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Plenarsitzung

Stellungnahmen zu Lehrer-Petition

Stellungnahme des Ausschusses für Bildung und Kultur:

„Der Landtag hat in seiner 87. Sitzung am 22. November 2019 den Antrag der Fraktion DIE LINKE „Keine Arbeitszeiterhöhung für Lehrkräfte durch die Hintertür“ in der Drucksache 7/5244 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen.

Der Ausschuss für Bildung und Kultur hat sowohl die Petition als auch den Antrag der Fraktion DIE LINKE mehrfach beraten. In seiner 60. Sitzung am 26. Februar 2021 hat sich der Ausschuss für Bildung und Kultur abschließend mit dem Thema befasst. Im Ergebnis seiner Beratung schließt sich der Ausschuss für Bildung und Kultur der Stellungnahme der Landesregierung an.

Die Landesregierung führt in ihrem Bericht vom Januar 2021 wie folgt aus:

„1. Zur Verschiebung der Altersermäßigung

Aktuell ist beim OVG Magdeburg ein Normenkontrollverfahren zur Verschiebung der Altersermäßigung durch die Neufassung der ArbZVO-Lehr anhängig. Insofern wird - neben dem politischen Rahmen - auch der rechtliche Rahmen der Verschiebung gerade überprüft.

Dieser Rahmen war und ist unabhängig davon bereits durch die ständige Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte sowie des Bundesverwaltungsgerichts vorgezeichnet. Die Gewährung einer altersbedingten Unterrichtsermäßigung stellt danach keine Kürzung der Arbeitszeit älterer Lehrkräfte dar, sie reduziert vielmehr für den betroffenen Personenkreis - bei gleichbleibender Gesamtarbeitszeit - das Unterrichtspensum. Sie ist eine freiwillige Leistung des Verordnungsgebers und Dienstherrn, die lediglich einem Willkürverbot unterliegt. So besteht kein Rechtsanspruch, dass der Umfang der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung aus Altersgründen ermäßigt werden muss. Es ist insbesondere nach der bisherigen Rechtsprechung nicht zu beanstanden, wenn eine Regelung der Altersermäßigung aus haushaltsrechtlichen oder personalpolitischen Erwägungen einer veränderten Sachlage angepasst wird. Insofern geht die Landesregierung davon aus, dass die Neuregelung auch nach Prüfung durch das OVG Magdeburg Bestand haben wird.

Hinsichtlich der bisher erkennbaren praktischen Auswirkungen hat das Ministerium für Bildung (MB) in enger Zusammenarbeit mit dem Landesschulamt und der Zentralstelle PROMIS versucht, die von der Fraktion DIE LINKE ins Spiel gebrachte Hypothese zu prüfen, dass die Verschiebung der Altersermäßigung Auswirkungen auf den Krankenstand insbesondere der von der Verschiebung betroffenen Lehrkräfte habe.

Diese Überprüfung hat dabei zwei große Herausforderungen: Erstens mussten für die Auswertung in den Vergleichszeiträumen 2019 und 2020 wegen der zwischenzeitlichen Systemumstellung zwei verschiedene Personaldatensysteme, LSBW für das vergangene Schuljahr, PROMIS für das aktuelle Schuljahr, bemüht und hinsichtlich der Ausgangsparameter in Übereinstimmung gebracht werden.

Und zweitens stellt sich hinsichtlich des Vergleichs dieser Zeiträume die Frage nach möglichen Sondereffekten auch für die Erkrankungssituation der Lehrkräfte durch die Pandemie. Im Ergebnis konnte trotz des Systemwechsels eine Vergleichsdatenlage ausgewertet werden. Ob und welche Sondereffekte sich allerdings durch die Pandemie niedergeschlagen haben, vermag das MB nicht einzuschätzen.

Nach der Vergleichsauswertung für die Abwesenheiten in den ersten 50 Schultagen des Schuljahres 2020/2021, vom 27.08.2020 bis 11.11.2020 (Ferientage wurden als Arbeitstage gezählt, Wochenenden wurden nicht mitberechnet), waren für 169 Personen der insgesamt 389 Personen umfassenden Vergleichsgruppe (erstmals von der Verschiebung Betroffene im Geltungsbereich ArbZVO-Lehr; Geburtsdatum zwischen dem 01.02.1960 und dem 31.07.1960) 2.302 Krankentage zu verzeichnen. Das sind ca. 6 Krankentage pro Person. In der Referenzgruppe aller Lehrkräfte und auch noch in der Referenzgruppe älterer Lehrkräfte (50 bis 60-Jährige) ergibt die Auswertung für diesen Zeitraum ca. 4,5 Krankentage pro Person.

Im Vergleichszeitraum des Jahres 2019 ergab die Auswertung in den ersten 50 Schultagen 2.169 Krankentage für die Vergleichsgruppe der damals letztmalig nicht Betroffenen entsprechenden Alters (381 Personen). Daraus ergibt sich mit ca. 5,7 Krankentagen pro Person und angesichts des Gesamtwertes für alle Lehrkräfte von 4,5 Krankentagen pro Person eine ähnliche Größenordnung wie im Jahr 2020, das aber angesichts der Pandemie und deutlich erleichterten Krankschreibungsverfahren insgesamt unter anderen Voraussetzungen stand.

Im Ergebnis ist für das MB jedenfalls aktuell keine signifikante Auswirkung der Verschiebung der Altersermäßigung auf den Krankenstand der Betroffenen feststellbar. Dieses Ergebnis entspricht auch der hier vertretenen Erwartung, da eine spontane direkte gesundheitliche Auswirkung eines um zwei Wochenstunden angepassten Unterrichtspensums nicht zu erwarten ist. Jedenfalls lässt sich den auswertbaren Daten kein signifikanter Hinweis auf eine Auswirkung der Verschiebung auf den Krankenstand entnehmen.

