Wirtschaft besser zu vernetzen. Außerdem gibt es keine Gebühren für Langzeit-Studenten mehr und die Universitäten können manche Dinge freier entscheiden.

Der Landtag hat ein neues Hochschulgesetz beschlossen. Foto: Nobert Kaltwasser

Die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßten das neue Gesetz, ebenso wie der Wissenschafts-Minister Prof. Armin Willingmann. Er sagte: Das Gesetz ist sehr modern und eine gute Grundlage für die Zukunft der Hochschulen in Sachsen-Anhalt.

Die Fraktion DIE LINKE meinte: Das neue Gesetz bringt einige positive Veränderungen, aber es ist nicht perfekt. Einige Aspekte würden noch fehlen. So sollten zum Beispiel auch die Gebühren für ein Zweitstudium wegfallen. Ganz anders bewertete die AfD-Fraktion das neue Hochschul-Gesetz. Für sie ist es eine Katastrophe, denn wirklich wichtige Änderungen hat es nicht gegeben. Als Beispiel nannte sie den Bologna-Prozess.

(Dies ist ein Angebot in Einfacher Sprache.)