Jan Riedel (Minister für Bildung):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Schulpflicht ist ein sehr hohes Gut. Es ist schon langsam etwas schräg, wenn an dieser Stelle jedes Mal ein Kulturkampf vom Zaun gebrochen wird, nur um die kruden Ideen einer Fraktion ständig wieder kochen zu müssen.
(Beifall bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN - Daniel Rausch, AfD: Was ist mit den anderen Ländern? - Jan Scharfenort, AfD: Dann bezeichnen Sie alle anderen Länder als krude! So ein Quatsch!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der verfassungs- und gesetzgeberischen Entscheidung für eine Schulbesuchspflicht liegt die Überlegung zugrunde, dass das gemeinsame Lernen in der Schule die Sicherung des gebotenen fachlichen Kompetenzerwerbs jedes Einzelnen und die Vermittlung sozialer Kompetenzen, gerade auch im Umgang mit Andersdenkenden, als Grundlage einer demokratischen Gesellschaft fördert.
(Zurufe von der AfD)
Ich möchte einmal zitieren aus einem Artikel der „Mitteldeutschen Zeitung“, in dem auch Schulleiterinnen und Schulleiter zu Wort gekommen sind. Ein sehr anerkannter Schulleiter aus Weißenfels sagt: Schule bringt zusammen und ist einer der wenigen Orte, in dem wir Gemeinschaft mit all ihren Schwierigkeiten und Herausforderungen erleben.
Kinder wollen Teil von etwas sein, und gerade wenn sie das nicht sind, ist es ganz schlimm für sie, meine Damen und Herren.
(Zurufe von der AfD)
Weiterhin wurde darauf abgestellt, dass Schulpflicht gemeinsam mit der Jugendhilfe das Sicherheitsnetz ist, um zu gewährleisten, dass wir den Kindern gerecht werden. Letztlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, stehen wir doch vor einer gesellschaftlichen Zerreißprobe, und wir sollten den Kitt aus unserer Gesellschaft nicht noch weiter herauskratzen.
(Beifall bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)
Sehr geehrter Herr Tillschneider, wenn Sie hier Goethe und Co. anführen und darüber schwadronieren, dann vergessen Sie aus meiner Sicht etwas ganz Grundlegendes: Diese Herren - es sind vor allem Herren, die Sie erwähnt haben
(Zuruf von der AfD: Toxisch!)
waren privilegiert und nur wenige kamen in der damaligen Zeit in den Genuss einer solchen Bildung. Es ist doch gerade eine zivilisatorische Errungenschaft, dass heute alle an Bildung teilhaben können, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist der Unterschied.
(Beifall bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN - Zuruf von der AfD)
Somit sehen wir keine tragfähigen Gründe für eine grundsätzliche und als Land bundesweit singuläre Abkehr von der Schulpflicht. Wir können das nicht nachvollziehen. Schulfachlich gesehen besteht für uns auch keine Veranlassung, die Präsenzpflicht zur Erfüllung der Schulpflicht durch eine Bildungspflicht zu ersetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn die Schulpflicht selbst verfassungsrechtlich nicht explizit im Grundgesetz verankert ist, stellt sie dennoch eine im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung zulässige Einschränkung der freien Entfaltung der Persönlichkeit dar. Sie beruht als staatsbürgerliche Pflicht auf der Verantwortung des Staates für das Schulwesen gemäß Artikel 7 Abs. 1 des Grundgesetzes.
(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)
Sie ist in einzelnen Ländern teilweise sogar gesetzlich und verfassungsrechtlich geregelt, in Sachsen-Anhalt in Artikel 25 Abs. 2 der Landesverfassung
(Zustimmung bei der Linken und bei den GRÜNEN)
sowie in den §§ 36, 37 und 40 des Schulgesetzes. Eine Änderung hieran bedürfte also auch einer verfassungsändernden Mehrheit. Sachsen-Anhalt bliebe selbst dabei zunächst an die von allen Ländern - das ist wichtig - im Rahmen föderaler Zuständigkeit geschlossenen Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen gebunden. Diese Vereinbarung, meine sehr geehrten Damen und Herren, regelt alle relevanten schulischen Aspekte einschließlich der Anerkennung von Abschlüssen.
(Zuruf von der AfD: Uh!)
