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Plenarsitzung

55 Kommunen ohne genehmigten Haushalt

09. Feb. 2016

Viele Kommunen in Sachsen-Anhalt müssen seit Jahren sparen. Bei Verhandlungen über das Finanzausgleichsgesetz äußerten sie zuletzt immer wieder ihre Unzufriedenheit über das ihnen zur Verfügung stehende Geld. Viele Kommunen kritisierten, dass eine verlässliche und planbare Kommunalpolitik auf diese Weise nur schwer möglich sei. Aktuelle Zahlen aus dem Innenministerium bestätigen diesen Eindruck. Demnach hatten 55 Kommunen in Sachsen-Anhalt 2015 Probleme mit ihrem Haushalt.

14 ohne, 12 beanstandet, 29 teilweise 

Wie die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mitteilte, haben 14 Kommunen keinen Haushalt beschlossen, bei zwölf Kommunen wurde der Haushalt wegen eines Gesetzesverstoßes beanstandet. In 29 weiteren Fällen wurden Genehmigungen für genehmigungspflichtige Bestandteile der Haushaltssatzung nicht oder nur teilweise erteilt. Wie sich die Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt haben, darüber konnte die Landesregierung keine Aussage treffen.

Kommunen, die bei Beanstandung keinen neuen Haushalt vorlegen, befinden sich laut § 104 des Kommunalverfassungsgesetzes in der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung. Nach Angaben der Landesregierung dürfen sie nur Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet sind und die dringend notwendig und unabweisbar sind. Darüber hinaus würden sie von den Kommunalaufsichtsbehörden lösungsorientiert beraten.

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