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Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

B

Beschlussfähigkeit

Der Landtag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Dies wird zu Beginn jeder Sitzung durch den Landtagspräsidenten festgestellt. Der Landtag ist weiterhin beschlussfähig, wenn während der Sitzung weniger als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind, solange nicht ein Mitglied vor einer Wahl oder Abstimmung die Beschlussfähigkeit bezweifelt.

Kann keine Beschlussfähigkeit hergestellt werden, hat der Präsident die Sitzung zu schließen.