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Plenarsitzung

Neues Aufnahmegesetz und FAG beschlossen

Im September hatte die Landesregierung einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, durch den das Aufnahmegesetz und das Finanzausgleichsgesetz geändert werden sollen. Die Mehrkosten innerhalb des Aufnahmegesetzes, die sich durch die erhöhte Aufnahme und Unterbringung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländerinnen und Ausländern ergeben, sollen demnach aus der Finanzausgleichsmasse bestritten werden.

Der Landtag hat eine Änderung des Aufnahme- und Finanzausgleichsgesetzes beschlossen. Damit stehen 48 Millionen Euro bereit, um den Kommunen bei der Aufnahme von Flüchtlingen zu helfen. Foto: Landtag

Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) erklärte, dass 48 Millionen Euro aus dem FAG ins Aufnahmegesetz fließen und den Kommunen helfen sollen, die anstehenden Aufgaben bei der Aufnahme von Flüchtlingen zu bewältigen. Zudem beabsichtigt Bullerjahn, den Kommunen für 2015 und 2016 jeweils eine Einmalzahlung in Höhe von 25 Millionen Euro zukommen zu lassen. Die Kommunen erhalten Fallpauschalen in Höhe von 8 600 Euro pro Asylbewerber pro Jahr, die sie vierteljährlich abrufen können. Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass medizinische Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt oder Hilfe zur Pflege gesondert erstattet werden, soweit sie einen Betrag von 10 000 Euro je Person und Kalenderjahr übersteigen.

In der Bewertung des geänderten Gesetzes zeigte sich Minister Bullerjahn überzeugt, „dass man sich im Konzert der Länder mit diesen finanziellen Unterstützungsmaßnahmen durchaus sehen lassen kann“. Die Unterschiedlichkeit der Kosten in den Bundesländern sei enorm, Sachsen-Anhalt leiste hier einen guten Beitrag. Dennoch nehme die Landesregierung die Kritik der Kommunen an der Höhe der Kostenpauschale ernst, nicht umsonst sei im Gesetz eine Revisionsklausel eingefügt worden.

Kostenpauschale zu gering

Grundsätzlich zeigten sich alle Fraktionen zufrieden mit den Vorschlägen des Finanzministers und unterstrichen, es sei richtig, die Kosten aus dem FAG zu finanzieren. Die Linken äußerten Zweifel, ob die 48 Millionen Euro ausreichen würden und ob die Pauschalierung der richtige Weg sei. Linken-Abgeordneter Swen Knöchel erklärte, Kommunen gingen bereits jetzt von bis zu 11 000 Euro pro Asylbewerber aus. Zudem hätte er sich gewünscht, dass auch die Unterbringungsstandards für Flüchtlinge im Gesetz verankert worden wären. Viel hänge hier von der Umsetzung des Gesetzes im Innenministerium ab.

Die Linken sprachen sich erneut für eine Verteilung der Flüchtlinge nicht ausschließlich nach Quotenschlüssel aus, sondern plädieren dafür, auch die aktuellen Unterbringungskapazitäten vor Ort zu berücksichtigen. Knöchel betonte einmal mehr, dass die Zahlen des Innenministeriums über die Flüchtlinge „ein großes Rätsel“ seien und oft unklar bleibe, wie viele Flüchtlinge tatsächlich vor Ort seien. In Bezug auf das FAG kritisierte der Finanzpolitiker der Linken, dass die Zuweisungen an die Kommunen erneut gekürzt würden und sprach sich zukünftig für grundsätzliche Änderungen aus.

Revisionsklausel wird begrüßt

Eva Feußner (CDU) verwies auf intensive Diskussionen über die Höhe der Fallpausche seitens der Kommunen. Diese hätten dazu geführt, dass jetzt eine Revisionsklausel in den Gesetzentwurf eingefügt wurde, die eine Anpassung der Pauschale vorgibt. Feußner bezeichnete die Revisionsklausel als ein Instrument, um die finanzielle Stabilität der Kommunen bei den Flüchtlingskosten sicherzustellen.

