Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist der Landesregierung wichtig, zunächst ein paar Punkte klarzustellen:
Erstens. Über die Förderung von Institutionen entscheidet originär der Gesetzgeber, konkret der Haushaltsgesetzgeber, also Sie, der Mittel im Haushaltsplan mit einer spezifischen Zweckbestimmung bewilligt. Die Exekutive hat also keineswegs freie Hand, nach Gutdünken Mitteln zu bewilligen.
Zweitens. Zuwendungen setzen immer ein besonderes Landesinteresse voraus.
Drittens. Der Zuwendungsempfänger ist zu verpflichten, über die Mittelverwendung Rechenschaft abzulegen. Soweit er Zuwendungen erhält, unterliegt er im Übrigen ebenfalls dem Prüfrecht des Landesrechnungshofes.
Diese drei Prinzipien sind ausdrücklich gesetzlich geregelt. Dass nur verfassungskonforme, die Rechtsordnung achtende Institutionen oder Projekte gefördert werden können, versteht sich eigentlich von selbst. Verfassungsfeindliche Institutionen können niemals im Landesinteresse agieren.
(Zustimmung von Guido Heuer, CDU, bei der SPD, und von Guido Kosmehl, FDP)
Ich will noch kurz auf die Neutralitätspflicht eingehen, damit aus dieser Pflicht keine falschen Schlüsse gezogen werden. Meinungsäußerungen bleiben jedem Zuwendungsempfänger selbstverständlich uneingeschränkt möglich.
(Zustimmung bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der FDP)
Auch Zuwendungsempfänger dürfen grundrechtlich geschützt durch Artikel 5 unseres Grundgesetzes am öffentlichen Diskurs teilnehmen. Nach gefestigter verfassungsrechtlicher Auffassung liegt auch kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot staatlich finanzierter Einrichtungen vor, wenn diese im Rahmen ihrer Tätigkeit die Verteidigung verfassungsrechtlich garantierter Grundfreiheiten zum Gegenstand machen.
Gerade die offene Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen und politischen Fragen ist ein Wesensmerkmal unserer Demokratie und soll durch die Förderung kultureller und gesellschaftlicher Akteure gestärkt werden. Es ist daher rechtlich nicht geboten, Zuwendungsempfängern eine politische Zurückhaltung aufzuerlegen, solange sie sich im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung bewegen und insbesondere für die Grundwerte unseres Gemeinwesens eintreten.
(Zustimmung bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)
Insgesamt gilt: Wir haben ein funktionierendes Regelwerk. Politische Aussagen auch von Geförderten sind zulässig, auch wenn sie Einzelnen missfallen mögen. - Vielen Dank.

