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Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

B

Bundesrat

Der Bundesrat (oftmals als Länderkammer bezeichnet) ist das oberste Bundesorgan, durch das die Länder bei der Bundesgesetzgebung und der Bundesverwaltung mitwirken. Er benennt unter anderem die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts. Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen. Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter abgegeben werden. Die Anzahl der Stimmen richtet sich nach der Einwohnerzahl der Bundesländer. Jedes Land hat mindestens drei Stimmen (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland). Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern (Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein, Thüringen) haben vier, Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern (Hessen) fünf und Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern (Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) haben sechs Stimmen. Der Bundesrat hat 69 Mitglieder.