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Plenarsitzung

Positionspapier von vier Landtagsspitzen

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesparlamente aus Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sprechen sich in einem gemeinsamen Positionspapier für „grundlegende inhaltliche und strukturelle Reformen“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus, die „dazu geeignet sind, Glaubwürdigkeit und Akzeptanz seitens der Bürgerinnen und Bürger zu sichern“.

Das Positionspapier haben Brandenburgs Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke, Sachsens Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler, Sachsen-Anhalts Landtagspräsident Dr. Gunnar Schellenberger und Thüringens Landtagspräsidentin Birgit Pommer vorgelegt.

Logos der drei großen Senderanstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Die drei großen Senderanstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: ARD, ZDF und Deutschlandradio.

In dem Positionspapier bekennen sich die Parlamentsspitzen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk als wesentlichen Bestandteil der Demokratie der Bundesrepublik Deutschland. Zugleich stehe der gebührenfinanzierte Rundfunk „aufgrund aktueller Vorfälle in einzelnen Sendern, aber auch grundsätzlich zunehmend in der Kritik der Bevölkerung“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Diese Kritik sei in Teilen berechtigt.

Die Präsidentinnen und Präsidenten begrüßen eine „breit geführte Debatte über Rolle, Auftrag und Struktur, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Aufgabe einer unabhängigen und glaubwürdigen Berichterstattung sowie des gesellschaftlichen Zusammenhalts langfristig erfüllen kann“.

Die Parlamentspräsidentinnen und -präsidenten weisen darauf hin, dass „neben einem qualitativ hochwertigen Programmangebot die Beitragsstabilität ein entscheidendes Element für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seitens der Bürgerinnen und Bürger darstellt“.

Forderungen der Präsidentinnen und Präsidenten

  • in der Rahmengesetzgebung eine stärkere Ausrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks am Informations-, Kultur- und Bildungsauftrag
  • eine effizientere Verwendung der Mittel, eine Reduzierung der Anzahl der Sender, eine gemeinsame Verwaltung der Rundfunkanstalten, eine stärkere redaktionelle Arbeitsteilung zwischen den Sendern
  • die Schaffung einheitlicher technischer Standards und einer gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Medienplattform im Internet  
  • die Professionalisierung der Arbeit der Kontrollgremien
  • eine ausgewogene Berichterstattung im Sinne einer Vielfalt der Meinungen und Sichtweisen, wie sie auch in der ganzen Breite der Bevölkerung vorhanden sind
  • die konsequente Ausrichtung auf Digitalisierung, wobei stets die Qualität des journalistischen Angebots, die Neutralität der Berichterstattung insgesamt sowie die Beitragsstabilität oberste Priorität haben sollen
  • eine stärkere Einbindung der Parlamente und deren Ausschüsse in den Reformprozess seitens der Exekutive

Wortmeldungen der Präsidentinnen und Präsidenten

Dazu erklärt Prof. Dr. Ulrike Liedtke, Präsidentin des Landtags Brandenburg: „Für die offene Gesellschaft mit sachorientierten öffentlichen Diskussionen brauchen wir gute Informationen und eine unabhängige Berichterstattung. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gewährleistet beides seit Jahrzehnten. Seine Hörfunk- und Fernsehprogramme bieten journalistische Qualität, hohe Fachkompetenz, kulturelle Vielfalt und unterschiedliche Blickwinkel. Um auch in Zukunft die Akzeptanz zu erhalten, sind strukturelle Reformen der gebührenfinanzierten Sender und mehr Transparenz über die Mittelverwendung notwendig. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk unterscheidet sich durch seinen Information-, Bildungs- und Kulturauftrag von privaten Sendern – das gilt es noch stärker zu berücksichtigen.“

Dazu erklärt Dr. Matthias Rößler, Präsident des Sächsischen Landtags: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein Eckpfeiler unserer Demokratie. Auch für die regionale Identität sind Sender wie der MDR in den Heimatregionen unverzichtbar. Die gebührenfinanzierten Sender brauchen schlanke Strukturen, die einen stabilen Rundfunkbeitrag ermöglichen und eine Meinungsvielfalt widerspiegeln, wie sie auch in der ganzen Breite der Bevölkerung vorhanden ist.“

Dazu erklärt Dr. Gunnar Schellenberger, Präsident des Landtags von Sachsen-Anhalt: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk leistet im freien und öffentlichen Meinungsbildungsprozess unserer Demokratie einen unverzichtbaren Beitrag. Gerade deshalb sind zur Sicherung seiner Akzeptanz entschlossene Reformen weiterhin erforderlich. Ziel muss dabei sein, dass ein zeitgemäßer Auftrag mit spürbaren Effekten bei der Berechnung des Rundfunkbeitrages in Einklang gebracht wird.“

Dazu erklärt Birgit Pommer, Präsidentin des Thüringer Landtags: „Journalistinnen und Journalisten nehmen eine entscheidende Rolle wahr: Sie ermöglichen eine kritische Meinungsbildung. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sichert diese Aufgabe unabhängig von privatwirtschaftlichen Interessen ab. Er wird von allen Menschen in Deutschland getragen, weil er umfassende Informationen aus allen Bereichen des Lebens liefert. Dafür muss er zukunftssicher, unabhängig und transparent ausgestattet werden. Dafür muss er beweisen, dass er verantwortungsvoll mit dem Beitrag der Solidargemeinschaft umgeht.“

Hier finden Sie dasPositionspapier zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zum Nachlesen.