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Plenarsitzung

Verwaltungsgerichte teilen sich die Arbeit

  • Das Verwaltungsgericht Halle soll für Asylverfahren aktiviert werden
  • Die Koalition verspricht sich eine Beschleunigung der Verfahren
  • Klärung offener Fragen im Ausschuss vorgesehen

Angesichts der stark steigenden Flüchtlingszahlen soll durch die Aufhebung der „Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit in Asylverfahren“ die bisherige Zuständigkeitsverdichtung beim Verwaltungsgericht Magdeburg behoben werden. Das zweite Verwaltungsgericht, angesiedelt in Halle, soll in die Bearbeitung solcher Verfahren eingebunden werden.

Das Justizzentrum Magdeburg, in dem auch das Magdeburger Verwaltungsgericht angesiedelt ist. Foto: Olaf Meister/wikipedia.de

Arbeit auf die Verwaltungsgerichte verteilen

Die im Einigungsvertrag festgelegte Konzentration der Behandlung von Asylverfahren beim Verwaltungsgericht Magdeburg habe sich bis heute als richtig erwiesen, erklärte Siegfried Borgwardt (CDU). Die Rahmenbedingungen von damals hätten sich allerdings jetzt grundlegend verändert, denn die Zahl der Asylbeantragenden habe sich in den letzten Monaten schlagartig erhöht. Die Zahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren sei ebenso angestiegen. Eine Abschwächung dieser Zahl sei laut Bundesregierung nicht absehbar. 1 665 Verfahren seien allein im ersten Halbjahr 2015 in Magdeburg eröffnet worden. Daher wolle man nun eine Verteilung der Arbeit auf beide Verwaltungsgerichte in Sachsen-Anhalt erreichen. Dadurch soll es zu einer Beschleunigung der Verfahren und einer gleichmäßigen Auslastung der Gerichte kommen, zudem soll der Aufwand für Reisekosten verringert werden.

An beiden Verwaltungsgerichten seien erfahrene Richterinnen und Richter tätig, betonte Borgwardt. Es gebe jedoch einen erheblichen personellen Fehlbedarf in Magdeburg, gleichzeitig einen leichten Überhang in Halle. Verfahren, die schon gestartet worden sind, sollen laut Plänen von CDU und SPD in Magdeburg verbleiben. Ziel soll sein, die entsprechenden Bescheide noch während des ZASt-Aufenthalts des Asylsuchenden auszugeben.

Asylverfahren beschleunigen

Der bundeseinheitliche Tenor lautet: Es geht alles viel zu langsam, wir brauchen beschleunigte Verfahren, erklärte Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb. In Deutschland gebe es derzeit rund 300 000 anhängige Verfahren. Sachsen-Anhalt stehe vor großen Herausforderungen, „aber wir gehen sie an“, so Kolb. Die Personaldichte am Magdeburger Verwaltungsgericht sei schon verstärkt worden, jetzt soll die Arbeit auf die beiden Verwaltungsgerichte in Magdeburg und Halle verteilt werden. Im Fokus stünden die sogenannten Eilverfahren, die binnen Wochenfrist behandelt werden müssen. Organisatorisch würden die Voraussetzungen geschaffen, die Verfahren zu beschleunigen. Die Wege für die Betroffenen werden sich deutlich verkürzen. Die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Halle soll im Februar 2016 umgesetzt werden.

Zustimmung unter einer Bedingung

Über 20 Jahre nach dem Einigungsvertrag hätten sich die Rahmenbedingungen für die Verwaltungsgerichte in Sachsen-Anhalt verändert, erklärte Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Die beiden Verwaltungsgerichte hätten seit einiger Zeit eine ungleiche Auslastung. Während das Gericht in Halle bisher nicht in die Pflicht genommen werde, würden in Magdeburg in diesem Jahr bis zu 3 500 Asyl-Neueingänge erwartet. Die Grünen sprechen sich – auch wenn sie die Aktivierung des Standorts Halle unterstützen – dagegen aus, sollte diese Maßnahme nur dazu dienen, mehr Menschen schneller abzuschieben.

Verwaltungsgerichte entsprechend ausstatten

Dr. Ronald Brachmann (SPD) wies darauf hin, dass sich die Aufenthaltszeiträume auch für Menschen verlängerten, die voraussichtlich kein Asyl gewährt bekommen. Den Gerichten dürfe in diesem Zusammenhang nicht der Schwarze Peter zugeschoben werden, wenn es (aufgrund der hohen Zahl) um die Bearbeitungsverzögerung von Asylanträgen gehe. Die Arbeit des Verwaltungsgerichts in Magdeburg laufe vorbildlich, so Brachmann, die Verwaltungsgerichte seien so auszustatten, dass sie zeitnah agieren könnten.

Linke kündigen Anhörung an

Eva von Angern (DIE LINKE) kündigte an, dass die Linken ein Fachgespräch oder eine Anhörung beantragen werden, um die zu befragen, die das Gesetz umsetzen müssen. Wie schätzen also die Vertreter der Verwaltungsgerichte den Lösungsvorschlag von CDU und SPD ein? Die Linken-Politikerin wies darauf hin, die Verwaltungsgerichte personell ausreichend auszustatten, also zusätzliches Personal einzustellen, für das die entsprechenden Mittel auch im Haushalt wiederzufinden sein müssten.

Im Anschluss an die Debatte wurde der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung (federführend) und für Finanzen (mitberatend) überwiesen.

Gesetzentwurf über die gerichtliche Zuständigkeit (PDF)