Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt und kommen zum Abstimmungsverfahren zu der Drucksache.
Abstimmung
Wir stimmen jetzt über die Beschlussempfehlung des Ältestenrates in der Drs. 8/6871 neu ab. Wir stimmen zunächst über die selbstständigen Bestimmungen ab. In Anwendung von § 32 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlage ich vor, über die selbstständigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Das geht so. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion Linke, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fraktion der SPD, die Fraktion der CDU und die Fraktion der FDP. Wer ist dagegen? - Das ist die AfD Fraktion.
(Matthias Lieschke, fraktionslos: Fraktionsloser Abgeordneter!)
Wir kommen zur Abstimmung über die Artikelüberschriften. Wer den Artikelüberschriften zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion Die Linke, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fraktion der SPD, die Fraktion der CDU und die Fraktion der FDP. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion der AfD.
(Zuruf von Matthias Lieschke, fraktionslos)
Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift: Gesetz zur Parlamentsreform 2026. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die genannten fünf Fraktion wie vorhin schon. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion der AfD.
(Matthias Lieschke, fraktionslos: Herr Schellenberger, Sie ignorieren mich!)
- Der fraktionslose Abgeordnete. Ja, das ist korrekt. - Danke.
(Unruhe - Dr. Andreas Schmidt, SPD: Ja, der vom Minderheitenschutz rausgeschmissene Abgeordnete! - Lachen)
Dann frage ich Sie noch einmal einzeln: Wie haben Sie abgestimmt?
(Matthias Lieschke, fraktionslos: Mit Nein wie die AfD-Fraktion!)
- Wie die AfD Fraktion mit Nein. Danke.
(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Und die andere fraktionslose Abgeordnete? - Henriette Quade, fraktionslos: Ich habe zugestimmt, Herr Präsident!)
- Mit Ja. Okay, dann können wir das im Protokoll noch ergänzen. - Danke.
Gemäß Artikel 78 Abs. 2 der Landesverfassung bedürfen verfassungsändernde Gesetze einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags. § 75 Abs. 1 GO.LT schreibt vor, durch Namensaufruf abzustimmen, wenn ein Beschluss einer Mehrheit bedarf, die nach der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtags zu berechnen ist.
Wir steigen also jetzt ein in den Namensaufruf. Frau Eisenreich wird den Namensaufruf durchführen. Ich bitte die Aufgerufenen laut und deutlich mit „Ja“, mit „Nein“ oder mit „Enthaltung“ zu antworten. Der Zuruf ist von der aufrufenden Schriftführerin entsprechend zu wiederholen. - Sie können starten.
(Schriftführerin Monika Hohmann ruft die Mitglieder des Landtages zur Stimmenabgabe auf)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Wir zählen kurz, um zu prüfen, ob die Zweidrittelmehrheit erreicht worden ist. Die Zweidrittelmehrheit ist bei 65 Abgeordneten erreicht.

