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Plenarsitzung

Neue Gesetze auf den Weg gebracht

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in seiner Dezember-Sitzungsperiode eine Reihe von neueingebrachten Gesetzentwurf in erster Beratung behandelt. Drei der fünf Gesetzentwürfe wurden zunächst in die für sie verantwortlichen Ausschüsse überwiesen. Dort werden sie von den Fachpolitikern beraten. Am Ende ist das Ziel eine Beschlussempfehlung, die dann dem gesamten Landtag die Annahme oder die Ablehnung des Gesetzentwurfs nahelegt.

Mehr lokalpolitische Mitwirkung

Der vorliegende Gesetzentwurf soll den von der AfD-Fraktion in der Enquete-Kommission „Stärkung der Demokratie“ identifizierten Defiziten auf kommunaler Ebene Rechnung tragen. So sollen die Möglichkeiten zur lokalpolitischen Mitwirkung von „deutschen Staatsbürgern und gleichgestellten EU-Bürgern“ verbessert werden. Der Gesetzentwurf wurde abgelehnt.

Änderung des ÖPNV-Gesetzes

Mit dem Gesetz soll die im ÖPNV-Gesetz enthaltene Finanzierungsregelung für den Ausbildungsverkehr mit dem bisherigen Finanzierungsbetrag von 31 Millionen Euro entfristet werden. Nach den vorliegenden Erkenntnissen haben sich weder die Schülerzahlen noch die Reiseweiten so entwickelt, dass eine Notwendigkeit bestünde, den Gesamtverfügungsrahmen aufzustocken. Der Gesetzentwurf sowie ein Änderungsantrag wurden in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr (federführend) und in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.

Mitgliedschaft im Versorgungswerk

Die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk entsteht unabhängig davon, ob ein Rechtsanwalt selbstständig oder als Angestellter in seinem Beruf arbeitet. Die freiwillige Mitgliedschaft, insbesondere die freiwillige Fortsetzung einer Mitgliedschaft bei einem Wechsel des Versorgungswerks, berechtigt nicht zur Befreiung von der Versicherungspflicht. Der Bundesgesetzgeber hat hier eine Problematik erkannt und einen Lösungsweg geschaffen. Der zuständige Landesgesetzgeber muss dazu entsprechende Regelungen aufstellen. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung (federführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.

Ein direkt gewählter Ministerpräsident?

Die AfD-Fraktion wollte mit ihrem Gesetzentwurf die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ändern. Sie wollte mehr direkte Demokratie ermöglichen. Unter anderem sprach sie sich dafür aus, dass die Ausschüsse, Unterausschüsse, Untersuchungsausschüsse und Enquete-Kommissionen mit Ausnahme der Parlamentarischen Kontrollkommission grundsätzlich öffentlich verhandeln sollen. Der Ministerpräsident sollte zukünftig direkt gewählt werden. Volksinitiativen sollten nur noch von mindestens 10 000 Menschen unterstützt werden müssen. Der Gesetzentwurf wurde aufgrund offenbarer Mängel mit großer Mehrheit abgelehnt.

EU-Richtlinie zu Unfällen mit gefährlichen Stoffen

Die Landesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates, vor. Es ist keine Debatte vorgesehen. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und mitberatend in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.