Ebenfalls kritisch sah sie die Kürzungen im FAG von 1,49 Milliarden Euro in 2015 auf 1,46 Milliarden Euro in 2016. Eine verlässliche und planbare Kommunalpolitik sei so nur schwer möglich. Zwar habe die Koalition versucht, mit Einmalzahlungen von 50 Millionen Euro eine Minderung zu erreichen, dennoch blieben Defizite. Zukünftig sei sowohl die Anrechnung zusätzlicher Steuereinnahmen der Kommunen bei der Ausgleichssumme zu hinterfragen, als auch das System des Benchmarking. Ziel müsse es stattdessen sein, dass die Kommunen finanziell so ausgestattet werden, „dass sie für sich selbst sorgen und eigene Rücklagen bilden können“.

FAG muss grundsätzlich verändert werden

Dem schloss sich Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) grundsätzlich an. Auch er hält die Ausgleichsmasse des FAG für unzureichend, darüber könnten auch die festgelegten Einmalzahlungen nicht hinwegtäuschen. Es sei notwendig, die Regelungen des FAG grundsätzlich zu überdenken. Dazu gehöre beispielsweise, dass Kommunen Anreize zur eigenen Haushaltskonsolidierung bekommen sollten.

Die Zahlungen für Flüchtlinge an die Kommunen aus dem FAG herauszunehmen und in das Aufnahmegesetz zu überführen, hält der Grünen-Politiker für sinnvoll. Zwar gehe er davon aus, dass die Pauschale vermutlich zu gering angesetzt sei, allerdings sehe das Gesetz ein Revisionsverfahren vor, um die Kostenpauschale anzupassen. Kritisch sehen die Grünen den Fakt, dass Kommunen mit zentralen Aufnahmestellen zukünftig weniger Flüchtlinge zugwiesen bekommen. Zu diesem Punkt hatte seine Fraktion bereits im September einen Änderungsantrag eingebracht. Darin plädierten sie dafür, am bisherigen Verteilschlüssel festzuhalten und gleichzeitig in den Kommunen möglichst dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten zu suchen.

FAG gehört zur „Championsleague“

Rüdiger Erben (SPD) konstatierte, dass „FAG gehört zur Klasse der Championsleague“: Kein anderes Gesetz bewege so viel Geld vom Land in Richtung Kommunen, kein anderes sei so kompliziert und habe so viel Einfluss auf das Leben in den Städten und Gemeinden. Bezüglich der Kostenpauschale sagte er, man solle jetzt erst einmal unaufgeregt abwarten, wie sich die tatsächlichen Kosten für die Kommunen entwickeln. Die Revisionsregelung sei daher sehr sinnvoll.

Der SPD-Politiker halte es für richtig, dass die Landesregierung angekündigt hat, dass es für einige Wochen einen Verteilstopp der Flüchtlinge auf die Kommunen geben soll. Das Innenministerium hatte bekanntgegeben, dass die Flüchtlinge über den Jahreswechsel in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben sollen. Dies brächte den Kommunen Zeit zum Durchatmen, sagte Erben. In dem Zusammenhang forderte er, dass zukünftig alle Landkreise ihre Aufnahmebedingungen erfüllen müssten. Auch einige Ausbaupläne zur Unterbringung des Landes sollten in der Zwischenzeit kritisch überdacht werden.

Das Gesetz zur Änderung des Aufnahmegesetzes und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wurde in seiner Gesamtheit vom Landtag beschlossen.

Antrag der Linken zu Unterbringung von Flüchtlingen

Außerdem diskutierten die Abgeordneten auch über einen Antrag der Fraktion DIE LINKE vom April dieses Jahres. Darin hatte die Linksfraktion die Landesregierung gebeten, sich auf Bundesebene für ein stärkeres und dauerhaftes finanzielles Engagement des Bundes einzusetzen. Dazu gehörten unter anderem die Unterbringung und Versorgung der Asylsuchenden. Der Antrag wurde auf Empfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport vom Landtag abgelehnt.