Wahlen
Am 6. Juni 2021 fanden die 8. Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt statt. Zum vierten Mal haben die Sachsen-Anhalter und Sachsen-Anhalterinnen ihre Abgeordneten für fünf Jahre (zuvor vier Jahre) gewählt. Insgesamt waren 83 Sitze zu vergeben, nachdem die Zahl der Abgeordneten im Vergleich zu den vorherigen Legislaturperioden durch eine Änderung des Landeswahlgesetzes reduziert worden war.
Zur Stimmabgabe berechtigt ist jeder Staatsbürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten mit seinem Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt gemeldet ist. Man spricht dabei vom aktiven Wahlrecht, weil der Bürger aktiv seine Stimme abgibt. Das passive Wahlrecht bezieht sich auf die Wählbarkeit. Demnach ist jeder Staatsbürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens sechs Monaten in Sachsen-Anhalt lebt, in den Landtag wählbar.