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Plenarsitzung

Transkript

Kathrin Tarricone (FDP):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Es gibt ein Bundesförderprogramm, das sich „Waldwildnis“ nennt. Aus diesem Förderprogramm können der Kauf und die anschließende Stilllegung von Wald in der Größenordnung von 50 ha bis 1 000 ha gefördert werden.

Ich frage die Landesregierung aus diesem Grund: Welche Projekte in Sachsen-Anhalt sind Ihnen bekannt, bei denen mit diesen Fördermitteln Waldstilllegung gefördert werden soll? Wie ist der Stand der im Land Sachsen-Anhalt dafür notwendigen Genehmigung der Oberen Forstbehörde zum Verzicht auf Bewirtschaftung? Und wie steht die Landesregierung zur Förderung von Waldstilllegung? - Vielen Dank.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Wertvoller Wald hat etwas mit Finanzen zu tun.

(Guido Kosmehl, FDP: Der Forstminister!)

- Ja, stimmt, der Forstminister. - Herr Minister, bitte.


Michael Richter (Minister der Finanzen und Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):

Herr Präsident, das hat natürlich auch etwas mit Finanzen zu tun, wie alles etwas mit Finanzen zu tun hat.

Frau Tarricone, ich bin nicht ganz unvorbereitet, weil das Thema seit längerer Zeit aufgrund eines Einzelfalls den einen oder anderen beschäftigt.

(Guido Kosmehl, FDP: Ist es ein Einzelfall?)

Dazu komme ich noch. Deshalb habe ich mir vorher einmal ein paar Dinge herausgesucht. Ich hoffe, Ihre Fragen in der entsprechenden Reihenfolge beantworten zu können. Wenn ich das richtig sehe, dann waren es drei Fragen innerhalb einer Frage.

Zunächst zu der Frage, ob bekannt ist, dass wir Projekte haben, die entsprechend mit Steuermitteln gefördert werden. - Diese sind uns nicht bekannt, jedenfalls keine Projekte, die wir mit Steuermitteln des Landes fördern. Ich muss dazu sagen: Es gibt auch keine landeseigenen Förderrichtlinien dazu.

Zu dem Thema klimaangepasstes Waldmanagement. Das ist eine Förderrichtlinie für Waldbesitzer, die diese Fördermittel in Anspruch nehmen und die über mehr als 100 ha Waldfläche verfügen. Die Waldbesitzer sind verpflichtet, 5 % ihrer Betriebsfläche einer natürlichen Waldentwicklung zuzuführen.

Dazu als Information: Nach aktuellem Stand beteiligen sich in Sachsen-Anhalt 144(?) Betriebe mit knapp 30 000 ha an dem Förderprogramm. Entsprechend werden für die geplante Dauer der Förderung innerhalb von zehn Jahren bis 20 Jahren maximal knapp 1 500 ha einer natürlichen Waldentwicklung überlassen. Die tatsächliche Zahl liegt möglicherweise darunter, da uns nicht im Einzelnen bekannt ist, ob alle Betriebe mehr als 100 ha Eigentumsfläche zur Verfügung haben.

Also um die erste Frage zu beantworten: Uns sind keine Projekte bekannt.

(Zuruf)

- Ja, so ist das.

Dann die Frage zu den genehmigten Waldstillegungen. Das ist in § 5 Abs. 6 des Waldgesetzes geregelt. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass aktuell keine Waldflächen existieren, die durch die obere Forstbehörde mit einer entsprechenden Genehmigung ausgestattet worden sind. Es sind keine Genehmigungen ausgesprochen worden. Die entsprechende Regelung im Landeswaldgesetz wurde ursprünglich auch als Ergänzung zu bestehenden naturschutzrechtlichen Vorschriften in das Gesetz aufgenommen, um in Einzelfällen naturschutzfachlich begründete Stilllegungen auch forstrechtlich abzusichern.