Auch im Hinblick auf die Inanspruchnahme vorzeitiger Ruhestands- und Renteneintritte ist nicht erkennbar, dass die Verschiebung der Altersermäßigung diese gefördert hätte, da bereits vor Beschluss und Wirksamwerden der Verschiebung im Schuljahr 2019/2020 ein Anstieg vorzeitiger Austritte zu verzeichnen war und mithin kein Ursachenzusammenhang zwischen dem Anstieg der vorzeitigen Austritte und der Verschiebung der Altersermäßigung zu sehen ist.

Die für die Anpassung der Altersermäßigung seinerzeit tragenden Gründe sind nach wie vor aktuell. Weder ist eine Rücknahme der Verschiebung des Regelaltersrenten- und Ruhestandseintritts zu erwarten, noch wird sich in absehbarer Zeit die Personalsituation an den Schulen dahingehend entspannen, dass entsprechende Spielräume für solche Vergünstigungen, die eine freiwillige Fürsorgemaßnahme darstellen, bestehen.

2. Auszahlungsmöglichkeiten von Mehrzeiten und die Anwendung der neuen Arbeitszeitinstrumente nach der ArbZVO-Lehr

Durch Neuregelung in der ArbZVO-Lehr in Verbindung mit der ergänzend erlassenen Ausgleichszahlungsverordnung konnten erstmals zum Schuljahresende Mehrzeiten der Lehrkräfte, die nach dem sog. Flexi-Erlass entstanden waren und nicht bis zum Schuljahresende abgebaut werden konnten, auf Antrag ausgezahlt werden. Die Höhe der Auszahlung bemisst sich dabei nach dem Bruttoverdienst und ist entsprechend attraktiv. So wurde die Auszahlungsmöglichkeit in recht erheblichem Umfang von insgesamt 2.224 Lehrkräften in Anspruch genommen und 89.735,94 Stunden Mehrzeiten ausgezahlt (Stand Mitte Oktober 2020). Das entspricht einem Arbeitsvermögen von knapp 90 VZLE. Diese Resonanz bestätigt, dass sich die so etablierte Auszahlungsmöglichkeit grundsätzlich bewährt hat.

Leider kam es im Auszahlungsverfahren zu recht erheblichen Verzögerungen, so dass die Auszahlungen trotz aller Bemühungen der beteiligten Stellen leider erst Ende November 2020 erfolgt sind. Für die zukünftigen Auszahlungen zum Schuljahresende 2020/2021 wird das Auszahlungsverfahren über PROMIS abgewickelt, so dass eine wiederholte generelle Verzögerung aller Auszahlungen dann nicht mehr zu erwarten ist. Vielmehr wird das Ziel verfolgt, die Auszahlungen in der Regel jeweils bis Ende August und September eines Jahres sicherzustellen.

Ein wesentliches Anliegen der neu konfigurierten Arbeitszeitinstrumente aus „Flexiblem Unterrichtseinsatz“ und „Zusatzstunden“ war es jedoch, mit den ausschließlich auszahlbaren und im Vorfeld zu vereinbarenden Zusatzstunden ein planbares zusätzliches Arbeitsvermögen bereitzustellen und den flexiblen Unterrichtseinsatz (Flexi-Stunden) auf Personalbedarfsschwankungen innerhalb des Schuljahres zu beschränken, das heißt grundsätzlich zum Schuljahresende hin planerisch und tatsächlich auszugleichen. Dieser Ansatz ist nach den vorliegenden Zahlen - ggf. auch aufgrund der pandemiebedingten Unsicherheiten in der Unterrichtsorganisation und -planung bzgl. tatsächlicher Bedarfe im Wechsel zwischen Präsenz-, Wechsel- und Distanzunterricht - noch nicht zufriedenstellend zur Geltung gekommen.

So wurden für das laufende Schuljahr bisher 258 Vereinbarungen über insgesamt 572 Zusatzstunden pro Woche getroffen, was einem Arbeitsvermögen von dennoch immerhin gut 20 VZLE entspricht. Im Hinblick auf die schulformbezogene Inanspruchnahme zeigt sich zudem, dass das Instrument nach der Zahl der Vereinbarungen im Förder- und Sekundarschulbereich bisher am stärksten in Anspruch genommen wird. Dagegen ist zu erwarten, dass Mehrzeiten (Zusatzstunden und Flexistunden) zum Schuljahresende wieder insgesamt in der Größenordnung auszahlbar sein werden, wie im Schuljahr 2019/2020.

Hier sieht das MB noch Potenzial, die Zusatzstunden weiter flächendeckend zu etablieren. Dazu sollen den Schulleitungen und Lehrkräften noch intensiver die Beschränkungen des flexiblen Unterrichtseinsatzes bewusst gemacht und die Planungssicherheit und Verlässlichkeit einer Zusatzstundenvereinbarung hervorgehoben werden.

Die Neuregelungen haben sich damit bisher grundsätzlich als geeignet erwiesen, auch wenn an verschiedenen Stellen des Normvollzugs noch Optimierungsbedarf besteht. Das MB sieht vor diesem Hintergrund aktuell keinen Anlass für weitere rechtliche Anpassungen.“

Ergänzend weist der Ausschuss für Bildung und Kultur darauf hin, dass er zum themengleichen Antrag „Keine Arbeitszeiterhöhung für Lehrkräfte durch die Hintertür“ in der Drucksache 7/5244 eine Beschlussempfehlung an den Landtag erarbeitet und ihm empfohlen hat, den Antrag abzulehnen. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in seiner 121. Sitzung am 11. März 2021 der Beschlussempfehlung in der Drs. 7/7337 zugestimmt und den Antrag abgelehnt.“