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Plenarsitzung

Ehrentag für „Richter ohne Robe“

Wer schon einmal wegen eines Streits vor Gericht gestanden hat, der weiß: „Recht haben und Recht bekommen, sind zwei verschiedene Dinge!“ Das Gebiet der Rechtswissenschaften ist äußert komplex und was auf den ersten Blick eindeutig scheint, ist schnell komplizierter als gedacht. Umso erstaunlicher, dass in deutschen Gerichten nicht nur Profis Recht sprechen, sondern auch ehrenamtliche Richter.

Am 11. Mai wird in diesem Jahr zum dritten Mal der „Europäische Tag des ehrenamtlichen Richters“ begangen. Aus diesem Anlass organisiert die Vereinigung der Ehrenamtlichen Richterinnen und Richter Mitteldeutschlands e.V. (VERM) bereits am Samstag, 2. Mai, einen Festakt auf der Burg Falkenstein. Als Gastredner eingeladen ist auch Landtagspräsident Detlef Gürth.

Unverzichtbar für demokratischen Rechtsstaat

Ehrenamtliche Richter können in nahezu allen Gerichtszweigen arbeiten, wie eine Übersicht der VERM zeigt. In der Strafjustiz werden sie als „Schöffen“ bezeichnet, dort bilden sie den größten Teil der ehrenamtlichen Richter. Neben Berufsrichtern nehmen Schöffen gleichberechtigt an der Hauptverhandlung teil und tragen zur Urteilsfindung bei. Demnach sind sie wie die Berufsrichter unabhängig, objektiv und nur dem Gesetz verpflichtet. Die Mitwirkung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter gewährleistet somit, dass die Justiz Urteile nicht nur im Namen des Volkes spricht, sondern auch durch das Volk.

Anlässlich der Festveranstaltung sagte Landtagspräsident Detlef Gürth: „Für den demokratischen Rechtsstaat hat die Mitwirkung des Volkes an der Rechtsprechung eine besondere Bedeutung. Sie gewährleistet, dass tatsächlich alle Gewalt vom Volke ausgeht, wie dies das Grundgesetz vorsieht und ist damit ein unverzichtbares Element einer unabhängigen Gerichtsbarkeit in einem demokratischen Rechtsstaat.“ Darüber hinaus lobte Gürth das ehrenamtliche Engagement der Schöffinnen und Schöffen. Ehrenamt sei einer der „wichtigsten Stützpfeiler in der Gesellschaft“.

Schöffenwahl bundesweit alle fünf Jahre

Nach Angaben des VERM stellen die Gemeinden bundesweit für das Auswahlverfahren zum Schöffen alle fünf Jahre eine Vorschlagsliste auf. Darauf müssen Menschen aller Gruppen nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Durch einen Ausschuss, bestehend aus einem Richter am Amtsgericht, einem Verwaltungsbeamten und zehn Vertrauenspersonen aus dem Amtsgerichtsbezirk, wird dann die erforderliche Zahl der Schöffen und Hilfsschöffen gewählt. Die laufende Schöffenperiode begann 2014.

Am 11. Mai 2012 haben 17 Organisationen aus 14 europäischen Staaten die „Europäische Charta der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter und Schiedspersonen“ unterzeichnet. Darin einigten sie sich auf Mindeststandards für den Einsatz ehrenamtlicher Richter und bezeichneten ihre Beteiligung als „essentielles Element der Demokratie“.

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