Tagesordnungspunkt 2
Zweite Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Kunst und Kultur im Land Sachsen-Anhalt (Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt - KulturFöG LSA)
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/5883
Änderungsantrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/6030
Beschlussempfehlung Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur - Drs. 8/6972
Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/7007
(Erste Beratung in der 99. Sitzung des Landtages am 10.10.2025)
Berichterstatter ist Herr Sturm.
Daniel Sturm (Berichterstatter):
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/5883 und der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke in der Drs. 8/6030 wurden in der 99. Sitzung des Landtags am 10. Oktober 2025 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Mit dem Kulturfördergesetz sollen verlässliche Regelungen geschaffen werden, die die dauerhafte kulturelle Förderung im Land sichern. Damit soll die herausragende Bedeutung von Kulturarbeit und Kultureinrichtungen für gesellschaftlichen Zusammenhalt, demokratische Teilhabe und ein lebendiges soziales Miteinander betont werden. Das Vorhaben stärkt zudem die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Kommunen, die einen Großteil der kulturellen Infrastruktur tragen. Damit schaffen wir einen modernen, stabilen und zukunftsfähigen Rahmen für Kultur in unserem Bundesland.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur hat sich in der 46. Sitzung am 7. November 2025 darauf verständigt, eine schriftliche Anhörung durchzuführen. Im Rahmen dieser Anhörung haben zahlreiche Sachverständige und Institutionen Stellung genommen und sich überwiegend positiv zu dem Gesetzentwurf geäußert. Ihre Beiträge haben die Zielrichtung des Entwurfs bestätigt und wertvolle Hinweise für die weitere Beratung geliefert.
Im weiteren Beratungsverlauf hat der federführende Ausschuss zunächst eine vorläufige Beschlussempfehlung für den mitberatenden Ausschuss erarbeitet. Zu der Beratung am 27. Februar 2026 lagen Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion Die Linke sowie der Koalitionsfraktionen vor. Der Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktion fand schließlich mit 7 : 0 : 3 Stimmen eine Mehrheit. Damit wurden zahlreiche Klarstellungen zum Anwendungsbereich des Gesetzes vorgenommen und Hinweise aus dem Anhörungsverfahren berücksichtigt.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen hat diese Empfehlung aufgegriffen und sich der vorgeschlagenen Fassung des Gesetzentwurfs angeschlossen.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Abschließend hat sich der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur in der 52. Sitzung am 8. Mai 2026 mit dem Gesetzentwurf befasst. Grundlage der Beratung waren mit der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur einvernehmlich abgestimmte Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes unter Berücksichtigung der Änderungen aufgrund der vorläufigen Beschlussempfehlung. Mit 9 : 0 : 3 Stimmen wurde die Annahme des Gesetzesentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung empfohlen. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur liegt Ihnen in der Drs. 8/6972 vor.
Damit haben wir einen fundierten, intensiv beratenen und klar mehrheitsfähigen Entwurf vorliegen, den wir nun beschließen können. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
(Zustimmung von Andreas Silbersack, FDP)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Herr Sturm.