Die grundsätzliche Haltung der Landesregierung zur Stilllegung von Waldflächen: Wir sehen diese Förderung grundsätzlich kritisch. Wir wollen darauf hinweisen, dass es Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern grundsätzlich freigestellt ist, ihren Wald zu bewirtschaften oder auch darauf zu verzichten. Die forstliche Förderung des Landes Sachsen-Anhalt verfolgt jedoch das Ziel, Holz als nachhaltigen und regionalen Rohstoff zu fördern und die vielfältigen Ökosystemleistungen des Waldes wie Klimaschutz, Biodiversität, Wasser, Wohnschutz sowie Erholung zu erhalten und deren Bereitstellung zu honorieren.

Die gezielte Förderung der Stilllegung von Waldflächen steht der Einbringung aller Ökosystemleistungen häufig entgegen. Das möchte ich in dieser Deutlichkeit sagen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Sachsen-Anhalt in besonderem Maße von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen ist, ist es aus meiner Sicht besonders wichtig, den Erhalt und die aktive Bewirtschaftung der Wälder als oberste Priorität einzustufen. Auch das möchte ich in dieser Deutlichkeit sagen. Es ist ein aktiver Waldumbau notwendig, der durch eine Stilllegung nicht erreicht werden kann.

(Zustimmung von Andreas Silbersack, FDP, und von Guido Kosmehl, FDP)

Auch aus volkswirtschaftlicher Sicht ist eine weitere Stilllegung vom Waldflächen im Hinblick auf die Wertschöpfungskette Holz im ländlichen Raum nicht zielführend.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)

Holz ist einer der wenigen nachhaltigen und regional verfügbaren Rohstoffe, dessen Verfügbarkeit bereits heute begrenzt ist. Der Import von Holz aus anderen Regionen ist schon aus ökologischen Gründen nicht zu unterstützen.

(Zustimmung von Anne-Marie Keding, CDU)

Eine Stilllegung von Waldflächen sollte wirklich nur in begründeten Ausnahmefällen aus wichtigen naturschutzfachlichen Gründen, nicht jedoch aus Klimaschutzgründen gefördert werden.

(Zustimmung von Andreas Schumann, CDU)

Für eine Optimierung der Klimaschutzleistung des Waldes setzt sich die Landesregierung für eine weitere Förderung des Waldumbaus, eine verstärkte nachhaltige Holznutzung sowie eine intelligente und möglichst langfristige Verwendung von Holz ein. Ich denke, das ist eine klare Aussage, wie die Landesregierung zu diesem Thema steht.

Lassen Sie mich bitte noch auf den Einzelfall, der durch die Presse ging und der die Gemüter durchaus erregt hat, eingehen. Wir reden dabei über den Erwerb von 1 000 ha Buchenwald bei Stolberg zu einem Kaufpreis von 31,77 Millionen €, der überwiegend aus Bundesmitteln finanziert wurde. Das war das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, abgekürzt ANK. Ziel des Nabu, der den Wald erworben hat, ist die vollständige Nutzungsaufgabe der Flächenentwicklung ohne forstliche Eingriffe. Es gab grundsätzliche Kritik bezogen auf den Kaufpreis, also auf die Frage, ob dieser üblich oder über dem Marktwert ist. Darüber kann man streiten. Ich gehe davon aus, dass ein entsprechendes Gutachten vorlag. Dann gab es die Frage bezüglich der Gefahr einer Verzerrung des Waldflächenmarktes und das Thema staatlich finanzierte Flächenstilllegung.

Wir haben das aufgegriffen, weil auch wir das nicht begrüßen, und haben das in die Agrarministerkonferenz im März in Bayern eingebracht. Es gab entsprechend auch Mitantragsteller. Ich muss dazu sagen, dass die Mehrheit uns unterstützt hat, aber nicht alle. Unsere klare Forderung nach Berlin ist tatsächlich, die Stilllegungsförderung zu streichen

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)

und insgesamt das ANK in dem Sinne, wie ich es hier gerade berichtet habe, weiterzuentwickeln.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Bitte.


Kathrin Tarricone (FDP):

Es ist keine Nachfrage, sondern ein herzlicher Dank für diese klare Haltung. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Andreas Silbersack, FDP, und bei der CDU)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke für die Information.