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Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

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Übergangsgeld

Abgeordnete erhalten nach dem Ausscheiden aus dem Landtag Übergangsgeld, wenn sie dem Landtag mindestens ein Jahr angehört haben. Die Höhe des Übergangsgeldes entspricht der Höhe der Entschädigung (Diät) und wird für mindestens drei Monate gezahlt. Für jedes weitere Jahr der Landtagszugehörigkeit wird das Übergangsgeld für einen weiteren Monat, insgesamt jedoch höchstens für zwei Jahre, gewährt. Andere Einkommen sind auf das Übergangsgeld anzurechnen.

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Überhangmandat

Überhangmandate treten dann auf, wenn eine Partei durch Direktmandate mehr Abgeordnete in den Landtag entsendet, als ihr nach Berechnung der Sitzverteilung über die Zweitstimme zustehen. Somit könnte einer Partei mehr Gewicht zukommen, als ihr prozentual nach Zweitstimmen zusteht. Damit dies nicht geschieht, werden Ausgleichsmandate vergeben.

 

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Unterausschuss

Unterausschüsse werden eingesetzt, um Ausschüsse zu entlasten und die Ausschussarbeit zu entzerren. Der übergeordnete Ausschuss gibt einen Teil seiner Aufgaben an den Unterausschuss ab. Die Mitglieder eines Unterausschusses sollten dem übergeordneten Ausschuss angehören, Ausnahmen sind jedoch möglich. Die Stärke des Unterausschusses bestimmt der übergeordnete Ausschuss.

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist beispielsweise ein Unterausschuss des Ausschusses für Finanzen.

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Untersuchungsausschuss

Abgesehen von den Fachausschüssen gibt es auch speziell eingerichtete Gremien, die sich lediglich mit einem bestimmten Thema befassen. Dazu gehört der Untersuchungsausschuss. Der Landtag hat das Recht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Entsprechende Anträge (zum Beispiel von einer Fraktion) können mit der Mehrheit der Stimmen angenommen werden. Auf Antrag von mindestens einem Viertel seiner Mitglieder hat der Landtag aber auch die Pflicht, beantragte Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Dieses Minderheitenrecht ist für Oppositionsfraktionen von besonderer Bedeutung, um Missstände in der Regierungsarbeit aufzudecken.

Bei Zweifeln über die Zulässigkeit einer Untersuchung kann der Landtag den Einsetzungsantrag zur gutachtlichen Äußerung an den für Verfassungsrecht zuständigen Ausschuss überweisen; dieser hat die gutachterliche Äußerung unverzüglich abzugeben.

Generell ist ein Untersuchungsausschuss ein geeignetes Mittel, um Sachverhalte aufzuklären, die von öffentlichem Interesse sind. Ein Untersuchungsausschuss agiert immer unabhängig von der Regierung, um bei der Wahrheitsfindung nicht beeinflusst zu werden.