Jetzt kommen wir zu einem wichtigen Punkt. In Artikel 15 dieser Ländervereinbarung ist Folgendes formuliert:
„Für Kinder und Jugendliche gilt eine Schulpflicht, die in allen Ländern in den allgemeinbildenden Schulen mindestens neun Schuljahre umfasst. Im Anschluss setzt sich diese Schulpflicht in den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen fort.“
Wenngleich ein Ausstieg aus der Vereinbarung formal zulässig wäre, würde ein Ausstieg aus dieser Ländervereinbarung letztlich eine Infragestellung der Anerkennung aller in Sachsen-Anhalt erworbenen schulischen Abschlüsse und Berechtigungen in anderen Bundesländern bedeuten. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Haben das die Antragsteller denn den Eltern da draußen auch erzählt, als sie eine Bildungspflicht statt einer Schulpflicht gefordert haben? Ich glaube, die Eltern würden das ganz anders sehen, wenn sie das wüssten und wenn wir das stärker thematisieren würden.
(Zustimmung bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nur vorsorglich sei ergänzend darauf hingewiesen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg mit der Entscheidung vom 11. September 2006 die Schulpflicht in Deutschland bestätigt hat. Gleichzeitig hat das Gericht festgestellt, dass in diesem Kontext eine Untersagung von Heimschulunterricht in Deutschland zulässig ist. Dies sei, so die Richter, mit europäischem Recht und der Menschenrechtskonvention vereinbar.
Ich habe mir erlaubt, noch einmal in die Geschichte zurückzuschauen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Der Ruf nach Schulpflicht ist übrigens maßgeblich hier in unserem Bundesland geboren worden. Von unserem großen Landeskind Martin Luther ist die Schrift „An die Ratsherren aller Städte deutschen Landes, dass sie christliche Schulen aufrichten und halten sollen“ bekannt. Daraufhin wurden vor allem in evangelischen Landesteilen Schulen für alle gegründet. Dort fand es Gehör. Natürlich blieb es ein Flickenteppich, bis 1919 in der Weimarer Verfassung die Schulpflicht für ganz Deutschland eingeführt wurde.
Und jetzt kommt es übrigens, meine Damen und Herren: Zwischen 1938 und 1945, in der Zeit des Nationalsozialismus, galt die sogenannte Reichsschulpflicht, die Menschen mit komplexer Behinderung als bildungsunfähig einstufte und sie letztlich vom Schulunterricht und von der Bildung ausschloss. Das zeigt, so glaube ich, auch ganz gut, wohin das führt, was wir heute diskutieren, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN - Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD: Was hat das mit unserem Antrag zu tun? Gar nichts! Das ist doch lächerlich! Fantasterei! Der spinnt doch! - Weitere Zurufe von der AfD - Unruhe)
Damit sind wir doch bei dem Punkt: Ihr Antrag zielt doch letztlich darauf ab, die pädagogische Ausrichtung unserer Schulen, basierend auf den gesellschaftlichen, demokratischen und grundgesetzlichen Rahmen unseres Bildungssystems in unserer Staatsordnung, zu diskreditieren. Das ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, doch allzu durchsichtig an dieser Stelle. Deswegen kann ich nur davon abraten, diesem Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU und bei der LINKEN - Zustimmung bei der FDP und bei den GRÜNEN)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Ich stelle eine Überziehung der Redezeit fest. - Herr Riedel, setzen Sie sich hin.
(Lachen bei der CDU und bei den GRÜNEN)
Jan Riedel (Minister für Bildung):
Ich habe mitgezählt, als Frau von Angern vorhin sprach.
Vizepräsident Wulf Gallert:
Drei Minuten.
Jan Riedel (Minister für Bildung):
Nein, Sie hat viel länger als drei Minuten gesprochen. Dazu haben Sie nichts gesagt.
(Felix Zietmann, AfD: Als Bildungsminister muss man die Uhr nicht kennen! - Guido Kosmehl, FDP: Keine Diskussion mit dem Präsidium!)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Herr Riedel, Sie sind relativ neu; deswegen sage ich es noch einmal.
(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)
Jede Überziehung der Redezeit eines Ministers, die ich feststelle, bedeutet, dass der gleiche zeitliche Aufschlag für alle Fraktionen, die danach sprechen, draufkommt.
(Guido Kosmehl, FDP: Ja, nehmen wir locker mit!)
Bei einer Überziehung von zehn, 15 oder 20 Sekunden sage ich ohnehin nichts. Ansonsten müssen wir alle damit rechnen, dass wir hier länger zubringen. Das ist in diesem Fall halt auch so.
(Olaf Meister, GRÜNE: Ja!)
Nach dieser Feststellung fahren wir fort.

