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Plenarsitzung

„Hundegesetz“ unter die Lupe genommen

Als erstes Bundesland in Deutschland hatte Sachsen-Anhalt im März 2009 ein „Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren“ erlassen. Mit dem „Hundegesetz“ wurden vier Rassen als besonders gefährlich eingestuft und ihre Haltung unter Auflagen gestellt. In Sachsen-Anhalt sind dies Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und ihre Mischlinge. Aber nicht nur bei diesen Hundebesitzern, sondern auch bei vielen Hundehaltern mit „normalen“ Hunden sorgte das Gesetz seinerzeit für Ärger. Denn Beißvorfälle – egal welcher Art – können seitdem erhebliche bürokratische und finanzielle Folgen haben, zum Beispiel den Wesenstest.

Dr. Evelyn Allhoff-Menke von der Kynos Stiftung „Hunde helfen Menschen“ forderte im Rahmen einer Anhörung zur Evaluation des Hundegesetzes eine Sachkundeprüfung für alle Hundebesitzer. Foto: Stefanie Böhme

In einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 17. Juni 2015, hat sich nun der Ausschuss für Inneres und Sport mit den Auswirkungen des „Hundegesetzes“ beschäftigt. Bereits im Landtagsbeschluss über das Gesetz war eine Überprüfung durch die Landesregierung vorgesehen, die mit dem Evaluationsbericht vom Herbst 2014 erfolgt ist. Nachdem die Ergebnisse dem Ausschuss vorgelegt wurden und die Fraktionen von CDU und SPD erste Vorschlägen (Synopse) zu einer möglichen Änderung des Gesetzes erarbeitet haben, hatten nun Vertreter aller gesellschaftlichen Bereiche die Möglichkeit, sich zur Evaluation und den Änderungsvorschlägen zu äußern.

Die Ergebnisse in Kürze

Alle Anzuhörenden begrüßten eine Novellierung des „Hundegesetzes“. Insbesondere die Vertreter der Hundeverbände und Tierärzte kritisierten jedoch teils deutlich, dass an einer Rasseliste festgehalten werden soll. Diese helfe ihrer Ansicht nach nicht, Beißunfälle zu verhindern. Kein Hund sei von Natur aus aggressiv, das Problem liege meistens „am Ende der Leine“ bei Herrchen oder Frauchen. Einige Verbände könnten sich daher eine Sachkundeprüfung für jeden Hundehalter vorstellen – analog zu einem Angelschein. Außerdem forderten sie Ausnahmeregelungen vom Sachkundenachweis nicht nur für Jäger und Jagdhunde, sondern auch für Hüte-, Blinden- und Assistenzhunde sowie Hundesportler und -trainer.

Die Vertreter der Städte bemängelten die hohen Folgekosten des Gesetzes und stellten die Frage, wer für Langzeitaufenthalte „gefährlicher Hunde“ in Tierheimen finanziell aufkommen müsse. Außerdem plädierten sie für mehr Spielraum bei Beißvorfällen, die Möglichkeit zu Einzelfallentscheidungen und eine Bewährungsfrist für als gefährlich eingestufte Hunde.

Die Meinungen im Einzelnen

Eine ausführliche Darstellung der Meinungen der einzelnen Verbände, Vertreter von Tierärzten, Tierheimen sowie Städten und Gemeinden finden Sie mit einem Klick.

Der Präsident des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt e.V., Dr. Hans-Heinrich Jordan (r.), übergab während der Anhörung mehr als 1800 Petitionen zum Thema an Dr. Ronald Brachmann, Vorsitzender des Ausschusses für Inneres und Sport. Foto: Stefanie Böhme

Wie geht’s weiter?

Die Mitglieder des Ausschusses für Inneres und Sport werden die Hinweise und Einwände der Angehörten prüfen und sich in einer ihrer nächsten Sitzungen erneut mit dem Thema beschäftigen. Am Ende des Prozesses könnte dann ein Gesetzentwurf zur Änderung des Hundegsetzes auf den parlamentarischen Weg gebracht werden.

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