
Die Eröffnung der ersten Landtagssitzung einer Wahlperiode, der konstituierenden Sitzung, ist in der Geschäftsordnung des Landtags festgelegt. In der 9. Wahlperiode wird die Abgeordnete Eva von Angern (Die Linke), da sie das dienstälteste Mitglied des Landtags ist, die erste Sitzung als Alterspräsidentin eröffnen.
Ergebnis
Die konstituierende Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt wird durch die Alterspräsidentin eröffnet.
Die Alterspräsidentin bildet mit dem jüngsten weiblichen und dem jüngsten männlichen Mitglied des Landtags, das sich dazu bereit erklärt hat, den vorläufigen Sitzungsvorstand. Sie leitet die Sitzung bis zur Wahl der Schriftführerinnen und Schriftführer und des neuen Landtagspräsidenten.
Ergebnis
Der Sitzungsvorstand wird komplettiert.
Die Alterspräsidentin stellt durch Namensaufruf die Beschlussfähigkeit des Parlaments fest.
Ergebnis
Die Beschlussfähigkeit des Landtages wird festgestellt.
Die Alterspräsidentin hat die Aufgabe, über die sich im Parlament gebildeten Fraktionen zu informieren. In der 9. Wahlperiode haben sich im Vorfeld der konstituierenden Sitzung ‒ insbesondere nachdem alle gewählten Kandidaten ihr Abgeordnetenmandat auch gegenüber der Landeswahlleiterin angenommen hatten ‒ sechs Fraktionen gebildet: AfD, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und BSW.
Ergebnis
Die Mitteilung über die Bildung der Fraktion ist erfolgt.
Die Alterspräsidentin lässt über die vom Vor-Ältestenrat erarbeitete Tagesordnung für die konstituierende Sitzung abstimmen.
Ergebnis
Der Tagesordnung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
(a) Es kommt zur Abstimmung über die erste Drucksache in der 9. Wahlperiode: die Geschäftsordnung des Landtags. Hier liegt ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion hinsichtlich des Vorschlagsrechts für den Landtagspräsidenten vor.
(b) Abgestimmt wird zudem über den Antrag „Grundsätze des Ausschusses für Petitionen über die Behandlung von Bitten und Beschwerden“.
(c) Zur Abstimmung steht die Geheimschutzordnung des Landtags von Sachsen-Anhalt. Gegenstand dieser Geheimschutzordnung sind Verfahrensregelungen, die dem Schutz berechtigter staatlicher und privater Geheimhaltungsinteressen gegen eine unbefugte oder unbewusste Offenbarung dienen.
Ergebnis
zu a) Der Änderungsantrag Drs. 9/11 wird in den Ältestenrat überwiesen. Der Antrag 9/1 wird beschlossen. Der Beschlussempfehlung Drs. 9/16 wird zugestimmt.
zu b) Dem Antrag 9/2 wird gefolgt.
zu c) Dem Antrag 9/3 wird zugestimmt.
Der Landtag wählt seine Schriftführerinnen und Schriftführer, die den Landtagspräsidenten bzw. seine Stellvertretenden bei der Leitung der Landtagssitzungen unterstützen. Die sechs Fraktionen haben hierfür Wahlvorschläge vorgelegt.
Ergebnis
Den Wahlvorschlägen Drs. 9/4, 9/5, 9/6, 9/7, 9/8 sowie 9/9 wird zugestimmt. Somit sind alle in den Drucksachen aufgeführten Damen und Herren zu Schriftführerinnen und Schriftführern gewählt.
Die Abgeordneten des Landtags sind zur Wahl des Landtagspräsidenten aufgerufen. Die AfD-Fraktion schickt den Abgeordneten Tobias Rausch ins Rennen um das politisch höchste Amt in Sachsen-Anhalt. Der Landtagspräsident vertritt das Land in Angelegenheiten des Landtags und regelt dessen Geschäfte. Er wahrt die Würde und die Rechte des Landtags, fördert seine Arbeiten, leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung im Hause.
Ergebnis
Der Wahlvorschlag 9/10 hat die erforderliche Mehrheit erhalten. Herr Tobias Rausch ist somit zum Präsidenten des Landtages von Sachsen-Anhalt gewählt.
Ergebnis
Dem Vorschlag, drei Vizepräsidenten zu wählen, wird gefolgt. Der Landtag der 9. Wahlperiode wird somit drei Vizepräsidenten wählen.
Die Abgeordneten haben die Aufgabe, die Vizepräsidenten des Landtags zu wählen. Die Fraktionen von AfD (Dr. Hans-Thomas Tillschneider), CDU (Carsten Borchert), SPD (Prof. Dr. Armin Willingmann) sowie von der Fraktion Die Linke (Hendrik Lange) haben dafür Wahlvorschläge unterbreitet.
Ergebnis
Der Wahlvorschlag Drs. 9/12 hat die erforderliche Mehrheit erhalten. Dr. Hans-Thomas Tillschneider ist damit zum Vizepräsidenten gewählt.
Der Wahlvorschlag Drs. 9/15 wird zurückgezogen.
Der Wahlvorschlag Drs. 9/13 hat die erforderliche Mehrheit erhalten. Carsten Borchert ist somit zum Vizepräsidenten gewählt.
Der Wahlvorschlag Drs. 9/14 hat die erforderliche Mehrheit nicht erhalten.
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Der neugewählte Landtagspräsident stellt die Konstituierung fest ‒ nachdem er selbst und mindestens ein Vizepräsident gewählt worden sind sowie zuvor die Eröffnung der Sitzung durch die Alterspräsidentin, die Feststellung der Beschlussfähigkeit des Parlaments, die Annahme der Geschäftsordnung und die Wahl der Schriftführerinnen und Schriftführer vonstattengegangen waren.
Ergebnis
Den Anforderungen von § 59 Abs. 4 der Geschäftsordnung an den Mindestinhalt der Ersten Sitzung wurde genüge getan. Der Landtag der 9. Wahlperiode hat sich damit konstituiert.