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Plenarsitzung

Landtag beschließt MDR-Staatsvertrag

Mit der Mehrheit der Abgeordneten von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Landtag von Sachsen-Anhalt den neuen MDR-Staatsvertrag beschlossen. Parallel dazu stimmten die Abgeordneten auch einem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zu. 

Entschließungantrag geht auf offene Fragen ein

Mit dem Entschließungsantrag bittet der Landtag die Landesregierung, zum einen auf eine ausgewogene Entwicklung der einzelnen MDR-Standorte zu achten. Zum anderen solle sie erreichen, dass Sachsen‐Anhalt zum Standort der gemeinsamen Kulturplattform der öffentlich‐rechtlichen Sender wird. Darüber hinaus soll in der Durchführung des Gesetzes eine Regelung gefunden werden, „damit die freien Mitarbeiter*innen, welche als arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne von § 12a des Tarifvertragsgesetzes eingestuft sind, nicht von der Personalvertretung ausgeschlossen werden.“ (Siehe Kritik in der öffentlichen Anhörung)

Außerdem begrüßt der Landtag die vorliegende Protokollerklärung Sachsen‐Anhalts zur Vergütungsstruktur der Leitungsebenen. Die Deckelung des Gehalts der Intendanz sowie Direktor*innen sei mit Blick auf die Diskussion um die Beitragsstabilität und die weitere Kostenreduzierung beim öffentlich‐rechtlichen Rundfunk ein wichtiges Signal, heißt es im Entschließungsantrag.

MDR-Landesfunkhaus in Magdeburg

Blick auf das MDR-Landesfunkhaus Sachsen-Anhalt in Magdeburg. Foto: MDR/Andreas Lander

Staatsvertrag als Produkt dreier Länder

Der Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk wurde von den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen gemeinsam erarbeitet und modernisiert. In der Präambel des Gesetzentwurfs heißt es: „Sie wollen damit den freiheitlich demokratischen Rechtsstaat und seine Institutionen stärken, in den drei mitteldeutschen Ländern die kulturelle Vielfalt und Identität fördern sowie zum demokratischen Dialog, zur Sicherung der Meinungsvielfalt und Erhalt der Lebensgrundlagen und des Friedens beitragen.“

Der Gesetzentwurf zum Staatsvertrag wurde erstmals im Februar-Plenum im Landtag beraten. Danach überwiesen ihn die Abgeordneten zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien. Dort fand Anfang März 2021 eine öffentliche Anhörung zum Thema statt, bei der Experten aus der Medienbranche ihre Meinung zum Gesetzentwurf äußerten. Nach Beratung im Ausschuss, empfahl dieser nun dem Landtag, den Gesetzentwurf anzunehmen. Diesem Vorschlag kam die Mehrheit der Landtagsabgeordneten nun nach. Ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE wurde abgelehnt. 

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